Letzte Woche hat meine Kollegin Vivien Gutknecht darüber informiert, dass die EU-Kommission eine Checkliste zum Brexit veröffentlicht hat. Darin enthalten sind auch Hinweise in Bezug auf die Regulierung unter REACH.
Nun hat auch die britische Regierung ihre Verfahrenshinweise aktualisiert und gibt einen Überblick über bevorstehende Änderungen.
Ab dem 1. Januar 2021 hat EU-REACH keine Gültigkeit mehr in Großbritannien (England, Schottland und Wales). Die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien wird dann über ein eigenes UK-REACH abgewickelt. Dieses soll sich an das bislang gültige EU-REACH anlehnen und dessen Ziele und Prinzipien erhalten. Insbesondere:
Britische Firmen können mit den vorhandenen EU-Registrierungen nicht mehr in die EU exportieren. Sie müssen ihre EU-Registrierungen auf einen Alleinvertreter (only representative, OR) mit Sitz in der EU übertragen oder einen EU-Importeur finden und diesen ggf. bei der eigenen EU-Registrierung unterstützen.
Hiervon ausgenommen sollen Firmen mit Sitz in Nordirland sein (Northern Ireland Protocol). Der Handel zwischen Nordirland und der EU soll weiterhin unter EU-REACH erfolgen. Spezifische Regelungen für den Handel zwischen Nordirland und Großbritannien werden aktuell ausgearbeitet.
Weiterführende Informationen zum Northern Ireland Protocol finden Sie hier:
Britische Firmen mit aktiven Registrierungen unter EU-REACH können ihre Registrierungen direkt in das neue UK-REACH übertragen. Hierfür müssen die Firmen grundlegende Informationen bis zum 30. April 2021 an die UK-HSE (UK Health and Safety Executive) übermitteln. Für die Übermittlung der kompletten Datenanforderungen gelten weitere Übergangsfristen von 2 bis 6 Jahren (ab Stichtag 28. Oktober 2021) je nach Tonnage bzw. Gefährdungspotenzial. Liegen die kompletten Daten bis zum Ende der Fristen nicht vor, erlöschen die Registrierungen.
Deadline | Tonnage | Gefährdungspotential |
---|---|---|
28. Oktober 2023 | ≥ 1000 t/a | kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Substanzen (KMR) ab ≥ 1 t/a |
28. Oktober 2025 | ≥ 100 t/a | Substanzen aus der Kandidatenliste (Stichtag 27. Oktober 2023) |
28. Oktober 2027 | ≥ 1 t/a | --- |
UK-REACH wird auch die Zulassung von Stoffen unabhängig von der EU regeln. Das heißt, dass Zulassungsanträge, die unter EU-REACH eingereicht wurden und für die es eine Entscheidung bis zum 31. Dezember 2020 (mit Review Datum) gibt, ebenfalls unter UK-REACH gültig sind. Danach müssen Zulassungen separat für Großbritannien erlangt werden. Dies gilt ebenfalls für Zulassungsanträge, die bereits in der EU eingereicht wurden, bei denen jedoch bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Um Stoffe aus der EU nach Großbritannien zu importieren, muss eine gültige UK-REACH-Registrierung vorhanden sein. Der Import läuft analog zu EU-REACH über einen Alleinvertreter (OR) aus Großbritannien oder einen UK-ansässigen Importeur. Ein direkter Handel mit Kunden in Großbritannien über bestehende EU-REACH-Registrierungen wird ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich sein.
Bleiben Sie auf dem Laufenden was das Brexit-Thema angeht, sofern Sie davon betroffen sind. Lesen Sie die Leitlinien der britischen Regierung und seien Sie vorbereitet, bevor die Übergangsfrist Ende 2020 abläuft.
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