Eines der Hauptziele der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) ist die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier, sowie für die Umwelt bei der Verwendung von Biozidprodukten. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die BPR eine Reihe von Mechanismen vor, die Anreize für den schrittweisen Austausch von problematischen Wirkstoffen schaffen sollen. Die zu ersetzenden Stoffe müssen identifiziert und durch Alternativen mit einem vorteilhafteren Profil ersetzt werden. Die BPR enthält spezielle Artikel, die sich mit dem Thema Substitution befassen, so die öffentliche Gesundheit schützen und umweltfreundliche Alternativen fördern sollen.
Eine der Herausforderungen besteht darin, festzustellen, ob bestimmte Stoffe, nicht-chemische Bekämpfungs- oder Präventionsmethoden als Alternativen in Frage kommen, da es hierfür keine harmonisierten Kriterien gibt. Wenn keine angemessenen Informationen über Alternativen (chemisch oder nicht-chemisch) für diese Wirkstoffe gibt, muss das Verbot oder die Einschränkung ihrer Verwendung von Biozidprodukten, die diese Wirkstoffe enthalten, möglicherweise verschoben werden. Dies widerspricht den Zielen der BPR, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier sowie für die Umwelt zu erreichen. Zweck ist es demnach, den Ersatz von als substituierbar eingestuften Wirkstoffen und damit eine künftige schnelle Bewertung zu fördern. Das kann entweder über bereits existierende Wirkstoffe mit einem besseren Profil verlaufen oder mit neuen Alternativen aus der Forschung und Entwicklung.
Weitere Ziele sind die Hervorhebung der BPR-Bestimmungen zur Unterstützung der Substitution sowie der Forschung und Innovation, als auch der Beschaffung und Austausch von Informationen über die Substitutionsinitiativen. Die Kommission legt auch Prioritäten für zukünftige Forschung und Innovation fest, indem es eine Liste von Forschungsthemen zu alternativen Stoffen erstellt, die als potenzieller Ersatz eingestuft werden. Zusätzliche Maßnahmen tragen dazu bei, die Exposition von Mensch und Tier gegenüber Umweltrisiken und toxischen Stoffen zu verringern.
Einige Produktarten enthalten besonders viele Wirkstoffe, die so besorgniserregend sind, dass sie ausgetauscht werden sollen. Auf diesen liegt der Schwerpunkt bei der Suche nach Alternativen. Besonders im Fokus sind Rodentizide PT14, Insektizide PT18, Antifouling PT21, Topfkonservierer PT06, Holzschutzmittel PT08. Diese stellen ein Problem dar, da sie einerseits stark verwendet werden und andererseits extrem breite Anforderungen stellen. Tributylzinn (PT21) zum Beispiel könnte Fischen und dem gesamten marinen Ökosystem schaden und Gefahren für die menschliche Gesundheit und/oder bestimmte Umweltkompartimente verursachen. Bei behandelten Produkten können sie die Gesamtwirksamkeit eines Produkts verringern.
Aber auch PT01 bis 04 werden bevorzugt, weil sie für die Gesundheitsvorsorge unerlässlich sind. Eine spannende Entwicklung ist die Gestaltung von Gesundheitseinrichtungen, die dazu beitragen können, den Einsatz von Desinfektionsmitteln zu reduzieren. Da insbesondere Personen, die in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens arbeiten, beruflich in hohem Maße mit Desinfektionsmitteln in Berührung kommen, müssen für diese Personengruppen besondere Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden.
Neben dem Instrument der Öko-Innovationspartnerschaften hat die Kommission weitere Maßnahmen geschaffen, um die Substitution bedenklicher Chemikalien zu unterstützen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die Generaldirektion Umwelt (GD ENV) und die Exekutivagentur für Klein- und Mittelbetriebe (EASME) verwalten daher langfristige Projekte zur Chemikalienbewertung und -substitution.
Bei der Erörterung des Berichts in der Sitzung des Verwaltungsrats wiesen die Mitgliedstaaten auf Maßnahmen zur Förderung der Innovation und der Substitution besonders besorgniserregender Wirkstoffe in Biozid-Produkten hin sowie auf Bereiche, in denen auf nationaler Ebene ein Bedarf an Alternativen festgestellt wurde. Deutschland hat folgende Maßnahmen ergriffen:
Sollten Ihre Produkte Stoffe enthalten, die die Substitutionskriterien erfüllen, ist besondere Aufmerksamkeit nötig. Neue Erkenntnisse zu diesen Stoffen und mögliche Alternativen können schnell zu einem Verbot führen und eine Umstellung Ihrer Formulierungen erforderlich machen. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob und welche Alternativen für Sie in Frage kommen und welche Risiken diese mitbringen. Wirkstoffe, die die Substitutionskriterien erfüllen, werden in der Regel nur für einen verkürzten Zeitraum zugelassen, was den regulatorischen Aufwand durch wiederkehrende Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen erheblich vergrößert.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Produkte Wirkstoffe enthalten, die Substitutionskriterien erfüllen, prüfen wir Ihr Produktportfolio auf betroffene Wirkstoffe. Oftmals sind Wirkstoffe mit Substitutionskriterien noch jahrelang im Einsatz, da es einfach keine wirtschaftlichen Alternativen gibt. Sollte Ihr Produkt einen solchen Wirkstoff enthalten und dieser nicht ausgetauscht werden können, unterstützen wir Sie gern bei der Wirkstoffgenehmigung oder der Produktzulassung. Sowohl beim Austausch mit Behörden als auch beim Erstellen des Dossiers und dem Management von Studien sind wir Ihr verlässlicher Partner.
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