REACH

Vorgeschlagene Einstufung von Blei betrifft alle anorganischen Stoffe

Die ECHA hat einen Vorschlag zur Einstufung von Blei als Umweltgefährlich ab 2,5 ppm erstellt. Diese Einstufung hat potenziell Auswirkungen auf die Einstufung vieler anderer Metalle und anorganischer Verbindungen. EUROMETAUX hat einen Fragebogen erstellt und benötigt Ihre Mithilfe.

6 Min.

01.11.2021
Buch mit Fragezeichen

 

Der Ausschuss für Risikobewertung der ECHA hat einen Vorschlag zur Einstufung von Blei als akut und chronisch Umweltgefährlich Kategorie 1 vorgeschlagen. Sollte die EU-Kommission diesem Vorschlag folgen könnte dies Auswirkungen nicht nur auf Blei-Hersteller, -Verwender und -Recycler, sondern auch auf viele andere Metalle und anorganische Stoffe haben.

Hintergrund

Der Ausschuss für Risikobewertung (Committe for Risk Assessment, RAC) hat für die ECHA einen Vorschlag zur Einstufung von Blei in seiner massiven Form, das heißt z. B. auch als Pellets oder Barren, als Umweltgefährlich erarbeitet. Konkret soll massives Blei als Umweltgefährlich Kategorie 1, akut und chronisch, eingestuft werden.

Der RAC erarbeitet für die ECHA Stellungnahmen zur Risikobeurteilung von Stoffen im Bereich der menschlichen Gesundheit und Umweltgefahren. Eine Entscheidung zur Umsetzung dieser Vorschläge trifft im Anschluss die Europäische Kommission.

Konsequenzen der Einstufung von massivem Blei als Umweltgefährlich

Sollte die EU-Kommission dem Vorschlag des RAC folgen, würden auch alle Mischungen, welche Blei mit mehr als 0,00025 % (2,5 ppm) enthalten, automatisch als chronisch Umweltgefährlich Kategorie 3 eigestuft. Entsprechende Hinweise müssen im Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden.

Mischungen mit mehr als 0,0025 % unterlägen zusätzlichen Auflagen u. a. zur Etikettierung, Verpackung, Transport, sowie der Seveso Richtlinie und Umwelt-Genehmigungsverfahren für Produktionsstandorte.

Aufgrund der geringen Konzentrationen, welche für eine Einstufung ausreichend sind, könnte die Umsetzung des Vorschlages stärkere und weitreichendere Folgen haben als die bereits erfolgten Einstufungen als Kanzerogen (ab 0,1 %) oder Reproduktionstoxisch (ab 0,3 bzw. 0,03 % für massives bzw. pulverförmiges Blei).

Wer könnte betroffen sein?

Diese neue Einstufung würde Hersteller, Importeure und Verwender von sowohl Blei und Bleiprodukten als auch vieler anderer Metalle oder anorganischen Verbindungen betreffen.

Viele anorganische Stoffe enthalten Blei als natürliche Kontaminante in Mengen um oder Größe als 2,5 ppm. Daher sind auch andere Metalle sowie z. B. abgebaute, natürliche Minerale potenziell von dieser Einstufung betroffen.

Weitere potenziell betroffene Bereiche und Stoffe sind insbesondere Hersteller und Importeure von Legierungen, da diese unter REACH als Mischungen gelten, sowie die Recyclingunternehmen.

Ist die Einstufung bereits final?

Nein. Die vom RAC vorgeschlagene Einstufung muss noch von der EU-Kommission angenommen werden. Hier können auch noch Änderungen oder Einschränkungen beschlossen werden (z. B. die Limitierung der Einstufung auf pulverförmiges Blei). Aus diesem Grund hat der Europäische Metallverband EUROMETAUX (www.eurometaux.eu) einen Fragebogen entworfen, um Informationen zusammenzutragen und Bedenken zu äußern bzw. einen Änderungsvorschlag zu der RAC-Empfehlung zu erarbeiten.

Bin ich betroffen und kann ich mich zu Wort melden?

Mit Hilfe des Fragebogens von EUROMETAUX können Sie in einem „Self-Assessment“ Hinweise dazu erhalten, ob Sie selbst von der Änderung betroffen sein könnten, ob Sie sich möglicher Konsequenzen bewusst sind und dieser kann Ihnen dabei helfen die Auswirkungen einer solchen Einstufung einschätzen zu können.

Außerdem möchte EUROMETAUX damit Informationen sammeln, um der EU-Kommission wissenschaftlich- und ökonomisch-basiert einen Gegenvorschlag zu machen, damit die Auswirkungen auf die Industrie abgemildert werden und gleichzeitig die Umwelt geschützt wird.

Der Fragebogen ist zu finden unter: https://www.surveymonkey.com/r/FJMQ2NX *. Es wird gebeten den Fragebogen bis zum 5. November 2021 auszufüllen.

Zusätzlich veranstaltet EUROMETAUX am 9. November 2021 ein Hybrid-Meeting (online/präsent), in dem die Auswertung des Fragebogens diskutiert und Hauptaussagen zusammengetragen werden, um damit an die EU-Kommission heranzutreten. Um sich für das Online-Meeting anzumelden, können Sie eine E-Mail an dobre@eurometaux.be * senden oder sich über https://form.jotform.com/212692343373355 * anmelden.

* Hinweis: Der Fragebogen, sowie die Veranstaltung werden nicht von der UMCO GmbH betreut. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an EUROMETAUX. UMCO ist nicht für den Inhalt verantwortlich.

Empfehlung

Schauen Sie sich den Fragebogen an und prüfen Sie, ob Sie möglicherweise von der neuen Einstufung betroffen sein könnten. Sollten Sie weitere mögliche betroffene Lieferanten, Partner oder Kunden kennen, teilen Sie diese Information gern. Bei Fragen, die nicht den Fragebogen an sich betreffen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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