Für die meisten Menschen ist nur relevant, ob sie problemlos von A nach B reisen können – sofern nicht gerade eine Pandemie den Reiseverkehr lahmlegt – und das geht auch zukünftig zwischen Europa und Großbritannien, sofern ein Reisepass und eine Auslandskrankenversicherung vorgelegt werden.
Anders sieht das beim Warenverkehr aus. Zwar sollen keine Zölle erhoben werden, aber es ist mit wesentlich mehr Bürokratie zu rechnen. Aktuell müssen die Briten auch weiterhin die bestehenden EU-Standards in Klima-, Umwelt- und Arbeitsschutz einhalten. Zukünftige Änderungen müssen jedoch nicht durch Großbritannien umgesetzt werden. Daher müssen entsprechende Zertifikate und Qualitätsnachweise sowohl unter Beachtung von europäischem wie auch britischem Recht bei Flugzeugfracht, Containerschiffen und LKWs mitgeführt werden. Im- und Exporteure sowie Speditionen müssen sich nun zügig auf die neuen Regelungen einstellen. Das betrifft wiederum die gesamte Lieferkette: vom Rohstofflieferanten über den Produzenten bis hin zum Händler wird sich alles zurechtruckeln müssen.
Unser REACH-Experte Dr. Alexander Weißenberg: „Glücklicherweise fand die britische Regierung nicht alles an der EU schlecht, sondern hat EU-REACH in weiteren Teilen in ihr UK-REACH übernommen, so dass wir im Chemiebereich nicht damit rechnen müssen, dass alles Kopf steht. Dennoch gibt es einige wichtige Besonderheiten, die beachtet werden müssen.“ In unserem kostenfreien Webinar Brexit und UK-REACH – der aktuelle Stand am 02.02.2021 berichtet er ausführlicher über die wichtigsten Änderungen.
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