REACH

REF-8 – Veröffentlichung der Ergebnisse aus der EU-weiten Inspektion von Online-Produkten

Der Bericht zum REACH-EN-FORCE Projekt 8 (REF-8) wurde im Dezember 2021 veröffentlicht. Die Ergebnisse aus dieser Untersuchung demonstrieren das Ausmaß der Missachtungen in Bezug auf die REACH-, CLP- und Biozid-Verordnung und stimmen uns nachdenklich.

8 Min.

03.02.2022
Einkaufswagen auf Tastatur

 

Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) hat den Bericht zum 8. EU-weiten Vollzugsprojekt zum Online-Handel veröffentlicht (REF-8) (s. Blog-Artikel zur Ankündigung des REF-8).

Hintergrund der Untersuchung

Das gesamteuropäische Projekt des Forums zur Kontrolle des Online-Verkaufs wurde aus folgenden Gründen gestartet:

  • Es wurde vermehrt festgestellt, dass als gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische online angeboten wurden und die Häufigkeit des Verkaufs im Laufe der Jahre zunahm;
  • Die nationalen Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten stellten fest, dass auf Internetseiten, die gefährliche Stoffe oder Gemische anbieten, regelmäßig Informationen über Gefahren fehlten;
  • Die Zusammenarbeit in der EU bei der Durchsetzung von Online-Verkäufen war für dieses Projekt von entscheidender Bedeutung, da die Kunden einer Website in jedem Mitgliedstaat ansässig sein können;
  • Die vorliegenden Ergebnisse des früheren Projekts des Forums zum elektronischen Geschäftsverkehr zeigten, dass Chemikalien, die online verkauft wurden, häufig nicht den Vorschriften entsprachen (Nichtkonformitätsquote von 82 %).
  • Die Beschränkungen des Anhangs XVII wurden im Rahmen früherer Projekte des Forums (REF-4, Pilotprojekt zum Zoll) untersucht, und RAPEX (Safety Gate) hat gezeigt, dass einige Einträge weiterhin nicht eingehalten werden.

Erwartungen an das Projekt REF-8

Im Allgemeinen wurden die folgenden Ergebnisse des Projekts erwartet:

  • Stärkung des Bewusstseins der Verantwortlichen für die Anforderungen an die Einhaltung der im Rahmen des Projekts überprüften Verpflichtungen;
  • Schaffung eines harmonisierten Ansatzes und bewährter Praktiken für die Inspektionen der im Rahmen des Projekts kontrollierten Pflichten;
  • Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten;
  • Einrichtung eines Verfahrens zur Information und Warnung von Anbietern von Webshops oder anderen Plattformen über die Nichteinhaltung von CLP-Verordnung, REACH-Verordnung und BPR-Verordnung bei Angeboten/Werbungen für industrielle/gewerbliche Anwender und die breite Öffentlichkeit;
  • Sensibilisierung von Verkäufern, Plattformen, Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit;
  • Bewertung des Umfangs und des Ausmaßes des Problems der Einhaltung der im Projekt untersuchten Bestimmungen.
  • Ein besseres Verständnis der problematischen Bereiche wird den nationalen Durchsetzungsbehörden helfen, aktuelle Methoden zu entwickeln und künftige Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel mit gefährlichen Chemikalien zu planen; und
  • Verringerung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Ergebnis von REF-8

5.730 Stoffe, Gemische und Erzeugnisse wurden von den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten überprüft. Davon hat Deutschland mit 2.784 (entspricht 48,6 %) Überprüfungen die Mehrzahl an Prüfungen durchgeführt.

Die wichtigsten Ergebnisse sind wie folgt zusammengefasst worden:

  • Es wurden 2.629 Produkte hinsichtlich der Beschränkungen nach der REACH-Verordnung untersucht. Von diesen erfüllten 78 % nicht die gültigen Anforderungen.
  • Von 956 geprüften Angeboten kamen 5 % nicht den Anforderungen für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblätter nach.
  • Dreiviertel der 2.752 geprüften Angebote entsprachen nicht den Vorgaben nach Artikel 48 (1) und (2) der CLP-Verordnung zur Bewerbung von gefährlichen Stoffen.
  • Insgesamt wurden 1.153 Produkte hinsichtlich der Biozid-Verordnung überprüft, von denen 78 % nicht rechtskonform waren.

Handlungsempfehlungen der Behörde an die EU-Kommission

Die von der ECHA ausgesprochenen Handlungsempfehlungen richten sich neben anderen Akteuren (Industrie, Mitgliedsstaaten etc.) auch an die EU-Kommission, die z. B. auch bei der Umsetzung der Chemikalienstrategie berücksichtigt werden sollten.

1.    Die Online-Plattformen sollten für die Durchsetzung illegaler Produkte/Angebote verantwortlich und haftbar gemacht werden, insbesondere von Verkäufern außerhalb der EU.

2.    Harmonisierung und Stärkung der Regulierung des Online-Handels in der gesamten EU.

3.    Finanzierung der Entwicklung von EU-IT-Tools für die nationalen Vollzugsbehörden zur besseren Überprüfung von Online-Angeboten.

4.    Entwicklung von Leitlinien für Unternehmen, in denen die CLP-, BPR- und REACH-Verpflichtungen für Online-Verkäufe klar dargelegt werden.

5.    Aufnahme einer Klarstellung von Artikel 48 in die bevorstehende Überarbeitung der CLP-Verordnung, um den Wortlaut zu präzisieren, undefinierte Rechtsbegriffe zu vermeiden und insbesondere die beiden Bestimmungen unter Artikel 48 anzugleichen:

  • Klärung des Begriffs "Werbung" und
  • Klarstellung im Rechtstext, welche Art von Informationen in einer Anzeige für Gemische gemäß Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung enthalten sein müssen.

 

6.    Für die Einfuhr von Produkten, die unter die REACH-, CLP- oder BPR-Verordnung fallen, sollte die Verpflichtung eingeführt werden, einen in der Union ansässigen "Bevollmächtigten" zu beauftragen, wie es für andere sektorale Rechtsvorschriften in Artikel 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Einhaltung der Vorschriften für Produkte vorgesehen ist, um die Einhaltung der Vorschriften für Produkte, die über den elektronischen Handel auf den EU-Markt gelangen, besser zu gewährleisten.

Weitere Informationen

Hier finden Sie den Report zum REF-8 der ECHA.

Empfehlung

Verkaufen Sie chemikalienrechtlich relevante Waren online? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte ausreichend und nach den gültigen Vorschriftengekennzeichnet und eingestuft sind. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen verwendeten bioziden Wirkstoffe auf dem angestrebten Markt bereitgestellt werden dürfen. Importieren Sie gefährliche Stoffe? Hier ist es notwendig, dass Sie sicherstellen, dass den REACH- und CLP-Auflagen Folge geleistet wurde und die Chemikalien auch in Online-Anzeigen korrekt gekennzeichnet sind. Sollten Sie nicht genau wissen, ob Sie davon betroffen sind, bitten Sie Ihre*n Kundenbetreuer*in oder etwaige externe Expert*innen um Hilfe.

Unsere Dienstleistung

Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung Ihrer Etiketten hinsichtlich der Biozid- und REACH-Verordnung oder beraten Sie rund um das Thema Biozidprodukte. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei allen weiteren Fragen zu REACH, wie z. B. Registrierung, Notifizierung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen, aber auch zu Sicherheitsdatenblättern und dem Transport von Gefahrgütern. Hierbei steht Ihnen ein Team aus erfahrenen Mitarbeitenden zur Verfügung, sodass Ihr spezielles Thema direkt bearbeitet werden kann.

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