Mit den Einträgen 28, 29 und 30 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung wird das Inverkehrbringen und die Verwendung durch Abgabe an die breite Öffentlichkeit von CMR-Stoffen der Kategorien 1A oder 1B sowie von Gemischen, welche diese Stoffe in bestimmten Konzentrationen enthalten, verboten. CMR-Stoffe sind Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind.
In den Einträgen 28 und 29 des Anhangs XVII werden krebserzeugende Stoffe der Kategorien 1A oder 1B und erbgutverändernde Stoffe der Kategorien 1A oder 1B aufgeführt. Im Eintrag 30 werden fortpflanzungsgefährdende Stoffe aufgelistet. Diese Einträge werden regelmäßig aktualisiert, sobald eine harmonisierte Einstufung für einen Stoff als CMR-Stoff in der CLP-Verordnung verankert ist.
Von diesen Stoffen geht mitunter ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt einher, sodass eine Beschränkung erlassen wird. Dies ist so nun für mehr als zwei Dutzend neu eingestufte Stoffe geschehen.
Die Verordnung (EU) 2021/2204 implementiert die Beschränkung überwiegend organischer Stoffe wie z.B. 1,4-Dioxan, Diisooctylphthalat, Butanonoxim, und Tetrafluoroethylene, aber auch anorganischer Stoffe, wie z.B. Siliciumcarbidfasern mit definierten Eigenschaften, um nur einige zu nennen. Wirksam werden die Beschränkungen am 1. März 2022 bzw. am 17. Dezember 2022, je nachdem um welchen Stoff es sich handelt.
Die Aufnahme neuer CMR-Stoffe in den Anhang XVII der REACH-Verordnung führt – neben des Verbots der Abgabe an die Öffentlichkeit – unter anderem dazu, dass die Sicherheitsdatenblätter der betroffenen Stoffe oder Gemische aktualisiert werden müssen. Gemäß Artikel 31(6) der REACH-Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt (SDB) Informationen zu Rechtsvorschriften enthalten. Daher müssen alle Beschränkungseinträge, die für den jeweiligen Stoff oder das Gemisch gelten, im Sicherheitsdatenblatt erwähnt werden. Lieferanten sind dazu verpflichtet das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren.
Überprüfen Sie, ob einer Ihrer Stoffe oder Gemische unter die Beschränkung fällt. Sollte dies der Fall sein, beachten Sie die Fristen des Gesetzestextes. Denn ab diesem Tag gelten die Beschränkungen und sind für Sie rechtlich bindend – ganz gleich, ob Sie Hersteller, Importeur, Händler oder nachgeschalteter Anwender sind.
Wir bieten Ihnen das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, Zulassungsverfahren von Biozidprodukten sowie Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen in der EU. Wir führen Meldungen von Stoffen, gefährlichen Gemischen und Biozidprodukten in der EU durch und nehmen gesetzlich geforderte Notrufnummern für medizinische Auskünfte in das Sicherheitsdatenblatt auf. Wir arbeiten mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!
Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen
Dieses Seminar richtet sich alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.
Kostenfreies Webinar: REACH-Dossier-Updates − Welchen Einfluss haben die neuen Update-Fristen und wie bleiben meine Registrierungen rechtskonform?
In diesem Webinar erfahren Sie, was unter "ein Registrierungs-Dossier aktuell (up-to-date) halten" zu verstehen ist und wie Sie dies erreichen können. Neben verschiedenen Dossier-Inhalten und rechtlichen Aspekten, gehen wir auf die neu eingeführten Update-Fristen ein und erläutern, was dies für das Dossier bedeutet. Der Schwerpunkt liegt auf Co-Registrierungs-Dossiers und der Kommunikation mit Behörden und federführenden Registranten.