REACH

SCIP-Datenbank − Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2)

Während und im Anschluss an unser erstes Webinar zur SCIP-Datenbank erreichten uns eine Vielzahl von Fragen. Im Rahmen einer Artikelserie greifen wir diese auf.  Hinweis: Die Fragen sind alle im Originalwortlaut übernommen.

4 Min.

22.10.2020
Fahrrad in Einzelteilen

Biozide

Als Biozidhersteller, bzw. REACH-Hersteller müssen wir also nicht die SCIP beachten? Wir stellen ja Stoffe her, die womöglich unsere Kunden dann in ihren Erzeugnissen/Produkten verwenden? Wenn Produkte SVHC enthalten, die durch Zerfall entstehen, also beim Import weniger als 0,1% enthalten. Wie müssen diese gemeldet werden? Was sollte man berücksichtigen?

Die SCIP-Datenbank betrifft tatsächlich nur die SVHCs in Erzeugnissen (Substances of Concern In Products articles, as such or in complex objects). Es ist dabei unerheblich, ob die SVHCs durch Zerfall oder absichtlich entstehen. Eine Meldung muss nur für Erzeugnisse im Sinne der REACH-VO (Artikel 3 Nr. 3: Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt) durchgeführt werden.

Durch die SCIP-Datenbank sollen Abfallentsorger und Verbraucher besser informiert werden. Soweit nur die SVHC-Stoffe hergestellt/importiert werden, gelten die grundlegenden REACH-Registrierungs-Vorschriften. Da bei den Erzeugnissen nur eine eingeschränkte Registrierungspflicht der darin enthaltenen Stoffe (Art. 7 REACH) besteht, erhofft man sich durch die Etablierung der SCIP-Datenbank eine bessere Informationslage zu den relevanten Stoffen.

Bauteile

Number of units sind Stückzahlen? Produktionsmenge oder vertriebene Menge?

Number of occurrences of the linked article in the complex object. Man kann angeben wie viele (Stückzahl) dieser verlinkten Einzelerzeugnisse in dem komplexen Erzeugnis enthalten sind.

Wir stellen Maschinen mit mehr als 1000 einzelnen Bauteilen (Erzeugnissen) her. Müssen wir jedes einzelne Bauteil melden oder das Endprodukt (unsere Maschine)?
Wir haben Baugruppen (Speichermodule Elektronik) diese bestehen aus zahlreichen Einzelbauteilen. Muss für jedes einzelne Bauelement eine Meldung erfolgen? Falls ein Bauteil SVHC > 00,1% enthält...

Gemeldet werden muss jedes Einzelerzeugnis, das einen SVHC-Stoff in einer Konzentration von > 0,1 % (w/w) enthält, sowie das Gesamterzeugnis, wenn die Konzentrationsschwelle des enthaltenen SVHC-Stoffes immer noch > 0,1 % (w/w) liegt. Wenn eines der 1000 Einzelteile ein SVHC über 0,1% (w/w) enthält, muss diese gemeldet werden und das komplexe Erzeugnis ebenfalls.

Müssen alle einzelnen Artikel in die SCIP Datenbank überführt werden oder gibt es Regeln, wonach z.B. Baugruppen mit allen Varianten einmalig eingespielt werden können?

Noch ist die SCIP-Datenbank nicht fertig. Wir gehen aber anhand des jetzigen Prototyps davon aus, dass alle Produkte einzeln gemeldet werden müssen. Allerdings soll es eine vereinfachte Eingabe geben für Daten, die schon einmal an die SCIP-Datenbank gemeldet wurden.

Müssen nur diejenigen Artikel in SCIP, die auch einen SVHC Kandidaten enthalten? Alle anderen nicht?

Ja, nur Produkte, die SVHCs in einer Konzentration von > 0,1% (w/w) enthalten, müssen in der SCIP-Datenbank gemeldet werden.

Unsere Empfehlung

Das Thema SCIP-Datenbank und die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich kontinuierlich weiter. Überprüfen Sie Ihr Erzeugnis-Portfolio, ob Ihre Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die auf der ECHA-Kandidatenliste stehen, in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA.

Die Meldepflicht in die SCIP-Datenbank führt bei vielen Unternehmen zu einem erheblichen Aufwand. Wir verfolgen das weitere Gesetzgebungsverfahren, insbesondere in Deutschland. Natürlich stehen wir Ihnen jederzeit beratend und informierend zur Verfügung, inwieweit und welchem Umfang Sie von der Meldepflicht betroffen sind. Wir bei der UMCO treffen bereits alle Vorkehrungen, um auch Ihre Meldungen für Sie durchzuführen. Kommen Sie gern auf uns zu!

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

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