Gefahrgut

Lithium-Ionen-Batterien (LIB) werden in Wassergefährdungsklassen eingestuft

Seit Mai 2024 gibt es das Merkblatt „Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB) nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“. Es dient als unverbindliche Orientierungshilfe für Betreiber, Genehmiger, Sachverständige und Behörden. Wichtigster Punkt ist, dass Anlagen in denen Lithium-Ionen-Batterien verwendet werden, beim Umgang mit diesen zukünftig die wassergefährdenden Eigenschaften der Batterieinhaltsstoffe im Blick haben müssen. Die Einteilung in Wassergefährdungsklassen (WGK) ist dabei eine wesentliche Voraussetzung.

4 Min.

21.11.2024

Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ hat unter der Mitwirkung verschiedener Verbände ein Merkblatt (Stand 05/2024) zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB) erstellt und veröffentlicht. Das Merkblatt konkretisiert damit die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und wendet sich an solche Anlagen, die die genannten Batterien verwenden.

Lithium-Ionen-Batterien (LIB) und die Wassergefährdungsklassen (WGK)

Das Merkblatt beschreibt die Anforderungen der AwSV an Anlagen, die Lithium-Ionen-Batterien, einschließlich Batteriezellen, -modulen und -sätzen, verwenden. Es werden keine chemikalien- oder arbeitsschutzrechtlichen Aspekte behandelt. Auf Grundlage des Merkblatts sind für die Wassergefährdung die Inhaltsstoffe der Batterien entscheidend. Diese Stoffe müssen gemäß ihren wassergefährdenden Eigenschaften in „Wassergefährdungsklassen (WGK)“ eingestuft werden. Dabei empfiehlt das Merkblatt die Heranziehung von Sicherheitsdatenblättern. Prinzipiell wird jedoch für Erzeugnisse, wie Batterien, die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes bisher nicht gefordert. 

Wesentliche Punkte des Merkblatts

Betroffene Anlagen

  • Anlagen und Gebäude zur Lagerung: Lagerung neuer, gebrauchter oder defekter LIB
  • Umschlagsanlagen: Umschlag von LIB, z.B. in Speditionen oder Umschlagszentren
  • Verwendungen: Fest installierte Lade- oder Energiespeichersysteme, wie für Elektrofahrzeuge oder Energiespeicher in Form von Batteriecontainern
  • Herstellung- und Behandlungsanlagen: Produktion oder Recycling von LIB

Leckage-Rückhaltung

  • Bei dichten Gehäusen von Batteriezellen, -modulen oder -sätzen sind in der Regel keine zusätzlichen Rückhalteeinrichtungen nötig, sofern ein Batterie-Management-System (BMS) zur schnellen Leckageerkennung vorhanden ist.
  • Defekte oder ungeprüfte Batterien müssen in flüssigkeitsundurchlässigen Rückhalteeinrichtungen gelagert werden.
  • Verlade- und Ladebereiche müssen als WHG-Flächen ausgestaltet sein (Entwässerung, Abschieberbar, etc.).

Einstufung in Wassergefährdungsklassen

  • Die Einstufung erfolgt auf der Grundlage der wassergefährdenden Stoffe, die sich in den LIB befinden.
  • Bei einer unklaren oder unbekannten Zellchemie wird vorsorglich von der höchsten Gefährdungsklasse WGK 3 ausgegangen.
  • Betreiber von Anlagen können die Einstufungen der Hersteller oder Inverkehrbringer nutzen, tragen jedoch die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstufung.

Anforderungen an die Gehäuse

Gehäuse von Batteriezellen und -modulen gelten als primäre Barrieren, wenn sie wassergefährdende Stoffe sicher umschließen, gasdicht und mechanisch stabil sind.

 Abgrenzung von AwSV-Anlagen

Betreiber von Anlagen müssen klar dokumentieren, welche Teile zu einer Anlage gehören und die Schnittstellen zu anderen Anlagen definieren.

Löschwasserrückhaltung

Da die Batterien als Gebinde eingestuft werden, muss die LöWaRü-Berechnung auf Basis des Gewichtes und der WGK erfolgen. Nach der immer noch im Einsatz befindlichen LöRüRl ergeben sich die Volumina dafür aus der entsprechenden Tabelle. Dabei ist aber unbedingt zu berücksichtigen, dass die LöRüRl auch die Größe der Lagerabschnitte mit vorgibt. Bei einer WGK 3 und der geplanten Menge kann ganz schnell ein nur sehr kleiner Lagerabschnitt realisiert werden.

Fazit

Das Merkblatt dient als unverbindliche Orientierungshilfe für Betreiber, Genehmiger, Sachverständige und Behörden. Es zeigt mögliche Wege auf, die AwSV im Umgang mit LIB auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen umzusetzen. Verbindlich wird das Merkblatt nur, wenn Behörden seine Inhalte in Bescheide umsetzen. Hierbei ist zu erwähnen, dass Bayern seine Behörden schriftlich in Kenntnis gesetzt hat, dass hier die Auffassung vertreten wird, Batterien seien als Gegenstand und nicht als Gebinde zu bewerten.

Die Größe der Lagerabschnitte wird ein interessanter Aspekt bei der Umsetzung sein.

Marcel Lobstedt | Gefahrgut-Experte 

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen Ihnen das Merkblatt genau zur Kenntnis zu nehmen. Durch die Veröffentlichung desselbigen wird nochmal an die Verantwortung von Lagerhaltern, Betreibern und anderer Adressaten appelliert, die Anforderungen an die Lagerhaltung, den Umgang, etc. umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig Genehmigungsbehörden, die Inhalte des Merkblatts teilweise oder ganz in ihre Genehmigungen als Auflagen oder Nebenbestimmungen aufnehmen werden.

Gerade beim Thema Lithiumbatterien und Lithium-Ionen-Akkus lohnt sich ein Blick auf die ganz individuellen kundenspezifischen Anforderungen. Denn bei diesem Thema greifen zahlreiche Vorschriften, wie u. a. das Transportrecht auf den Verkehrsträgern Straße, See und Luft. Unsere Gefahrgutexpert*innen beraten Sie daher nicht nur rund um die Themenkomplexe Beförderung, Umschlag sowie Lagerung von Gefahrgütern, sondern bieten Ihnen auch ganz persönliche Beratung passend zu Ihrer konkreten Situation an. Sprechen Sie uns einfach an.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben