REACH

EU-Kommission veröffentlicht Checkliste zum Brexit

Der Rückzug Großbritanniens aus dem Binnenmarkt und der Zollunion zum 31. Dezember 2020 wird zu bisher nichtexistierenden Hindernissen für den Handel und den grenzüberschreitenden Austausch führen. In der von der EU-Kommission Ende August veröffentlichten Checkliste für die Vorbereitung auf den Brexit appelliert die EU-Kommission „FÜR DEN 1. JANUAR 2021 VORBEREITET ZU SEIN“.

6 Min.

02.09.2020

Stand Brexit

Seit dem 1. Februar 2020 hat sich das Vereinigte Königreich aus der EU zurückgezogen. Die EU-Kommission empfiehlt Unternehmen, sich auf das Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 einzustellen, denn ab dem 1. Januar 2021 wird es, zusätzlich zu der aktuellen Covid-19-Pandemie, weitreichende Konsequenzen geben, unabhängig vom Ergebnis der laufenden Brexit-Verhandlungen.

Ende August wurde die mittlerweile 7. Verhandlungsrunde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Anschlussabkommen für die Zeit nach der Übergangsphase abgeschlossen. Ohne ein Anschlussabkommen droht der „harte Brexit“, das zu verhindern bleibt leider nicht mehr allzu viel Zeit.

Ein entsprechendes Abkommen müsste bis spätestens Ende Oktober/Anfang November stehen, damit es noch ratifiziert werden kann. Viele Experten halten einen Durchbruch bei den Verhandlungen jedoch für nicht sehr wahrscheinlich.

Hinweise für Interessenvertreter („Vorbereitungsmitteilungen“)

Die EU-Kommission veröffentlichte bereits Hinweise, sogenannte „Vorbereitungsmitteilungen“, zu mehr als 70 Bereichen von Wirtschaftszweigen. Dazu gehört auch ein Dokument, welches sich mit dem Thema „REACH“ befasst, um allen Interessenvertretern bei ihren Vorbereitungen zu helfen. Diese „Vorbereitungsmitteilungen“ werden erweitert, fortlaufend aktualisiert und sind in vielen Mitgliedssprachen verfügbar. Die „Vorbereitungsmitteilung“ zum Thema REACH können Sie hier in deutscher Sprache finden. 

Seien Sie auf den Brexit vorbereitet – Die Checkliste der EU-Kommission

Es ist immer noch offen, ob es ein Anschlussabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben wird und es somit zu einem „geregelten Brexit“ kommt. Daher gilt der Appell „auf den Brexit vorbereitet zu sein“ der EU-Kommission für alle Unternehmen, die vom Brexit betroffen sein können. Mit Hilfe der von der EU-Kommission veröffentlichten „Checkliste zur Vorbereitung auf den Brexit für Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Geschäftsbeziehungen pflegen“ soll allen betroffenen Unternehmen geholfen werden, sich auf den 1. Januar 2021 vorzubereiten. Sie können anhand dieser Checkliste prüfen, ob und wenn ja, wie gut Sie auf den Brexit vorbereitet sind.

Welche Bereiche werden von der Checkliste erfasst?

Die Checkliste beschränkt sich auf die wichtigsten Bereiche, in denen es, unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen, ab 1. Januar 2021 zu Veränderungen kommen wird.

Zu den Bereichen, die angesprochen werden, zählen:

  • Warenverkehr
    • Pflichten der Importeure/Exporteure
    • Zollförmlichkeiten und Überprüfungen und Kontrollen von Waren
    • Ursprungsregeln
    • Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern
    • Bescheinigungen, Genehmigungen, Kennzeichnung oder Etikettierung
    • Chemikalien
  • Erbringung von Dienstleistungen
    • Finanzdienstleistungen
    • Luftfahrt
    • Kraftverkehrsunternehmen
    • Berufliche Qualifikationen
  • Energie
  • Gesellschaftsrecht und Zivilrecht
    • Im Vereinigten Königreich eingetragene Unternehmen
    • Verträge – Gerichtsstandklauseln
  • Sonstige Rechte: Daten, digitale Rechte und Rechte des geistigen Eigentums
    • Marken und Geschmacksmuster, geografische Angaben, Sortenschutz
    • Personenbezogene Daten

Für REACH relevant

Auf zwei der genannten Bereiche möchten wir kurz separat eingehen, da diese relevant sind in Bezug auf das Thema REACH.

Pflichten der Importeure/Exporteure:

Möglicherweise ändert sich die Rolle eines Unternehmens innerhalb der Lieferkette.

Ab dem 1. Januar 2021 werden in der EU ansässige Unternehmen, die derzeit Waren aus dem Vereinigten Königreich in der EU vermarkten zu Importeuren unter EU-REACH, Unternehmen, die derzeit Waren im Vereinigten Königreich vertreiben, werden zu Exporteuren. Diese neuen Rollen können neue oder auch zusätzliche Pflichten nach sich ziehen die beachtet und erfüllt werden müssen.

Chemikalien:

Ab dem 1. Januar 2021 werden die EU-Vorschriften zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) im Vereinigten Königreich nicht mehr gelten. Registrierungen von im Vereinigten Königreich ansässigen Herstellern oder Produzenten sind dann in der EU nicht mehr gültig. Sofern diese Registrierungen weiterhin genutzt werden sollen, ist eine rechtzeitige Übertragung der Registrierung auf ein in der EU ansässiges Unternehmen oder auf einen Alleinvertreter innerhalb der EU sinnvoll. Sollte einer im Vereinigten Königreich ansässiger Registrant der federführende Registrant (LR, Lead Registrant) für einen Stoff sein, sollte rechtzeitig geprüft werden, ob eine Übertragung der Registrierung auf eine juristische Person mit Sitz in der EU möglich ist oder ob ein Co-Registrant die Rolle des federführenden Registranten übernehmen kann.

Unsere Empfehlung

Bleiben Sie auf dem Laufenden was das Brexit-Thema angeht, sofern Sie davon betroffen sind. Lesen Sie die von der EU-Kommission veröffentlichten „Vorbereitungsmitteilungen“ und seien Sie vorbereitet, bevor die Übergangsfrist Ende 2020 abläuft. Die von der EU-Kommission veröffentlichte Checkliste kann Ihnen helfen, Ihren aktuellen Stand in Bezug auf den Brexit zu klären. Wir werden Sie in unserem Blog über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden halten. Schauen Sie daher regelmäßig auf unserer Seite vorbei oder abonnieren Sie unseren Newsletter.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit. Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung bei der Übertragung einer existierenden REACH-Registrierung von einem im Vereinigten Königreich ansässigem Unternehmen auf ein in der EU ansässigem Unternehmen oder benötigen Sie Unterstützung durch einen Alleinvertreter, so kontaktieren Sie uns gern! Wir sind in allen REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

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