REACH

Brexit – Britische Regierung veröffentlicht neue Verfahrenshinweise zu UK-REACH

Großbritannien ist am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Aktuell gilt eine Übergangsfrist zur Regelung des Austritts bis zum 31. Dezember 2020. Nach dem derzeitigen Stand wird ein „harter Brexit“ zum 1. Januar 2021 immer wahrscheinlicher. Auch das Thema Chemikalien-Registrierung in der EU bzw. in Großbritannien und der Handel zwischen den Parteien ist davon betroffen.

5 Min.

10.09.2020

Was bisher geschah

Letzte Woche hat meine Kollegin Vivien Gutknecht darüber informiert, dass die EU-Kommission eine Checkliste zum Brexit veröffentlicht hat. Darin enthalten sind auch Hinweise in Bezug auf die Regulierung unter REACH. 

Nun hat auch die britische Regierung ihre Verfahrenshinweise aktualisiert und gibt einen Überblick über bevorstehende Änderungen.

Einführung von UK-REACH

Ab dem 1. Januar 2021 hat EU-REACH keine Gültigkeit mehr in Großbritannien (England, Schottland und Wales). Die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien wird dann über ein eigenes UK-REACH abgewickelt. Dieses soll sich an das bislang gültige EU-REACH anlehnen und dessen Ziele und Prinzipien erhalten. Insbesondere:

  • Keine Daten, kein Markt (“no data, no market“)
  • Tierversuche nur als letztes Mittel (“last resort“ principle)
  • Informationszugang für Arbeiter
  • Vorsorgeprinzip

Auswirkungen des Brexits auf britische Firmen, die in die EU exportieren

Britische Firmen können mit den vorhandenen EU-Registrierungen nicht mehr in die EU exportieren. Sie müssen ihre EU-Registrierungen auf einen Alleinvertreter (only representative, OR) mit Sitz in der EU übertragen oder einen EU-Importeur finden und diesen ggf. bei der eigenen EU-Registrierung unterstützen.

Hiervon ausgenommen sollen Firmen mit Sitz in Nordirland sein (Northern Ireland Protocol). Der Handel zwischen Nordirland und der EU soll weiterhin unter EU-REACH erfolgen. Spezifische Regelungen für den Handel zwischen Nordirland und Großbritannien werden aktuell ausgearbeitet.

Weiterführende Informationen zum Northern Ireland Protocol finden Sie hier:

„Grandfathering“ von EU-Registrierungen

Britische Firmen mit aktiven Registrierungen unter EU-REACH können ihre Registrierungen direkt in das neue UK-REACH übertragen. Hierfür müssen die Firmen grundlegende Informationen bis zum 30. April 2021 an die UK-HSE (UK Health and Safety Executive) übermitteln. Für die Übermittlung der kompletten Datenanforderungen gelten weitere Übergangsfristen von 2 bis 6 Jahren (ab Stichtag 28. Oktober 2021) je nach Tonnage bzw. Gefährdungspotenzial. Liegen die kompletten Daten bis zum Ende der Fristen nicht vor, erlöschen die Registrierungen.

DeadlineTonnageGefährdungspotential
28. Oktober 2023≥ 1000 t/akanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Substanzen (KMR) ab ≥ 1 t/a
28. Oktober 2025≥ 100 t/aSubstanzen aus der Kandidatenliste (Stichtag 27. Oktober 2023)
28. Oktober 2027≥ 1 t/a---

Zulassung von Stoffen unter UK-REACH

UK-REACH wird auch die Zulassung von Stoffen unabhängig von der EU regeln. Das heißt, dass Zulassungsanträge, die unter EU-REACH eingereicht wurden und für die es eine Entscheidung bis zum 31. Dezember 2020 (mit Review Datum) gibt, ebenfalls unter UK-REACH gültig sind. Danach müssen Zulassungen separat für Großbritannien erlangt werden. Dies gilt ebenfalls für Zulassungsanträge, die bereits in der EU eingereicht wurden, bei denen jedoch bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Importieren von Stoffen aus der EU nach Großbritannien

Um Stoffe aus der EU nach Großbritannien zu importieren, muss eine gültige UK-REACH-Registrierung vorhanden sein. Der Import läuft analog zu EU-REACH über einen Alleinvertreter (OR) aus Großbritannien oder einen UK-ansässigen Importeur. Ein direkter Handel mit Kunden in Großbritannien über bestehende EU-REACH-Registrierungen wird ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich sein.

Unsere Empfehlung

Bleiben Sie auf dem Laufenden was das Brexit-Thema angeht, sofern Sie davon betroffen sind. Lesen Sie die Leitlinien der britischen Regierung und seien Sie vorbereitet, bevor die Übergangsfrist Ende 2020 abläuft.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit. Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung bei der Übertragung einer existierenden REACH-Registrierung von einem im Vereinigten Königreich ansässigem Unternehmen auf ein in der EU ansässigem Unternehmen oder benötigen Sie Unterstützung durch einen Alleinvertreter, so kontaktieren Sie uns gern! Wir sind in allen REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

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