REACH

Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um fünf Stoffe erweitert

Fünf weitere Stoffe wurden auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe gesetzt. Auf betroffene Unternehmen kommen nun neue Pflichten zu.

7 Min.

23.01.2024

Betroffene Substanzen

Zweimal im Jahr – generell im Januar und Juni/Juli – werden neue besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern, SVHC) in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Dieses Mal nahm die ECHA fünf neue Chemikalien in die Kandidatenliste auf und aktualisierte den bestehenden Eintrag für Dibutylphthalat (EG 201-557-4), um seine endokrinschädlichen Eigenschaften für die Umwelt zu einzubeziehen.

Die neu aufgenommenen SVHC-Stoffe sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst:

 

 

StoffnameEC-NummerCAS-NummerGrund der AufnahmeAnwendungsbereich
2,4,6-tri-tert-butylphenol211-989-5732-26-3

fortpflanzungsgefährdend (Art. 57c REACH-VO)

persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) 
(Art.57d REACH-VO)

Herstellung eines anderen Stoffes; Formulierung von Gemischen und in Kraftstoffprodukten.
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol221-573-53147-75-9sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) (Art. 57e REACH-VO)Air-Care-Produkte, Beschichtungsprodukte, Kleb- und Dichtstoffe, Schmiermittel und Fette, Poliermittel und Wachse sowie Wasch- und Reinigungsmittel.
2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one 438-340-0119344-86-4fortpflanzungsgefährdend (Art. 57c REACH-VO)Tinten und Toner, Beschichtungsprodukte.
Bumetrizole223-445-43896-11-5vPvB 
(Art. 57e REACH-VO)
Beschichtungsprodukte, Klebstoffe und Dichtungsmittel sowie Wasch- und Reinigungsmittel.
Oligomerisation and alkylation reaction products of 2-phenylpropene and phenol700-960-7-vPvB 
(Art.57e REACH-VO)
Kleb- und Dichtstoffe, Beschichtungsprodukte, Füllstoffe, Spachtelmassen, Putze, Modelliermasse, Tinten und Toner sowie Polymere.
Dibutyl phthalate (aktualisierter Eintrag)201-557-484-74-2endokrinschädliche Eigenschaften
(Art.57f - Umwelt REACH-VO)
Metallbearbeitungsflüssigkeiten, Wasch- und Reinigungsmittel, Laborchemikalien und Polymere.

Zulassungspflichtige Stoffe

Stoffe der Kandidatenliste können für die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (die so genannte „Zulassungsliste“) priorisiert werden. Im weiteren Verlauf bereitet die ECHA die Entscheidung über die Aufnahme der Kandidatenstoffe in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe vor. Dabei werden neben den gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes auch die Vielfalt der Verwendungen, die Produktionsmengen und die Umwelteigenschaften berücksichtigt. Soll ein Stoff in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden, so wird auch festgelegt, welche Verwendungen oder Herstellungsverfahren von der Zulassungspflicht ausgenommen werden können und ab wann ein Stoff ohne Zulassung nicht mehr hergestellt oder verwendet werden darf.

Verpflichtungen

Für betroffene Unternehmen ergeben sich mit der Aufnahme ihres Stoffes in die Kandidatenliste folgende Verpflichtungen:

  • Lieferanten von Stoffen oder Gemischen mit SVHC-Stoffen müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen
  • Lieferanten von Erzeugnissen, in denen ein SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten ist, müssen ihren Kunden umgehend ausreichend Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen und auf Verbraucherfragen innerhalb von 45 Tagen reagieren
  • Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten und auf eine Jahresmenge von über 1 Tonne kommen, müssen die ECHA innerhalb von 6 Monaten über eine „Substance in Articles-Notification“ davon in Kenntnis setzen
  • Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten müssen einen Eintrag in der SCIP-Datenbank vornehmen.

Weitere Informationen

Die aktuelle Version der SVHC-Liste finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Empfehlung

Prüfen Sie, ob Ihre Substanzliste Chemikalien enthält, die auf der Kandidatenliste stehen. Erwägen Sie gegebenenfalls, ob für Ihre Anwendungen Alternativen zu diesen Stoffen in Frage kommen, die nicht zu den SVHC zählen. Auf diese Weise können Sie sich frühzeitig auf mögliche Konsequenzen wie die Zulassung und Beschränkung von Stoffen vorbereiten und Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Unsere Dienstleistung

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