Immer mehr Unternehmen sehen ein funktionierendes Nachhaltigkeitsmanagement als Teil ihres Geschäftsmodels. Welche Gründe sprechen für ein Nachhaltigkeitsmanagement? Wie können Unternehmen bei der Einführung am besten vorgehen?
Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie bringt erhebliche Änderungen für kommunale und industrielle Akteure mit sich. Sie setzt strengere Anforderungen an die Abwasserbehandlung und nimmt Hersteller in die Verantwortung.
Am 17. Januar 2025 wurde die Änderungsverordnung zur Chemikaliensanktionsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 I Nr. 11 vom 17.01.2025). Eine maßgebliche Änderung betrifft die Anpassung der Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV) auf die neue Blankettnorm des § 26 Abs. 2 des Chemikaliengesetzes (ChemG).
Die Einführung der neuen Einstufung von Lithiumbatterien wurde verschoben. Was Sie jetzt trotzdem bei der Anwendung des Stoffrechts und Lagerung von Lithiumbatterien beachten müssen.
Warum es sich lohnt, in professionelles Notfallmanagement zu investieren? Weil es kritischer Bestandteil des Risikomanagements, der Kundenorientierung sowie der Verantwortungsstrategie eines Unternehmens ist.
Obwohl die gesetzliche Pflicht zur Abfallbilanz bereits 2005 abgeschafft wurde, bleibt die systematische Dokumentation von Abfallströmen für Unternehmen essenziell. Sie hilft nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Nachhaltigkeitsberichtspflichten, sondern auch bei der Optimierung interner Entsorgungsprozesse.
Welche neuen Regelungen bringen die aktualisierten EU-Verordnungen zu Ozonabbau und F-Gasen mit sich – und wie sind PFAS davon betroffen? Hier ist eine genauere Betrachtung relevant, um Ihre Hersteller- und Betreiberverantwortung wahrnehmen zu können.
Die neue EU-Verordnung 2024/573 stellt strenge Regeln für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen auf. Betreiber müssen Emissionen minimieren, auf klimafreundliche Alternativen umsteigen und umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen.
Die neue EU-Richtline 2024/1760 erweitert die Anforderungen an die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten der Unternehmen. Was bedeutet das konkret für das nun anzupassende deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) und die Praxis der Unternehmen?
Die neue Änderungsrichtlinie (EU) 2024/1785 zur Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU erhöht den Druck auf Unternehmen mit strengeren Emissionsgrenzwerten und verpflichtenden Transformationsplänen. Gleichzeitig eröffnet sie Chancen für innovative Technologien und nachhaltige Geschäftspraktiken.
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