REACH

Beschränkung von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern

Am 17. Juli 2023 wurde die Beschränkung von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Entscheidung der Europäischen Kommission soll zum 6. August 2023 in Kraft treten und betrifft Erzeugnisse und Straßenfahrzeuge.

4 Min.

25.07.2023
Streichen von Holz mit einem Pinsel

Die Beschränkung

Ab dem 6. August 2026 gelten folgende Grenzwerte für die von Erzeugnissen freigesetzte Formaldehydkonzentration:

1.     0,062 mg/m3 für Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis

2.     0,080 mg/m3 für andere Erzeugnisse als Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis

Ab dem 6. August 2027 gilt für Straßenfahrzeuge ein Grenzwert von 0,062 mg/m3. In der neuen Anlage 14 der REACH-Verordnung (siehe Amtsblatt L 180/12) legt die Europäische Kommission fest, unter welchen Bedingungen die Konzentration von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern zu bestimmen ist.

Ausnahmen

Folgende Erzeugnisse sind unter anderem von der Beschränkung ausgenommen:

  • Erzeugnisse aus Materialien, in denen Formaldehyd von Natur aus vorkommt
  • Erzeugnisse, die unter vorhersehbaren Bedingungen ausschließlich im Freien verwendet werden
  • Erzeugnisse in Bauwerken, die ausschließlich außerhalb der Gebäudehülle und der Dampfsperre verwendet werden und von denen kein Formaldehyd in die Innenraumluft freigesetzt wird
  • Erzeugnisse und Straßenfahrzeuge, die ausschließlich im industriellen oder gewerblichen Bereich ohne Exposition der breiten Öffentlichkeit verwendet werden
  • Biozidprodukte gemäß Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012
  • Medizinprodukte gemäß Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745
  • Gebrauchte Erzeugnisse und Straßenfahrzeuge

 

Weitere Ausnahmen können Sie ebenfalls dem Amtsblatt L 180/12 der EU entnehmen.

Begründung

Formaldehyd ist unter Normalbedingungen ein hochreaktives Gas und wird unter anderem als karzinogener und mutagener Stoff eingestuft. Darüber hinaus hat Formaldehyd mit seinem hohen Produktionsvolumen ein breites Anwendungsspektrum. Insbesondere wird es bei der Produktion von Harzen auf Formaldehydbasis, Kunststoffen und anderen Chemikalien eingesetzt, die ebenfalls eine breite Verwendung finden, z. B. bei der Herstellung von Erzeugnissen. Daher hat die Kommission 2017 die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aufgefordert, ein Beschränkungsdossier auszuarbeiten, um das Risiko für die menschliche Gesundheit zu bewerten.

Empfehlung

Als Hersteller von Erzeugnissen, in denen Formaldehyd und seine Spaltprodukte enthalten sind, sollten Sie die Übergangsfrist bis August 2026 bzw. 2027 nutzen, um zu prüfen, welches Ihrer Erzeugnisse von der Beschränkung betroffen sein wird. Orientieren Sie sich dabei an den Analysebedingungen, die die Europäische Kommission in Anlage 14 festgelegt hat. Prüfen Sie, in welchen Produkten eine Reduzierung des Formaldehydgehalts möglich ist, damit Sie Ihre Produkte weiterhin vermarkten können.

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