Externer Gefahrgutbeauftragter

Sie als Unternehmen sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung  (GbV) unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu haben. Fehlt entsprechendes Personal oder möchten Sie jahrzehntelange Praxiserfahrung in einer Vielzahl von Unternehmen mit unterschiedlichen Anforderungen und Fragestellungen nutzen, können Sie einen unserer qualifizierten Gefahrgutbeauftragten für diese Position bestellen. 

Als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir sämtliche im § 8 GbV aufgeführten Tätigkeiten und Aufgaben und beraten Sie in allen Belangen der Beförderung gefährlicher Güter mit den Verkehrsträgern Straße,  Schiene, See  und Binnenschiff. 

Mit uns an Ihrer Seite sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Unsere Dienstleistungen rund um Gefahrgut im Detail

Stellung des Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV

  • Bestandsaufnahme der bestehenden Gefahrgut-Organisation inkl. beauftragter Personen, betrieblicher Anlagen, organisatorischer Regelungen und Zuständigkeiten sowie sonstiger gefahrgutrelevanter Tätigkeiten und Vorgänge
  • Analyse der Schwachstellen und Optimierung der Prozesse auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse
  • Festlegung oder Optimierung des Personenorganigramms
  • Implementierung oder Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter durch die beauftragten Personen an dem genannten Standort
  • Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit und Anzeige erkannter Mängel
  • Erstellung des Jahresberichtes
  • Unterstützung beim Unfallbericht
  • Bearbeitung von Anfragen und Verfassung von Stellungnahmen (z.B. gemäß § 8 Abs. 1 GbV)
  • Teilnahme an gefahrgutrelevanten Besprechungen beim Kunden und bei Behörden

Unterstützung für Ihren internen Gefahrgutbeauftragten

  • Back-Up-Beratung 
  • Übernahme von einzelnen Projekten oder Unterweisungen 
  • Coaching

Spezialthemen

  • Lagerung und Versand von Lithiumzellen und Lithiumbatterien
  • Beförderung und Umgang mit den Klassen 1 und 7
  • Ladungssicherung
  • Internationales Gefahrgutrecht

Schulungen / Unterweisungen

  • Gefahrgutschulungen der beauftragten Personen und des sonstigen Personals entsprechend ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Auf Wunsch Schulungen zu Einzelthemen, wie Lithiumbatterien, Limited Quantity oder Verpackungen
  • Gefahrgutschulungen in Englisch möglich

Helpline

  • Schneller Rückgriff auf das Wissen der UMCO
  • Anfragen werden per Telefon oder E-Mail entgegengenommen und bearbeitet
  • Beratung zu gefahrgutrechtlichen Anforderungen
  • Beratung zu rechtlichen Anforderungen im Bereich Health, Safety und Environment
  • Beratung zu chemikalienrechtlichen Anforderungen

So profitieren Sie von unser Expertise

"Kleine Verbesserungen können Großes bewirken! Mit unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, welche Stellschrauben in der Praxis besonderes Augenmerk verdienen. Was unsere Kunden darüber hinaus an uns schätzen? Eine gute Kommunikation und der Blick über den Tellerrand – sei es thematisch in Richtung HSE oder global in dem asiatischen Raum und Nordamerika.“ 
 

Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte

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Jan Mönster

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