Gefahrgut

Das A-B-C des Gefahrgut-Luftversand

Seit Anfang 2023 werden verschiedene Module in jeweils erforderlichen Kenntnistiefen geschult und geprüft. Jedoch ist für den Versand von Gefahrgut im Luftverkehr nicht mehr nur eine Schulung und Prüfung alle zwei Jahre ausreichend. Der Versender hat weit mehr Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Schulungsanforderungen im Luftverkehr.

5 Min.

19.12.2024

Seit 01.01.2023 ist das neue CBTA-Konzept (Competency based training and assessment) verbindlich in Kraft. Für die am Luftverkehr teilnehmenden Unternehmen haben sich daraus neue Chancen, aber auch Pflichten ergeben. Nach nunmehr 2 Jahren hat sich das System etabliert. Auch wenn sich zeigt, dass bisher noch nicht alle Anforderungen in den Unternehmen gelebt werden.

A-B-C-Module nach CBTA 

Wir haben jahrelange Erfahrung mit durch das LBA zertifizierten Schulungen und begleiten unsere Kunden auch durch die zusätzlichen Anforderungen des CBTA. Den Unternehmen bietet sich durch das neue Konzept die Möglichkeit an die betrieblichen Anforderungen angepasste Trainings und Prüfungen durchzuführen. Wenn 2023 auch etwas schwerfällig gestartet ist, so bieten sich doch inzwischen viele interessante Alternativen. 

Die UMCO bietet Ihnen die Grundausbildung und Refresher-Kurse für verschiedene Module in den jeweiligen Kenntnistiefen

  • *Anfangskenntnisse
  • **Grundkenntnisse
  • ***Professionalität und
  • ****Fortgeschrittener Kenntnisstand

an. 
 

Klassisch sind die Module 

  • A - Versender (mit oder ohne Klasse 7 radioaktiv)
  • B – Verpacker (mit oder ohne Klasse 7 radioaktiv)

Spezielle Module sind

  • A – Versender – Klasse 9 – nur Lithium-Batterien 
  • B – Verpacker – Klasse 9 – nur Lithium-Batterien

Neu hinzugekommen sind

  • C – Personal von Luftfrachtspeditionen – Abwicklung von gefährlichen Gütern

Und für unsere Kunden bzw.  Unternehmen, die nicht selbst die Klassifizierung der gefährlichen Güter vornehmen, ist das verkürzte Modul  vorgesehen.

  • A – Versender – nur Anfangs-/Grundkenntnisse Klassifizierung 

Dieses berechtigt wie der Versender A (ohne oder mit Klasse 7) zum Versand gefährlicher Güter, ist jedoch inhaltlich in Bezug auf die Klassifizierung und Identifizierung auf Anfangs- bzw. Grundkenntnisse reduziert. Dadurch ergibt sich auch eine zeitlich verkürzte Schulung.

Im Gegensatz dazu besteht auch die Möglichkeit eines Moduls, welches die Mitarbeitenden klassifizierender Unternehmen konzentriert auf die Anforderungen bzgl. der Klassifizierung IATA trainiert.

  • A – Versender – Schwerpunkt Klassifizierung

Hierbei werden Sie zur Klassifizierung in der Kenntnistiefe ***Professionalität oder ****Fortgeschrittene geschult und geprüft. Zu den übrigen Abschnitten der Vorschriften für den Versender erhalten Sie nur Anfangs- bzw. Grundkenntnisse. Dieser Kurs berechtigt Sie nicht als Versender oder Verpacker eigenverantwortlich am Luftverkehr teilzunehmen. Ausgeschlossen sind die Erstellung der DGD (Shippers Declaration) und/oder die Vorbereitung der Gefahrgüter für den Luftversand. Sie sind jedoch zur Klassifizierung der gefährlichen Güter für den Luftverkehr berechtigt. 

Hier stellt sich ggf. auch die Möglichkeit das Seminar zu diesem IATA-zertifizierten Modul mit unseren Seminaren „Gefahrgut richtig klassifizieren“ oder „Sachkunde Sicherheitsdatenblätter nach REACH-Verordnung (EG)“  zu kombinieren. 

Inhouse-Schulungen für die CBTA-Module in Ihrem Unternehmen vereinbaren Sie direkt mit uns. Unsere offenen Seminartermine 2025 sind online (weitere Termine folgen). Suchen Sie weitere Themen, ist unsere Akademie der richtige Ansprechpartner.

Alle Infos unter Seminare - UMCO Akademie

Neue Pflicht – Schulungs- und Beurteilungsplan

Das am Versand von gefährlichen Gütern teilnehmende Personal muss entsprechend seiner Tätigkeiten nach wie vor geschult und geprüft werden. Das erhaltene Zertifikat ist heute wie damals 24 Monate gültig.

Neu ist allerdings, dass der Arbeitgeber einen Gefahrgut-Schulungs- und Beurteilungsplan erstellen und pflegen muss. 

Dieser Plan sollte die Lernzielbereiche Wissen, Können und Wollen abbilden und diese nachweisbar einstufen, monitoren und beurteilen. Zweck und Ziel sind festzulegen. Der Schulungsplan sollte Elemente zur Schulung, Beurteilung, Befähigung der Trainer und des Beurteilungspersonals, Schulungsnachweise sowie eine Auswertung der Wirksamkeit des Schulungsprogramms enthalten. Auch die Vorgehensweise, wie bei Abweichungen von einzelnen Planinhalten vorgegangen wird, sollte dokumentiert werden.

Für die seit Anfang 2023 durchgeführten Schulungen mussten TNA (Training needs analysis) erstellt werden. Dies wird auch künftig für „Neueinsteiger“ oder bei Veränderungen der Tätigkeiten und/oder erforderlichen Qualifikationen erforderlich sein.

Die Schulungen sind mit der erforderlichen Qualifikation abzugleichen und eine erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.

Grundlegend neu ist die durchzuführende Beurteilung (Assessment) aller beteiligten Mitarbeitenden. Es ist sicherzustellen, dass das Personal für seine jeweilige Funktion ausreichend in der Lage ist, die erforderlichen Kenntnisse umzusetzen. Hier sind eine Schulung und Prüfung alle 24 Monate nicht mehr ausreichend. Genaue Vorschriften wie oder wann das Assessment durchzuführen ist, gibt es derzeit nicht. Es könnte als Arbeitsprobe, Interview oder auch schriftlicher Test durchgeführt werden. Solch ein erfolgreiches Assessment ist Voraussetzung für eine Refresher-Schulung. Für den Schulungsnachweis der nächsten Prüfung ist vorab durch den Arbeitgeber zu bestätigen, dass ein Assessment durchgeführt wurde.

Nicole Schmidt-Tophoven | Expertin für Gefahrgut

Unsere Empfehlung

In der Aufstellung eines Schulungs- und Beurteilungsplans unterstützen wir Sie gerne. Als LBA-zugelassener Schulungsanbieter stellen wir auch die TNA mit Ihnen auf und führen die erforderlichen Assessments in Ihrem Unternehmen durch.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch zu anderen Themen rund um  Beförderung, Umschlag sowie Lagerung von Gefahrgütern zur Seite. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung erkennen wir bereits bei der Bestandsaufnahme mögliche Problemstellungen und entwickeln zusammen mit Ihnen nachhaltige Lösungen. Von der Stellung des Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV bis zu Analysen und Audits Ihrer bestehenden Gefahrgut-Organisation – mit uns finden Sie in jedem Fall die richtige Lösung. Sprechen Sie uns einfach an.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

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Julia Hunke - Blog
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