Gefahrstoffe

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als wichtiges Kommunikationsmittel in der Lieferkette

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist das zentrale Kommunikationsinstrument in der Lieferkette, das dazu dient, Informationen und Empfehlungen für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen und Gemischen bereitzustellen. Es ist eine Informationsquelle für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen und muss zudem den Anwendern zugänglich gemacht werden. Der Inhalt des SDBs umfasst sicherheitsrelevante Informationen, gesundheitliche Risiken, Umweltauswirkungen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Transportinformationen sowie Entsorgungshinweise. Der genaue Aufbau und die Inhalte des SDBs sind in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegt und strukturieren sich in 16 Hauptabschnitte.

7 Min.

03.09.2024
Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist das wichtigste Kommunikationsmittel innerhalb der Lieferkette, um Daten und Empfehlungen für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen sowie Gemischen zu übermitteln. Es dient als Informationsquelle für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Sicherheitsdatenblätter müssen den Anwendern von chemischen Produkten, also den Beschäftigten im Betrieb, zugänglich sein. Der genaue Inhalt des Sicherheitsdatenblattes ist im Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 detailliert geregelt und wird im Folgenden genauer beleuchtet.

Worum geht es im Sicherheitsdatenblatt?

Besonders qualifizierte Beschäftigte oder beauftragte Personen wissen, in welchen Abschnitten des Sicherheitsdatenblattes die relevanten Informationen zu finden sind. Der ein oder andere eigentliche Anwender schreckt jedoch vor der Menge an Informationen vielleicht zurück, dabei sind vielfach aber mehrere oder alle der folgenden Informationen aus dem SDB vor allen Dingen von Interesse:

  • Sicherheitsinformationen: Informationen über die sicherheitsrelevanten Aspekte einer Chemikalie bei der Verwendung, Lagerung, Entsorgung oder im Brandfall
  • Gesundheitsschutz: Gesundheitsrisiken bei der Handhabung oder Exposition und mögliche Auswirkungen z.B. bei Haut- oder Augenkontakt oder auf Organe
  • Umweltschutz: Informationen über Auswirkungen der Chemikalie auf die Umwelt und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden
  • Erste Hilfe: Anweisungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle einer Exposition gegenüber der Chemikalie sowie eventuelle Empfehlungen für medizinische Behandlung und mögliche Symptome
  • Transportinformationen: Informationen für den sicheren Transport der Chemikalie entsprechend der Vorschriften für die Transportwege wie z.B. auf der Straße oder dem Seeweg

Es ist wichtig, die Informationen im Sicherheitsdatenblatt sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor eine Chemikalie bzw. ein Produkt verwendet wird, um einen sicheren Umgang für Anwender sowie die Umwelt zu gewährleisten. Sicherheitsdatenblätter sind von enormer Bedeutung, um gesundheitliche und ökologische Risiken bei Verwendung, Lagerung und Transport zu vermeiden.

Der Aufbau des Sicherheitsdatenblattes

  1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und Firmenbezeichnung:
    Informationen wie Produktnamen, Hersteller / Lieferant mit Kontaktdaten Verwendungen des Stoffs oder Gemischs sowie eine Notrufnummer
  2. Mögliche Gefahren:
    physikalische, gesundheitliche und/oder umweltbezogene Gefahren, die von dem Stoff oder Gemisch ausgehen, die Kennzeichnungselemente, wie Gefahrensymbole und -hinweise
  3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen:
    Liste der nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang II zu nennenden Inhaltsstoffe, einschließlich Verunreinigungen und Zusatzstoffe, sowie Informationen über ihre Konzentrationen und potenzielle Gefahren
  4. Erste-Hilfe-Maßnahmen:
    Anweisungen zur Ersten Hilfe im Falle von Kontakt mit der Chemikalie z.B. über Maßnahmen zur Hautreinigung oder Augenspülung, nach Inhalation oder nach Verschlucken umfassen.
  5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung:
    Informationen zur Brandbekämpfung wie geeignete Löschmittel und spezielle Vorsichtsmaßnahmen
  6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
    Empfehlungen zur Handhabung von Leckagen oder bei Verschütten des Stoffes/Gemischs, einschließlich Anweisungen zur Reinigung und Entsorgung
  7. Handhabung und Lagerung:
    Informationen zur sicheren Handhabung und Lagerung des Stoffs/Gemischs, einschließlich spezieller Vorsichtsmaßnahmen und Lagerbedingungen
  8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung:
    Angabe der Grenzwerte für die Exposition, technische Maßnahmen sowie Empfehlungen für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Atemschutzmasken
  9. Physikalische und chemische Eigenschaften:
    Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
  10. Stabilität und Reaktivität:
    Möglichkeit gefährlicher Reaktionen, zu vermeidende Bedingungen, unverträgliche Materialien, gefährliche Zersetzungsprodukte
  11. Toxikologische Angaben:
    Informationen über die toxischen Wirkungen des Stoffs 
    oder Gemischs auf den Menschen
  12. Umweltbezogene Angaben:
    Informationen über die Auswirkungen des Stoffs oder Gemischs auf die Umwelt.
  13. Hinweise zur Entsorgung:
    Verfahren der Abfallbehandlung
  14. Angaben zum Transport:
    UN-Nummer oder ID-Nummer, Informationen zu den Transportbedingungen
  15. Rechtsvorschriften:
    Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
  16. Sonstige Angaben:
    Alle sonstigen Informationen, die vorher noch nicht aufgeführt wurden, für die Sicherheit des Anwenders aber von Bedeutung sein könnten (z.B. Schulungshinweise, empfohlene Einschränkung der Anwendung, Auflistung der vollständigen H-Sätze)

Das Sicherheitsdatenblatt und seine Pflichten

Neben dem korrekten Aufbau sind in Bezug auf das SDB weitere Pflichten zu beachten. Lieferanten von gefährlich eingestuften Stoffen und Gemischen müssen bei Auslieferung das jeweilige SDB zur Verfügung stellen. Innerhalb der EU muss das SDB in der jeweiligen Amtssprache des Landes, in das versendet wird, abgefasst sein. Bei nicht als gefährlich eingestuften Produkten ist bei Erfüllung bestimmter Kriterien (z.B. Beinhaltung von als gefährlich eingestufte Bestandteilen oder zulassungspflichtigen Stoffen) dem Abnehmer ein SDB auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Für Arbeitgeber besteht außerdem die Pflicht, den Beschäftigten Zugang zu den SDBs und damit zu einer elementaren Informationsquelle über das jeweilige Produkt zu ermöglichen.

Unsere Empfehlung

Aufgrund von umfangreicher Erfahrung aus verschiedenen Arbeitsbereichen empfehlen wir, SDBs vor und auch während der Nutzung des jeweiligen Produkts / Stoffs gründlich zu lesen. Bei Fragen oder Unklarheiten ist es ratsam, sich an den Hersteller oder Lieferanten zu wenden, um zusätzliche Informationen zu erhalten, aber möglicherweise hilft als erster Schritt auch die Fortsetzung unserer Artikelreihe über das Sicherheitsdatenblatt, bei der vor allem auf den Bereich des Arbeitsschutzes und weiterführend auch auf den der Expositionsszenarien eingegangen wird. Schauen Sie gern regelmäßig auf unserem Blog vorbei.

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