Das Faltblatt „Praxishilfe Lithiumbatterien – Versand per Straße, See und Luft“ wurde aktualisiert.
Die praktischen Faltblätter der UMCO GmbH sind schnell zur Hand, wenn es ums Eingemachte geht. Das Faltblatt „Praxishilfe Lithiumbatterien – Versand per Straße, See und Luft“ wurde an die neueste Gesetzesänderung angepasst und veranschaulicht die Unterschiede im Handling von Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien auf den diversen Verkehrsträgern. Darüber hinaus bieten die Anforderungstabellen einen guten Überblick, worauf zu achten ist.
„Die Vorschriftenänderung für die UN 3480 und UN 3090 machte eine Anpassung des Faltblatts notwendig, da diese Batterien ‚lose‘ in Passagierflugzeugen nicht mehr befördert werden dürfen. Eine dahingehende Änderung der Verpackungsvorschriften gilt ab dem 1. April 2022. So werden Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) im Bereich Luft nach VA 965 Teil IA oder IB und Lithium-Metall-Batterien (UN3090) nach VA 968 nach Teil IA oder IB verpackt. Sie unterliegen in vollem Umfang dem Gefahrgutrecht. Ein IATA Training für Versender und Verpacker ist in diesem Fall notwendig, bevor die Batterien zum Versand aufgegeben werden.“, erklärt Willi Weßelowscky, Senior Expert der UMCO im Gefahrgutbereich.
Das aktualisierte Faltblatt ist ab sofort in unserem Onlineshop erhältlich. Das Faltblatt „Praxishilfe Lithiumbatterien – Versand per Straße, See und Luft“ ist sowohl als Ansichtsexemplar als auch im 10-er, 20-er, 50-er oder 100-er Pack verfügbar. Es kann bezogen werden über die UMCO-Website unter publikationen.umco.de oder per E-Mail an vertrieb@umco.de.
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