Ursprünglich sollte der sogenannte completeness check bereits ab April diesen Jahres auf die Stoffsicherheitsberichte ausgedehnt werden. Dies bedeutet, dass die Stoffsicherheitsberichte in die Vollständigkeitsprüfungen von Registrierungsdossiers gemäß der REACH-Verordnung einbezogen werden sollten.
Die ECHA hat nun bekannt gegeben, dass der Completeness check erst ab Oktober ausgedehnt wird.
Auf einer eigens eingerichteten Webseite gibt die ECHA neue Informationen im Rahmen von COVID-19 bekannt
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