Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether wird vorwiegend als Lösungsmittel bzw. als Extraktionsmittel in der Industrie verwendet. Dieser Stoff wurde als reproduktionstoxisch eingestuft und ist aus diesem Grund zur Kandidatenliste der SVHC (substances of very high concern) hinzugefügt worden.
Bei dem zweiten Stoff handelt es sich um den Gruppeneintrag: Dioctyltin dilaurate, stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs., and any other stannane, dioctyl-, bis(fatty acyloxy) derivs. wherein C12 is the predominant carbon number of the fatty acyloxy moiety.
In diesem Gruppeneintrag sind die Stoffe Dioctyltin dilaurate, sowie Stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs. inbegriffen. Die Stoffe werden insbesondere in der Produktion von Reifen und Kunststoffen benutzt.
Die Stoffe sind als Übersicht in der folgenden Tabelle aufgelistet:
# | Gruppeneintrag | Stoffname | EC-Nummer | CAS-Nummer | Grund der Aufnahme |
1 | - | Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether | 205-594-7 | 143-24-8 | Reproduktionstoxisch (Article 57 (c)) |
2
| Dioctyltin dilaurate, stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs., and any other stannane, dioctyl-, bis(fatty acyloxy) derivs. wherein C12 is the predominant carbon number of the fatty acyloxy moiety | Dioctyltin dilaurate
Stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs. | 222-883-3
293-901-5 | 3648-18-8
91648-39-4 | Reproduktionstoxisch (Article 57 (c)) |
Die Kandidatenliste der ECHA beinhaltet Stoffe, die als SVHC klassifiziert wurden. Diese Chemikalien können für Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt gravierende Konsequenzen haben. Das Ziel der Klassifizierung als SVHC besteht darin, diese Substanzen schrittweise durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Stoffe in dieser Liste weisen mindestens eine der folgenden Gefahreneigenschaften auf:
Mit der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste haben die Lieferanten sofort Pflichten zu erfüllen. Diese sind:
Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Erzeugnisse mit einer Konzentration von >0,1 %(w/w) auf dem Europäischen Markt bringen, Informationen zu den Produkten einreichen. Dies erfolgt über die „SCIP Datenbank für bedenkliche Stoffe in Artikeln und Produkten“.
Diese zugesetzten Chemikalien werden auf ihre Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung untersucht. Wenn sie hinzugefügt werden, unterliegen sie den Zulassungsanforderungen gemäß Titel VII der REACH-Verordnung.
Die Aufnahme in den Anhang XVII ist ebenfalls möglich. Dies würde die Beschränkung der Produktion, des Umlaufs und der Verwendung gemäß Titel VII der REACH-Verordnung bedeuten.
Überprüfen Sie, ob Ihre Stoffliste in der Kandidatenliste enthaltene Chemikalien enthält. Überlegen Sie gegebenenfalls, ob andere nicht-SVHC-Alternativen zu diesen Substanzen für Ihre Anwendungen geeignet sind. Auf diese Weise können Sie sich frühzeitig auf mögliche Folgen wie die Zulassung und Beschränkung der Stoffe vorbereiten und Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
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