Die einheitliche, EU-weite Regulierung von Biozidprodukten zieht sich in die Länge. Gabi Büttner, Bereichsleitung Globales Chemikalien-Management bei UMCO, über den Genehmigungsprozess und wahrscheinliche Einschränkungen von Wirkstoffen insbesondere bei Fassadenfarben.
Die Frage nach einer EU-weiten Regulierung von Bioziden geht immer Hand in Hand mit der Frage nach dem Stand des sogenannten "Review-Programme", dem Überprüfungsprogramm der Altwirkstoffe. Einheitliche Zulassungsverpflichtungen für Biozidprodukte gemäß der Biozid-Verordnung treten erst in Kraft, wenn der verwendete biozide Altwirkstoff genehmigt wurde – und die Frage, wann die Wirkstoffe denn nun alle genehmigt sind, ist die Gretchenfrage.
Das Review Programme soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Zur Erinnerung: Im Jahr 2004 (!) gestartet, wurde es 2014 bereits um weitere zehn Jahre, bis 2024 verlängert, da die Überprüfungen durch die Behörden nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten. Stand heute, wurden bisher nur etwa 440 der knapp 780 vorhandenen Altwirkstoffe in ihren verschiedenen Produktarten in 16 Jahren beurteilt. Dies bedeutet, dass für 44 % der Wirkstoffe in den kommenden vier Jahren über eine Genehmigung oder Nicht-Genehmigung entschieden werden muss. Auch ohne tief in der Materie zu stecken, kann man sich leicht ausrechnen, dass 2024 – und somit eine einheitliche Regulierung der Biozidprodukte – nicht haltbar sein wird. Doch darüber wird auf Gesetzgeber- und Behördenseite nicht gesprochen – noch nicht.
Um Fassadenfarben möglichst lange ansehnlich und frei von Algenbelägen oder Pilzflecken zu erhalten, werden vielfach Filmschutzmittel eingesetzt, die der Produktart 7 zugeordnet werden.
In dieser Produktart findet man in der Wirkstoffliste der ECHA 35 Wirkstoffe, von denen 20 noch im Genehmigungsverfahren und 6 genehmigt sind. Das bedeutet, dass die meisten derzeit auf dem Markt befindlichen Biozidprodukte, die als Filmschutzmittel eingesetzt werden, noch nicht gemäß der Biozid-Verordnung den strengen und teuren Zulassungsverfahren unterliegen. Die Übergangsregelungen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich, zumindest für Deutschland kann man sagen, dass sie – vorsichtig formuliert – sehr lax sind.
Ich weiß, dass "35 Wirkstoffe" viel klingt in Anbetracht der ständig aufkommenden Diskussion um Wirkstoffverknappung. Dazu muss man wissen, dass die meisten der Wirkstoffe aus verschiedensten Gründen nicht für Fassadenfarben geeignet sind. Es sind im Wesentlichen acht Wirkstoffe, um die sich alles rankt und diese muss man auch noch hinsichtlich ihres Wirkspektrums in die Kategorien "Algizid" und "Fungizid" einteilen. Es bedarf immer einer Kombination aus mindestens eines algizid und eines fungizid wirkenden Stoffes. Und das schränkt letztendlich die Möglichkeit an Wirkstoff-Kombinationen gewaltig ein. Im Übrigen ist noch keiner dieser acht Wirkstoffe derzeit genehmigt.
"Gestrichen" wird vermutlich keiner der üblichen Wirkstoffe, allerdings ist bei einigen mit Einschränkungen bei der Verwendung zu rechnen – insbesondere beim Einsatz in Fassadenfarben. Das wird dann aber quasi einem "Verbot" in der Verwendung gleichkommen.
Keiner der Wirkstoffe hat ein wirklich unbedenkliches Gefährdungsprofil, was auch nicht verwunderlich ist. Filmschutzmittel werfen nun mal nicht mit Wattebäuschen auf Algen oder Pilze. Allerdings weisen einige besonders bedenkliche Eigenschaften auf, die mit Argusaugen vom Gesetzgeber und den Behörden betrachtet werden. Die bisherige Bewertung an Wirkstoffen insbesondere bei den verwandten Gebindekonservierern in der Produktart 6 haben gezeigt, dass Behörden eher einen Gefahren- als einen Risiko-basierten Ansatz fahren.
Diuron, Isoproturon, Carbendazim und Terbutryn werden mutmaßlich nur noch eingeschränkt eingesetzt werden können (wenn überhaupt), da sie gerade wegen ihrer schlechten Abbaubarkeit und/oder aufgrund von krebserregendem, mutagenem oder fruchtschädigendem Gefährdungspotenzials problematisch sind und entweder zu Substitutions- oder Ausschlusskandidaten werden.
Trotz sensibilisierender Eigenschaften bzw. hoher Giftigkeit ist anzunehmen, dass OIT, DCOIT, IBPC und Zinkpyrithion als Wirkstoffe verbleiben. Welche Verwendungsbedingungen daran geknüpft sein werden, muss aber schlussendlich abgewartet werden.
Hersteller von Fassadenfarben verwenden immer eine Kombination von algizid und fungizid wirkenden Stoffen. Bei OIT, DCOIT, IBPC und Zinkpyrithion handelt es sich um gut wirkende Fungizide. Alle eben erwähnten Stoffe, die zur Diskussion für einen Ausschluss oder einer Substitution stehen, sind Algizide. Es ist anzunehmen, dass die Möglichkeiten an geeigneten und wirksamen Kombinationen beider Wirkstoffe in einer Fassadenfarbe deutlich abnehmen. Darüber hinaus ist fest zu rechnen mit Einschränkungen hinsichtlich des Verwenderkreises bzw. Verschärfungen bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen aufgrund der Gefahren-basierten Bewertung der Wirkstoffe.
Natürlich gibt es bei der Versorgung von Rohstoffen auch derzeit immer noch Engpässe, die auf Corona zurückzuführen sind. Das wird auch Hersteller von Fassadenfarben nicht ausnehmen.
Darüber hinaus sind Filmschutzmittel aber eher weniger weiteren Besonderheiten der Pandemie unterworfen, als es z.B. bei der Biozidgruppe der Desinfektionsmittel der Fall ist.
Was aber alle Wirkstoffe betreffen wird ist, dass das Altwirkstoff-Überprüfungsprogramm sicherlich nicht beschleunigt, sondern aufgrund der Geschehnisse und Einschränkungen von Corona eher verlangsamt wurde.
Auch jetzt schon mindert die Verkapselungstechnologie Auswaschung und Umweltbelastung, bei biozidhaltigen Produkten. Dem entgegen stehen wasserabweisende Beschichtungen und alkalische Silikatanstriche oder Kalkputze als biozidfreie Alternativen. Ob diese und ähnliche biozidfreie Technologien dauerhaft und flächendeckend die Zukunft sind, kann ich schwer beurteilen. Es zeichnet sich aber ein Umdenken ab, welches aufgrund von verstärkten Umwelt- und Nachhaltigkeitsgedanken in den letzten Jahren beschleunigt wird.
Die UMCO GmbH ist der Partner für Chemicals Compliance Consulting. Seit 1982 führt das Beratungshaus seine Kunden aus Chemie, Industrie, Pharma und Logistik sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
In der Akademie der UMCO schulen die hauseigenen Expert*innen Fachkräfte und Einsteiger*innen zum gesamten Portfolio der UMCO – online, inhouse und vor Ort.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.