REACH

EU-Kommission veröffentlicht Checkliste zum Brexit

Der Rückzug Großbritanniens aus dem Binnenmarkt und der Zollunion zum 31. Dezember 2020 wird zu bisher nichtexistierenden Hindernissen für den Handel und den grenzüberschreitenden Austausch führen. In der von der EU-Kommission Ende August veröffentlichten Checkliste für die Vorbereitung auf den Brexit appelliert die EU-Kommission „FÜR DEN 1. JANUAR 2021 VORBEREITET ZU SEIN“.

6 Min.

02.09.2020

Stand Brexit

Seit dem 1. Februar 2020 hat sich das Vereinigte Königreich aus der EU zurückgezogen. Die EU-Kommission empfiehlt Unternehmen, sich auf das Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 einzustellen, denn ab dem 1. Januar 2021 wird es, zusätzlich zu der aktuellen Covid-19-Pandemie, weitreichende Konsequenzen geben, unabhängig vom Ergebnis der laufenden Brexit-Verhandlungen.

Ende August wurde die mittlerweile 7. Verhandlungsrunde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Anschlussabkommen für die Zeit nach der Übergangsphase abgeschlossen. Ohne ein Anschlussabkommen droht der „harte Brexit“, das zu verhindern bleibt leider nicht mehr allzu viel Zeit.

Ein entsprechendes Abkommen müsste bis spätestens Ende Oktober/Anfang November stehen, damit es noch ratifiziert werden kann. Viele Experten halten einen Durchbruch bei den Verhandlungen jedoch für nicht sehr wahrscheinlich.

Hinweise für Interessenvertreter („Vorbereitungsmitteilungen“)

Die EU-Kommission veröffentlichte bereits Hinweise, sogenannte „Vorbereitungsmitteilungen“, zu mehr als 70 Bereichen von Wirtschaftszweigen. Dazu gehört auch ein Dokument, welches sich mit dem Thema „REACH“ befasst, um allen Interessenvertretern bei ihren Vorbereitungen zu helfen. Diese „Vorbereitungsmitteilungen“ werden erweitert, fortlaufend aktualisiert und sind in vielen Mitgliedssprachen verfügbar. Die „Vorbereitungsmitteilung“ zum Thema REACH können Sie hier in deutscher Sprache finden. 

Seien Sie auf den Brexit vorbereitet – Die Checkliste der EU-Kommission

Es ist immer noch offen, ob es ein Anschlussabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben wird und es somit zu einem „geregelten Brexit“ kommt. Daher gilt der Appell „auf den Brexit vorbereitet zu sein“ der EU-Kommission für alle Unternehmen, die vom Brexit betroffen sein können. Mit Hilfe der von der EU-Kommission veröffentlichten „Checkliste zur Vorbereitung auf den Brexit für Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Geschäftsbeziehungen pflegen“ soll allen betroffenen Unternehmen geholfen werden, sich auf den 1. Januar 2021 vorzubereiten. Sie können anhand dieser Checkliste prüfen, ob und wenn ja, wie gut Sie auf den Brexit vorbereitet sind.

Welche Bereiche werden von der Checkliste erfasst?

Die Checkliste beschränkt sich auf die wichtigsten Bereiche, in denen es, unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen, ab 1. Januar 2021 zu Veränderungen kommen wird.

Zu den Bereichen, die angesprochen werden, zählen:

  • Warenverkehr
    • Pflichten der Importeure/Exporteure
    • Zollförmlichkeiten und Überprüfungen und Kontrollen von Waren
    • Ursprungsregeln
    • Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern
    • Bescheinigungen, Genehmigungen, Kennzeichnung oder Etikettierung
    • Chemikalien
  • Erbringung von Dienstleistungen
    • Finanzdienstleistungen
    • Luftfahrt
    • Kraftverkehrsunternehmen
    • Berufliche Qualifikationen
  • Energie
  • Gesellschaftsrecht und Zivilrecht
    • Im Vereinigten Königreich eingetragene Unternehmen
    • Verträge – Gerichtsstandklauseln
  • Sonstige Rechte: Daten, digitale Rechte und Rechte des geistigen Eigentums
    • Marken und Geschmacksmuster, geografische Angaben, Sortenschutz
    • Personenbezogene Daten

Für REACH relevant

Auf zwei der genannten Bereiche möchten wir kurz separat eingehen, da diese relevant sind in Bezug auf das Thema REACH.

Pflichten der Importeure/Exporteure:

Möglicherweise ändert sich die Rolle eines Unternehmens innerhalb der Lieferkette.

Ab dem 1. Januar 2021 werden in der EU ansässige Unternehmen, die derzeit Waren aus dem Vereinigten Königreich in der EU vermarkten zu Importeuren unter EU-REACH, Unternehmen, die derzeit Waren im Vereinigten Königreich vertreiben, werden zu Exporteuren. Diese neuen Rollen können neue oder auch zusätzliche Pflichten nach sich ziehen die beachtet und erfüllt werden müssen.

Chemikalien:

Ab dem 1. Januar 2021 werden die EU-Vorschriften zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) im Vereinigten Königreich nicht mehr gelten. Registrierungen von im Vereinigten Königreich ansässigen Herstellern oder Produzenten sind dann in der EU nicht mehr gültig. Sofern diese Registrierungen weiterhin genutzt werden sollen, ist eine rechtzeitige Übertragung der Registrierung auf ein in der EU ansässiges Unternehmen oder auf einen Alleinvertreter innerhalb der EU sinnvoll. Sollte einer im Vereinigten Königreich ansässiger Registrant der federführende Registrant (LR, Lead Registrant) für einen Stoff sein, sollte rechtzeitig geprüft werden, ob eine Übertragung der Registrierung auf eine juristische Person mit Sitz in der EU möglich ist oder ob ein Co-Registrant die Rolle des federführenden Registranten übernehmen kann.

Unsere Empfehlung

Bleiben Sie auf dem Laufenden was das Brexit-Thema angeht, sofern Sie davon betroffen sind. Lesen Sie die von der EU-Kommission veröffentlichten „Vorbereitungsmitteilungen“ und seien Sie vorbereitet, bevor die Übergangsfrist Ende 2020 abläuft. Die von der EU-Kommission veröffentlichte Checkliste kann Ihnen helfen, Ihren aktuellen Stand in Bezug auf den Brexit zu klären. Wir werden Sie in unserem Blog über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden halten. Schauen Sie daher regelmäßig auf unserer Seite vorbei oder abonnieren Sie unseren Newsletter.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit. Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung bei der Übertragung einer existierenden REACH-Registrierung von einem im Vereinigten Königreich ansässigem Unternehmen auf ein in der EU ansässigem Unternehmen oder benötigen Sie Unterstützung durch einen Alleinvertreter, so kontaktieren Sie uns gern! Wir sind in allen REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen

Dieses Seminar richtet sich alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.

Kostenfreies Webinar: REACH-Dossier-Updates − Welchen Einfluss haben die neuen Update-Fristen und wie bleiben meine Registrierungen rechtskonform?

In diesem Webinar erfahren Sie, was unter "ein Registrierungs-Dossier aktuell (up-to-date) halten" zu verstehen ist und wie Sie dies erreichen können. Neben verschiedenen Dossier-Inhalten und rechtlichen Aspekten, gehen wir auf die neu eingeführten Update-Fristen ein und erläutern, was dies für das Dossier bedeutet. Der Schwerpunkt liegt auf Co-Registrierungs-Dossiers und der Kommunikation mit Behörden und federführenden Registranten.

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben