REACH

Das Arbeitsprogramm der ECHA bis 2026

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt sich für einen sicheren Umgang mit Chemikalien in der EU ein. Wie sie das erreicht und mit welchen Mitteln, beschreibt der kürzlich veröffentlichte Bericht. Damit gewährleistet die Behörde nach eigenen Worten eine effektive und effiziente Umsetzung ihres Mandats zur Regulierung von Chemikalien und unterstützt Entwicklung sowie Umsetzung von EU-Projekten wie bspw. dem Green Deal und der Chemikalien Strategie.

7 Min.

16.03.2023
ECHA Logo

Schwerpunkte

Das Jahr 2023 ist das letzte Umsetzungsjahr der Strategieplans 2019-2023 und die ECHA berichtet über konkrete Maßnahmen und Ergebnisse für dieses Jahr.

Ein Schwerpunkt liegt auf den vorgesehenen Überarbeitungen der CLP- und REACH-Verordnungen:

  • Änderung der REACH-Registrierungsanforderungen, ggf. mit Polymerregistrierung
  • Überarbeitung der Bewertungsverfahren zur Verbesserung der Dossier-Compliance
  • Reform der Zulassungs- und Beschränkungsprozesse
  • Ausweitung der Verwendung des allgemeinen Ansatzes für das Risikomanagement
  • Einführung eines Mischungsbewertungsfaktors (MAF)
  • Überarbeitung der CLP-Gefahrenkriterien

Im Allgemeinen

  • Die ECHA hat drei strategische Ziele mit unterschiedlicher Priorität definiert: So die Identifizierung und das Risikomanagement von bedenklichen Stoffen (Priorität 1), die sichere und nachhaltige Verwendung von Chemikalien durch die Industrie (Priorität 2) sowie ein nachhaltiges Chemikalienmanagement durch Umsetzung der EU-Gesetzgebung (Priorität 3).
  • Die Betreuung des ECHA-Helpdesks, die Bereitstellung von Leitfäden sowie die Weiterentwicklung von IT-Anwendungen wie REACH-IT, R4BP, ICULID, CHESAR und EUSES werden fortgesetzt. Sie stellen die Konsistenz von Risikomanagement- und Sicherheitsinformationen sicher und fördern so den Austausch zwischen Industrie und Regulierungsbehörden.

REACH

  • Auch die Einreichung von Registrierungsdossiers wird über die ECHA abgewickelt. Für 2023 und 2024 rechnet die Behörde mit 16.000 bzw. 16.500 Dossiereinreichungen (inkl. Updates) sowie mit 1600 bzw. 1300 Dossiers, welche durch den ersten technischen „Completeness Check“ durchfallen. Außerdem arbeitet die ECHA an Prozessen zur Invalidierung von Registrierungen, z. B. um EU-Sanktionen gerecht zu werden.
  • Im Rahmen der Entwicklung einer Registrierungspflicht für bestimmte Polymere unterstützt die ECHA die Kommission bei der Entwicklung eines Registrierungsprozesses, einschließlich einer Notifizierung, und der folgenden regulatorischen Aktivitäten. Die Behörde beginnt mit den Vorbereitungen für die notwendigen Änderungen in relevanten IT-Tools.
  • Die ECHA rechnet damit, dass in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 250 Stoffen mit einer jährlichen Tonnage von > 100 bewertet und möglichen regulatorische Schritte definiert werden. Darüber hinaus sollen in den zwei Jahren jeweils 70 weitere Stoffgruppen auf die Notwendigkeit eines regulatorischen Handlungsbedarfs geprüft werden sowie jeweils 300 Compliance Checks durchgeführt werden.
  • Auch die Zulassung und Beschränkung von Stoffen fällt, technisch gesehen, in den Zuständigkeitsbereich der ECHA. Für die Jahre 2023 und 2024 rechnet die Behörde mit jeweils 15 Stoffen, die neu auf die Kandidatenliste aufgenommen werden und somit potenzielle Kandidaten für eine Zulassung sind. Letztendlich geht die Behörde aber davon aus, dass im Jahr 2023 lediglich ein Stoff für die Aufnahme in die Zulassungsliste (Anhang XIV der REACH Verordnung) der Kommission vorgeschlagen wird. Für die Beschränkung hingegen, werden jeweils 5 Vorschläge in den Jahren 2023 und 2024 der Kommission unterbreitet. Diese sollen überwiegend Flammschutzmittel, Ortho-Phthalate PVCs, PAHs sowie karzinogene mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMR) betreffen.

CLP

  • Insbesondere die Umsetzung der geplanten Änderungen in der CLP-Verordnung mit ihren neuen Gefahrenklassen stellt die ECHA vor besondere Herausforderungen. Sie wird zum einen jegliche Leitlinien und Anwendungen anpassen und zum anderen daran arbeiten, dass die neuen Gefahrenklassen auch international (UN GHS) implementiert werden.
  • Die ECHA schätzt, dass in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 60 Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung eingehen werden und jeweils 50 Stellungnahmen (RAC opinions) zu diesen Vorschlägen von der ECHA verabschiedet werden. Hierbei wird die ECHA ein Pilotprojekt zur Gruppierung von Stoffen starten.
  • Auch die Überarbeitung des „C&L Inventory“, welches schnell und einfach Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen auf der ECHA-Webseite liefert, soll überarbeitet werden.

Biozidprodukt-Verordnung (BPR)

  • Das Programm für die Bewertung aller bestehenden Wirkstoffe hat sich im Laufe der Jahre erheblich verzögert und war Ende 2022 nur zu 42 % abgeschlossen. Unter anderem hat die 2018 eingeführte Anforderung zur Bewertung von Stoffen auf endokrin wirksame Eigenschaften zu den Verzögerungen beigetragen. Die ECHA hat nun das Ziel, aufzuholen.
  • Die Behörde wird in den Jahren 2023 und 2024 in etwa 28 bzw. 30 Stellungnahmen zur Genehmigung von Wirkstoffen verfassen und 31 bzw. 30 Stellungnahmen zur Unionszulassung von Biozidprodukten verabschieden. Außerdem wird es noch weitere Stellungnahmen hinsichtlich der Zulassung gleicher Biozidprodukte sowie Äquivalenzverfahren geben.
  • Die ECHA wird die zuständigen Behörden der Mitgliedsländer wissenschaftlich und technisch unterstützen, unter anderem bei der Identifizierung von endokrin wirksamen Stoffen. Außerdem soll eine Überarbeitung von Leitfäden erfolgen und Schulungen angeboten werden.

Und darüber hinaus

Für die kommenden Jahre wird die ECHA auch weiterhin die EU-Kommission bei der Umsetzung folgender Themen unterstützen:

  • CLP- und REACH-Revisionen
  • Verbesserung des Austauschs und der Wiederverwendung chemischer Daten in allen Rechtsvorschriften inkl. der Entwicklung einer EU-Datenplattform für Chemikalien
  • Entwicklung von Kriterien für sichere und nachhaltige Chemikalien
  • Entwicklung eines „one substance, one assessment”-Prozesses zur Koordinierung der Gefahren- und Risikobewertung im gesamten Chemikalienrecht
  • Entwicklung eines Indikatorrahmens für die „Zero Pollution“-Strategie
  • Verbesserung der Durchsetzung des Chemikalienrechts
  • Entwicklung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für Chemikalien
  • Entwicklung eines EU-weiten Biomonitorings für Mensch und Umwelt im Rahmen der Partnerschaft zur Bewertung des Risikos von Chemikalien (PARC)

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