Umweltschutz

Additionsregel zur Genehmigungsbedürftigkeit von Feuerungsanlagen

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA, Freie und Hansestadt Hamburg) hat mit Stand vom 16.09.2021 eine Anleitung veröffentlich, aus der hervorgeht, wie einzelne nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke mittels Additionsregel verknüpft werden, um festzustellen, ob sie in Summe genehmigungsbedürftig sind. Sie ergibt sich aus einer Abstimmung des LAI (Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchV) zu den Ziffern 1.2 und 1.4 und ist anzuwenden, falls ein enger räumlicher und betrieblicher Zusammenhang zwischen den Einzelanlagen gegeben ist (§ 1 Abs. 3 der 4. BImSchV).

4 Min.

07.02.2022
Rauch aus Industrieanlagen

Die Anlagen in der Übersicht

Zu betrachten sind hierbei Anlagen zur Produktion von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas, die aus mehreren, für sich genommen nicht-genehmigungsbedürftigen einzelnen Feuerungsanlagen – kleine, mittlere und/oder mittelgroße Feuerungsanlagen (z. B. Heizkessel), Gasturbinen und/oder Verbrennungsmotoranlagen (BHKW) – bestehen (4. BImSchV Ziffer 1.2 und 1.4).

Additionsregel

"Eine Genehmigungsbedürftigkeit gemäß 4. BImSchV ergibt sich für eine solche gemeinsame Anlage dann, wenn die Summe der Quotienten der Feuerungswärmeleistung (FWL) der Einzelanlage zu ihrer jeweiligen Genehmigungsschwelle(grenze) größer eins ist."

IGesamt = IFWL1/ISchwelle1 + IFWL2/ISchwelle2 + IFWL3/ISchwelle3
IGesamt ≥ 1

Die jeweiligen nicht genehmigungsbedürftigen Einzelanlagen der genehmigungsbedürftigen gemeinsamen Anlage müssen außerdem die Anforderungen der 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) für genehmigungsbedürftige Anlagen erfüllen.

Bei der Erweiterung bestehender, bisher nicht genehmigungsbedürftiger Feuerungsanlagen durch eine zusätzlich Einzelanlage, muss die Genehmigungsbedürftigkeit nach dem oben genannten Schema überprüft werden. Ergibt sich eine Genehmigungsbedürftigkeit aus der Betrachtung aller Einzelanlagen, so müssen alle Einzelanlagen mit den zugehörigen Nebenanlagen im Genehmigungsantrag betrachtet werden.

Weitere Informationen

Empfehlung

Überprüfen Sie beim Bau einer weiteren Feuerungsanlage die Gesamtleistung in Kombination mit Ihren bestehenden Anlagen. Gegebenenfalls wird aus einer nicht-genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlage eben doch eine genehmigungsbedürftige. Hier empfiehlt es sich im Zweifel, genau zu prüfen, um rechtskonform zu bleiben.

Unsere Dienstleistung

Unsere Expert*innen aus dem Umweltschutz und Immissionsschutz begleiten unsere Kunden lösungsorientiert bei Genehmigungsverfahren, Anlagensicherheit und Compliance rund um das Safety-Health-Environment-Management. Gern unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer Feuerungsanlagen und beim Genehmigungsprozess.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. 

Fach-Blog abonnieren

Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie monatlich die wesentlichen News aus unserem Blog zu den Bereichen Gefahrstoffe, REACH, Biozide, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Compliance, Gefahrgut und Internationales zusammengefasst. 

Möchten Sie zusätzlich keine Fachseminare mehr verpassen? Dann empfehlen wir Ihnen zusätzlich unseren Akademie Newsletter. Beide Newsletter sind kostenfrei, können einzeln abonniert und zu jeder Zeit gekündigt werden.

Passende Seminare

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Die UMCO als Partner

Wenn es um Chemical Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt. 

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de