REACH

Die REACH-Verordnung im Wandel – Ergebnisse der CARACAL Sitzung im November

Die Europäische Kommission präsentierte den aktuellen Stand der geplanten REACH-Revision im Rahmen der Sitzung des CARACAL im November. Ein Vorschlag zur Anpassung der REACH-Verordnung soll weiterhin bis Ende des Jahres 2022 vorliegen.

7 Min.

20.12.2021
Wolken

 

Die Sitzung des CARACAL (Competent Authorities for REACH and CLP) vom 17. bis 18. November befasste sich u.a. mit dem Thema der REACH-Revision und informierte über den aktuellen Fortschritt ihrer Umsetzung. Die Verträge mit Kooperationspartnern sind geschlossen, sodass die inhaltliche Bearbeitung der REACH-Revision nun in vollem Gange ist. Eine Webseite, die Sie über den Stand der Revision informieren soll, ist auch in Bearbeitung.

Welche Änderungen sind im Fokus?

Bis März 2022 liegen einige Änderungsvorschläge für REACH und CLP auf dem Tisch. Die Kommission hat nun an verschiedene Consultants und Institute die Aufträge erteilt, Machbarkeit, Folgen, Effekte und zum Teil auch Kosten in aufgesetzten Studien abzuschätzen. Hierzu hat das CARACAL umfassend informiert. Wichtige Themen, die bereits in Bearbeitung sind, und im Laufe 2022 erste Ergebnisse zeigen sollen, sind Studien zu folgenden Themen:

  • endokriner Disruption als neue Gefahren Kategorie
  • die Einführung von DMELs (Derived Minimal Effect Level) für non-threshold Substanzen (z.B Kanzerogene Stoffe)
  • die Anpassung der Datenanforderungen für Verwendungen und Exposition
  • Kriterien für mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit durch ein durchdachtes Design. Hierbei wird bis Ende dieses Jahrs analysiert, welche Parameter und Methoden einen Einfluss auf Ressourcen und Ökologie haben
  • Weiterhin gibt es Bestrebungen den Prozess der Zulassung und Beschränkung zu reformieren. Hierbei sind drei mögliche Optionen im Gespräch: i) das bestehende Zulassungssystem verbessern, ii) Zulassungs- und Beschränkungssystem zu vereinen, und iii) das Zulassungssystem abschaffen.
  • In Art. 68 der REACH-Verordnung ist die Beschränkung von KMR-Stoffen (krebserregende, mutagene, oder reproduktionstoxische Stoffe), die von Verbrauchern verwendet werden könnten, beschrieben. Die Ergänzung um weitere Gefahrenklassen, wie Endokrine Disruption, Respiratorische Sensibilisierung, Immuntoxizität, Neurotoxizität sowie PBT-Eigenschaften (Persistenz, Bioakkumulation, Toxizität) soll diskutiert werden
  • neben der Beschränkung der Verwendung durch Verbraucher ist auch eine Beschränkung der professionellen Verwendung im Gespräch

Fazit

Ein diskussionsreiches und arbeitsreiches Jahr steht bevor. Das Thema Nachhaltigkeit ist ein Kernthema unserer Zeit und erfordert eine Überarbeitung der REACH-Verordnung, auch für mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Eins steht jedoch fest: Die Ergebnisse der REACH Revision und ihre Umsetzung werden weitreichende Folgen für die chemische Industrie inklusive der nachgeschalteten verarbeitenden Industrie haben. Es gibt bei allen genannten Studien auch die Möglichkeit für die Industrie ihre Meinung, Schwierigkeiten und Nachteile zum Ausdruck zu bringen. Fast alle Studien beinhalten Workshops, bei denen man sich anmelden und so aktiv mitgestalten kann. Wenn ein Thema für Sie also sehr wichtig ist, nehmen Sie die Chance wahr und melden Sie sich für die Workshops an. Reden Sie auch mit Ihrem Verband. Und beantworten Sie die offiziellen Fragebögen, die für einige Studien geplant sind und an entsprechende Industrievertreter im Laufe von 2022 weitergeleitet werden.

Weitere Informationen

Empfehlung

Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Möglichkeiten der Teilhabe bei dem Umgestaltungsprozess der REACH-Verordnung. Innerhalb des nächsten halben Jahres werden einige Stakeholder Workshops, gezielte Konsultationen sowie öffentliche Konsultationen stattfinden, die Ihnen eine Partizipation ermöglichen. Verfolgen Sie den Prozess der REACH Revision proaktiv, sodass Sie von ihrer Umsetzung nicht überrascht werden.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

 

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Unsere Dienstleistungen

Als Beratungsunternehmen haben wir selbstverständlich die aktuellen Entwicklungen im Blick und informieren unsere Kunden über relevante Änderungen. Wir bieten Ihnen das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, Zulassungsverfahren von Biozidprodukten sowie Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen in der EU. Wir führen Meldungen von Stoffen, gefährlichen Gemischen und Biozidprodukten in der EU durch und nehmen gesetzlich geforderte Notrufnummern für medizinische Auskünfte in das Sicherheitsdatenblatt auf. Wir arbeiten mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können. Kontaktieren Sie uns gern!

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