Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) hat den Bericht zum 8. EU-weiten Vollzugsprojekt zum Online-Handel veröffentlicht (REF-8) (s. Blog-Artikel zur Ankündigung des REF-8).
Das gesamteuropäische Projekt des Forums zur Kontrolle des Online-Verkaufs wurde aus folgenden Gründen gestartet:
Im Allgemeinen wurden die folgenden Ergebnisse des Projekts erwartet:
5.730 Stoffe, Gemische und Erzeugnisse wurden von den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten überprüft. Davon hat Deutschland mit 2.784 (entspricht 48,6 %) Überprüfungen die Mehrzahl an Prüfungen durchgeführt.
Die wichtigsten Ergebnisse sind wie folgt zusammengefasst worden:
Die von der ECHA ausgesprochenen Handlungsempfehlungen richten sich neben anderen Akteuren (Industrie, Mitgliedsstaaten etc.) auch an die EU-Kommission, die z. B. auch bei der Umsetzung der Chemikalienstrategie berücksichtigt werden sollten.
1. Die Online-Plattformen sollten für die Durchsetzung illegaler Produkte/Angebote verantwortlich und haftbar gemacht werden, insbesondere von Verkäufern außerhalb der EU.
2. Harmonisierung und Stärkung der Regulierung des Online-Handels in der gesamten EU.
3. Finanzierung der Entwicklung von EU-IT-Tools für die nationalen Vollzugsbehörden zur besseren Überprüfung von Online-Angeboten.
4. Entwicklung von Leitlinien für Unternehmen, in denen die CLP-, BPR- und REACH-Verpflichtungen für Online-Verkäufe klar dargelegt werden.
5. Aufnahme einer Klarstellung von Artikel 48 in die bevorstehende Überarbeitung der CLP-Verordnung, um den Wortlaut zu präzisieren, undefinierte Rechtsbegriffe zu vermeiden und insbesondere die beiden Bestimmungen unter Artikel 48 anzugleichen:
6. Für die Einfuhr von Produkten, die unter die REACH-, CLP- oder BPR-Verordnung fallen, sollte die Verpflichtung eingeführt werden, einen in der Union ansässigen "Bevollmächtigten" zu beauftragen, wie es für andere sektorale Rechtsvorschriften in Artikel 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Einhaltung der Vorschriften für Produkte vorgesehen ist, um die Einhaltung der Vorschriften für Produkte, die über den elektronischen Handel auf den EU-Markt gelangen, besser zu gewährleisten.
Hier finden Sie den Report zum REF-8 der ECHA.
Verkaufen Sie chemikalienrechtlich relevante Waren online? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte ausreichend und nach den gültigen Vorschriftengekennzeichnet und eingestuft sind. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen verwendeten bioziden Wirkstoffe auf dem angestrebten Markt bereitgestellt werden dürfen. Importieren Sie gefährliche Stoffe? Hier ist es notwendig, dass Sie sicherstellen, dass den REACH- und CLP-Auflagen Folge geleistet wurde und die Chemikalien auch in Online-Anzeigen korrekt gekennzeichnet sind. Sollten Sie nicht genau wissen, ob Sie davon betroffen sind, bitten Sie Ihre*n Kundenbetreuer*in oder etwaige externe Expert*innen um Hilfe.
Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung Ihrer Etiketten hinsichtlich der Biozid- und REACH-Verordnung oder beraten Sie rund um das Thema Biozidprodukte. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei allen weiteren Fragen zu REACH, wie z. B. Registrierung, Notifizierung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen, aber auch zu Sicherheitsdatenblättern und dem Transport von Gefahrgütern. Hierbei steht Ihnen ein Team aus erfahrenen Mitarbeitenden zur Verfügung, sodass Ihr spezielles Thema direkt bearbeitet werden kann.