39 Einträge werden neu in den Anhang VI aufgenommen, darunter:
17 Einträge werden überarbeitet, darunter:
Der Eintrag zur Indexnummer 615-007-00-X(1,5-Naphthylendiisocyanat) wird gestrichen.
Die Verordnung gilt ab dem 1. Dezember 2023. (Dieses Datum wurde am 25. Mai 2022 berichtigt. Der ursprüngliche Geltungstag war der 23. November 2023.)
Allerdings dürfen Stoffe und Gemische bereits ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung (20 Tage nach Veröffentlichung, also dem 23. Mai 2022) im Einklang mit ihr eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
Die vollständige Verordnung finden Sie auf der Seite der Europäischen Union.
Frauke Deutschmann| Experte im Bereich Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffmanagement
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