Bis zum 14. Oktober 2022 müssen Alleinvertreter die von ihnen vertretenen Nicht-EU-Unternehmen in den REACH-IT Accounts angeben und die Kontaktinformationen sowie spezifische Informationen übermitteln. Ein Alleinvertreter, der von einem nicht-EU Hersteller oder einem nicht-EU Formulierer benannt wurde, muss je nicht-EU Hersteller bzw. Formulierer, den er vertritt, einen SEPARATEN REACH-IT Account besitzen. Um die Kosten für die Übertragung von Registrierungen zu vermeiden, sollten Sie diese neuen Anforderungen rechtzeitig prüfen und ggf. aktiv werden.
Alleinvertreter ist im Sinne der REACH-Verordnung eine natürliche oder juristische Person („Legal entity“) mit Sitz in der Europäischen Union, der von einem nicht-EU Hersteller/Formulierer von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen benannt werden kann. Als Synonym für den Begriff Alleinvertreter wird oftmals auch der englische Begriff „Only Representative - OR" verwendet.
Der Alleinvertreter übernimmt die Aufgaben und Pflichten eines Importeurs im Sinne der REACH-Verordnung. Dies kann den Zugang von nicht-EU Herstellern/Formulierer zum EU-Markt für deren Produkte erleichtern, die Lieferung sichern und die Belastung der EU-Importeure verringern.
Eine in der EU ansässige Legal entity kann entsprechend Artikel 8 der REACH-Verordnung von einem oder mehreren nicht-EU Hersteller/Formulierer als deren Alleinvertreter benannt werden. Der Alleinvertreter muss dann jedoch für jedes dieser nicht-EU Unternehmen, die er vertritt, einen separaten REACH-IT Account erstellen / besitzen. Dies ist auch dann notwendig, wenn die nicht- EU Hersteller/Formulierer, die den Alleinvertreter benannt haben, zur selben Unternehmensgruppe gehören (= eigenständige Legal entities sind).
Sofern der Alleinvertreter selbst eine Registrierung in der Rolle als „Importeur“ oder „Hersteller“ besitzt, muss er auch dafür einen eigenen REACH-IT Account (für sich als Importeur bzw. Hersteller) besitzen. Dies liegt darin begründet, da die verschiedenen Rollen („Importeur“, „Hersteller“ und „Alleinvertreter“) unvereinbar sind.
Sollte also eine in der EU ansässige Legal entity sowohl die Rolle des „Importeurs“ als auch die eines „Alleinvertreters“ innehaben, benötigt diese in dem Fall dann zwei separate REACH-IT Accounts, in denen er dann je Rolle die notwendigen Registrierungsdossier einreicht.
Ein Alleinvertreter eines Nicht-EU Herstellers/Formulierers wird ab sofort nach dem Login in dem REACH-IT Account aufgefordert zunächst zu erklären, ob der REACH-IT Account in der Rolle eines „Alleinvertreters“ genutzt wird oder nicht. Im Folgenden dazu einmal ein Screenshot aus einem REACH-IT Account (Hinweis: Diese Meldung erscheint bei allen Registranten).
Sofern es sich um einen REACH-IT Account als „Alleinvertreter“ handelt, müssen in den weiteren Schritten die folgenden Informationen des vertretenen nicht-EU Herstellers/Formulierers angegeben werden:
Als Registrant sollten die folgenden Punkte bis spätestens dem 14. Oktober 2022 geprüft worden sein (besser schon früher):
Prüfen Sie Ihre Rolle bzw. Rollen unter EU-REACH und die Anzahl Ihrer REACH-IT Accounts. Sollten Sie als Alleinvertreter einen REACH-IT Account haben, führen Sie die Schritte der aktuell notwendigen Erklärung durch.
Sollten Sie zwei Rollen unter REACH haben, jedoch nur über einen REACH-IT Account verfügen, prüfen Sie, ob die Erstellung eines neuen REACH-IT Accounts notwendig ist, und prüfen Sie dann die Übertragung der entsprechenden Registrierungen („Legal entity Change“). Wenn Sie dies bis zum 14. Oktober 2022 durchführen, kann Ihnen die Gebühr für die Übertragung von Registrierungen erlassen werden.
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