REACH

Rückgang des Marktvolumens von zulassungspflichtigen Stoffen

Die Zulassung unter REACH (Anhang XIV) und der zugehörigen Kandidatenliste für Anhang XIV ist neben der Beschränkung (Anhang XVII) eine der Maßnahmen, die die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) nutzt, um gefährliche Stoffe zu reglementieren und besser zu überwachen. Im Bericht „Changes of market volumes of chemicals subject to authorisation in 2010-21“ vom Oktober 2022 veröffentlichte die ECHA nun die Ergebnisse dieser Maßnahme.

6 Min.

08.11.2022

Fakten über die Zulassung unter REACH

Die Zulassung ist ein bürokratisches und aufwändiges Unterfangen und soll bewusst als Hürde für potenzielle Anwender gelten. Ziele des Zulassungsverfahrens sind einerseits die sichere Handhabung von Stoffen als auch die langfristige Substitution dieser, um die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt einzudämmen.

Seit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 sind 59 Stoffe in Anhang XIV gelistet, die zulassungspflichtig sind. Das heißt, die Herstellung und Verwendung der Stoffe ist grundsätzlich verboten, es sei denn man hat eine gültige Zulassung für bestimmte Verwendungen. Für jeden Stoff, der neu in Anhang XIV aufgenommen wird, gibt es ein Ablaufdatum (Sunset Date), bis zu dem der Stoff noch ohne besondere Bedingungen verwendet werden darf.

In einer Broschüre des sogenannten Helpdesks sind weiterführende Informationen zur Zulassung unter REACH zu finden.

Ergebnisse des Berichts

  • Von derzeit 59 zulassungspflichtigen Stoffen wurden für 25 keine Anträge gestellt. Von diesen 25 Stoffen waren fünf im Jahr 2010 registriert worden.
  • Bei den verbleibenden 34 Stoffen wurde die Gesamtverringerung der in Verkehr gebrachten Mengen auf etwa 600 Kilotonnen bzw. 45 % gegenüber 2010 und um etwa 170 Kilotonnen bzw. 20 %, berechnet ab dem Ablaufdatum, geschätzt.
  • Die geschätzte Verringerung der Mengen von fünf Phthalaten (hauptsächlich DEHP) betrug von 2010 bis 2021 etwa 90 %.
  • Die geschätzte Verringerung von Anthracenöl und Hochtemperatur-Steinkohlenteerpech beträgt von 2010 bis 2021 etwa 25 %.
  • Die geschätzte Verringerung anderer zulassungspflichtiger Stoffe beläuft sich von 2010 bis 2021 auf etwa 80 %:
    • Reduktion von Trichlorethylen um etwa 95 %
    • Chromtrioxid um etwa 40 %
    • Das Inverkehrbringen einiger Chemikalien (z. B. Hexabromcyclododecan [HBCDD] und Bleichromatpigmente sowie 1-Bromopropat) wurde ganz eingestellt.
    • Die geschätzte Menge von Diglyme stieg um etwa 10 % (der einzige Stoff, bei dem dies der Fall war).
  • Der jährliche Gesamtrückgang der in der EU in Verkehr gebrachten Mengen wurde auf 4 % ab 2010 und 14 % ab dem Ablaufdatum geschätzt, was darauf hindeutet, dass in vielen Fällen die Substitution oder die Einstellung der Verwendung nach dem Ablaufdatum beschleunigt wurde.
  • Soweit verfügbar, wurden die in den Registrierungsdossiers gemeldeten Mengen als Ausgangspunkt verwendet. Diese wurden durch Daten aus Zulassungsanträgen und anderen Quellen ergänzt. Zwischenverwendungen und andere ausgenommene Verwendungen wurden herausgenommen. Datenlücken wurden durch Inter- und Extrapolation geschlossen, um die Schätzungen der Mengenentwicklung für diesen Bericht zu erstellen.

Fazit

Die bürokratische Hürde zeigt den gewünschten Effekt und reduziert die Menge der gefährlichen Stoffe in der EU. Lediglich eine der 59 Substanzen zeigte einen Anstieg der geschätzten Menge um etwa 10 %.

Die Quelle der Substanzmengen muss dennoch kritisch betrachtet werden, da die Angaben von den Antragsteller:innen selbst eingetragen werden. Sollten die Antragsteller:innen fehlerhafte Angaben machen oder die Daten nicht regelmäßig aktualisiert werden, kommt es zu Verfälschungen.

Um das auszugleichen, hat die Behörde fehlende Angaben inter- bzw. extrapoliert. Wie hoch die tatsächlich eingesetzten Mengen in der EU sind, bleibt daher ungewiss.

Empfehlung

Die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe ist bislang überschaubar. Dennoch gibt es weitere Maßnahmen der Behörde, die eine Verwendung von Stoffen einschränkt (z. B. Beschränkung). Vergewissern Sie sich daher frühzeitig über die geltenden Gesetze und mögliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen. Suchen Sie bewusst nach alternativen Stoffen oder Prozessen, die weniger Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen.

Pflegen Sie die Mengen der Stoffe in Ihren Dossiers. Nur so erhält die Behörde einen realistischen Einblick in die Marktvolumen und kann passende Maßnahmen ableiten.

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