Sie als Unternehmen sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu haben. Fehlt entsprechendes Personal oder möchten Sie jahrzehntelange Praxiserfahrung in einer Vielzahl von Unternehmen mit unterschiedlichen Anforderungen und Fragestellungen nutzen, können Sie einen unserer qualifizierten Gefahrgutbeauftragten für diese Position bestellen.
Als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir sämtliche im § 8 GbV aufgeführten Tätigkeiten und Aufgaben und beraten Sie in allen Belangen der Beförderung gefährlicher Güter mit den Verkehrsträgern Straße, Schiene, See und Binnenschiff.
Mit uns an Ihrer Seite sind Sie immer auf der sicheren Seite.
"Kleine Verbesserungen können Großes bewirken! Mit unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, welche Stellschrauben in der Praxis besonderes Augenmerk verdienen. Was unsere Kunden darüber hinaus an uns schätzen? Eine gute Kommunikation und der Blick über den Tellerrand – sei es thematisch in Richtung HSE oder global in dem asiatischen Raum und Nordamerika.“
Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte
Jan Mönster
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