REACH

Neue CLP-Leitfäden: CLP Kennzeichnung & Verpackung und Produktmeldung

Die ECHA hat kürzlich eine neue Version 4.0 der „Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008“ und eine erste Version „Guidance on harmonised information relating to emergency health response – Annex VIII to CLP“ (zurzeit nur in englischer Sprache) veröffentlicht.

4 Min.

11.03.2019
Jemand, der Unterlagen durchblättert

Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung

In dieser aktualisierten Fassung werden die durch Anhang VIII an der CLP-Verordnung vorgenommenen Änderungen berücksichtigt, einschließlich der Einführung des eindeutigen Unique Formula Identifier (UFI) als neues Kennzeichnungselement für gefährliche Gemische, die einer Produktmeldung gemäß Anh. VIII der CLP Verordnung unterliegen.
Die Leitlinie enthält auch neue praktische Beispiele für die Etikettierung von Koaxialkartuschen (Abschnitt 6.2. Beispiel 13) und es wurden allgemeine redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Leitlinie zur Produktmeldung nach Anh. VIII der CLP Verordnung

Ziel dieser Leitlinie ist es, Unternehmen, den benannten Stellen für eine Produktmeldung und Vergiftungszentren bei der Umsetzung der neuen Aufgaben und Anforderungen des Anhang VIII der CLP-Verordnung zu unterstützen.

Die Leitlinie enthält Informationen zu:

  • dem Geltungsbereich von Anhang VIII der CLP, d. h. für welche Art von Gemischen die erforderlichen Informationen für eine Produktmeldung vorzulegen sind;
  • wer ist verantwortlich für eine Produktmeldung und sollte die geforderten Informationen gemäß Anhang VIII der CLP vorlegen und bis wann?

Fragen, die bei der Vorbereitung einer Informationsübermittlung zu berücksichtigen sind;

  • der Verwendung des "Unique Formula Identifiers" (UFI);
  • der Verwendung des harmonisierten neuen europäischen Produktkategorisierungssystems (EuPCS);
  • den generellen erforderlichen Angaben einer Produktmeldung;
  • der Verwendung des gemeinsamen XML-harmonisierten Austauschformates;
  • der Frage, welche Änderungen oder neuen Informationen eine Update Meldung erforderlich machen.

Hinweis in der Einleitung der Leitlinie

Die Frage der Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen über Gemische, die z.B. von Händlern  in Verkehr gebracht werden, wird in der aktuellen Version der Leitlinie nicht angesprochen. Die Leitlinie und insbesondere Abschnitt 3 über die Definition der „duty holder“ wird überarbeitet, sobald zwischen den zuständigen Behörden Einvernehmen über die Definition der „duty holder“ und die Pflichten der Händler besteht.

Beide Leitlinien sind auf der ECHA Seite im Abschnitt „Guidance on CLP“ (https://echa.europa.eu/guidance-documents/guidance-on-clp)
zu finden, oder direkt unter:

  • https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/clp_labelling_en.pdf/89628d94-573a-4024-86cc-0b4052a74d65
  • https://echa.europa.eu/documents/10162/13643/guidance_on_annex_viii_to_clp_en.pdf/412c5874-f8ec-cf52-fe1e-2fbe08fe2d11

Unsere Empfehlungen

Wenn Sie gefährliche Gemische in Verkehr bringen gibt es immer wieder Detailfragen zur konkreten Gestaltung von Gefahrstoffetiketten, die in der Leitlinie „Kennzeichnung und Verpackung“ erläutert und beantwortet werden. Die Leitlinie gibt zunächst einen generellen Überblick zu Kennzeichnungsanforderungen der CLP-Verordnung, anschließend werden eine Vielzahl an Etikettenbeispielen erläutert, die sehr hilfreich für Unternehmen sein können.

Mit der neuen Leitlinie zur Produktmeldung nach Anh. VIII der CLP-Verordnung sollte sich jeder auseinandersetzen, der ab 1.1.2020 seine gefährlichen Gemische melden muss. Zum einen erläutert die Leitlinie sehr ausführlich die generellen Anforderungen an eine Produktmeldung und enthält darüber hinaus 23 Anwendungsbeispiele für unterschiedlichste Varianten zur Produktmeldung, z.B. wie erfolgt eine Produktmeldung für ein Gemisch, welches in verschiedenen EU Länder vertrieben werden soll.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen

Dieses Seminar richtet sich alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.

 

Kostenfreies Webinar: REACH-Dossier-Updates − Welchen Einfluss haben die neuen Update-Fristen und wie bleiben meine Registrierungen rechtskonform?

In diesem Webinar erfahren Sie, was unter "ein Registrierungs-Dossier aktuell (up-to-date) halten" zu verstehen ist und wie Sie dies erreichen können. Neben verschiedenen Dossier-Inhalten und rechtlichen Aspekten, gehen wir auf die neu eingeführten Update-Fristen ein und erläutern, was dies für das Dossier bedeutet. Der Schwerpunkt liegt auf Co-Registrierungs-Dossiers und der Kommunikation mit Behörden und federführenden Registranten.

 

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben