Umweltschutz

PFAS, F-Gase, FCKW – was ist was und welche Verordnung regelt was?

Die EU hat die Verordnungen zu ozonabbauenden Stoffen (ODS) und fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) umfassend überarbeitet, um den Schutz der Ozonschicht und den Klimaschutz zu stärken. Die ODS-Verordnung regelt den gesamten Lebenszyklus ozonabbauender Chemikalien, während die F-Gase-Verordnung den Einsatz starker Treibhausgase einschränkt. Auch PFAS, eine Gruppe langlebiger, umweltproblematischer Chemikalien, rückt zunehmend in den Fokus regulatorischer Maßnahmen. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen, deren Bedeutung für Betreiber und Hersteller sowie mögliche Pflichten und Anpassungsbedarfe.

5 Min.

16.01.2025

Aktuell warten wir, wie unsere betroffenen Kunden auf die Ergebnisse der Empfehlungen des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) und des Ausschusses für die sozio-ökonomische Analyse (SEAC) zu der spannenden Frage, welche PFAS verboten oder in ihrer Anwendung beschränkt werden. Während der Blick Richtung ECHA und Anhang XVII der REACH-Verordnung naheliegend ist, werden im Rahmen der Chemikalienstrategie der EU auch weniger prominente Verbote und Beschränkungen überarbeitet. So verliert mancher vielleicht den Überblick, welche Stoffe und welche Ziele durch die einzelnen Verordnungen geregelt werden.

ODS und F-Gase – Neuerungen 2024

Anfang 2024 wurden die zwei wichtigen EU-Verordnungen gänzlich neu überarbeitet und erlassen:

  • die Verordnung über ozonabbauende Stoffe (ODS-Verordnung)

(Verordnung (EU) 2024/590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009)

  • die sogenannte F-Gase-Verordnung

(Verordnung (EU) 2024/573 vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014) 

FCKW und PFAS

Bereits 2009 wurde zur Umsetzung des Montreal-Protokolls von der Europäischen Union die Ozon-Verordnung erlassen, die Anfang 2024 durch die Verordnung über ozonabbauende Stoffe (ODS-Verordnung) abgelöst wurde. Die Verordnung enthält Regelungen für den gesamten Lebenszyklus, also die Produktion, die Ein- und Ausfuhr, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung, das Recycling bis hin zur Entsorgung ozonabbauenden Stoffe und betrifft Gase, insbesondere FCKW, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften sowie ihrer Unbrennbarkeit in vielen Anwendungsbereichen, aber vor allem als Kältemittel, in großem Umfang eingesetzt wurden. Nach dem Verbot vieler FCKW kamen in vielen Fällen die F-Gase als Alternative zum Einsatz, deren Anwendung nun seit 2014 und neu 2024 strenger reguliert wird. Aber dazu mehr im unteren Abschnitt. 

In der Evaluierung der ODS-Verordnung kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die eingeführten Kontrollmaßnahmen zweckmäßig und effizient sind und dass sie in erheblichem Maß zur Erholung der stratosphärischen Ozonschicht und zur Eindämmung der Klimaerwärmung beigetragen haben. 

Deshalb bleibt es auch zukünftig bei dem vollständigen Verbot der in Anhang I der Verordnung genannten ozonabbauenden Stoffe. Explizit geregelt und angepasst werden die Ausnahmen hiervon, insbesondere militärische Anwendungen (Sicherheitsrelevanz) aber auch, wenn die Verwendung der Gase technisch und wirtschaftlich alternativlos ist. Die Ausnahmeregelung für ozonabbauende Stoffe, die als Ausgangsstoffe für die chemische Herstellung bestimmter Waren, einschließlich Arzneimitteln, verwendet werden, wird weiter als gerechtfertigt angesehen. Die EU-Kommission behält sich allerdings vor, durch delegierte Rechtsakte, eine Liste der chemischen Herstellungsverfahren zu erlassen, bei denen die Verwendung der in Anhang I aufgeführten ozonabbauenden Stoffe als Ausgangsstoffe verboten wird. Zwar wird in Anhang III bei den Hilfsstoffen auch Perfluorpolyetherpolyperoxid erwähnt welches, je nach Definition unter die PFAS fallen kann, aber Schwerpunkt der ODS-Verordnung ist die ozonabbauende Wirkung, nicht die Langlebigkeit und potentielle Gesundheitsgefährdung. 

Für Anlagen, die ozonabbauende Stoffe enthalten, regelt die Verordnung umfassende Betriebs- und Instandhaltungspflichten, wie das Freisetzungsverbot, Dichtheitskontrollen durch regelmäßige Prüfungen und Aufzeichnungspflichten. Die festgelegten Beschränkungen für Erzeugnisse und Einrichtungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten, sollten auch dann gelten, wenn die Funktion der Anlagen von den ODS-Stoffen abhängt, um eine Umgehung dieser Beschränkungen zu verhindern.

F-Gase und PFAS

Über den Regelungsinhalt und die Änderungen der F-Gase-Verordnung haben wir bereits im Artikel F-Gas-Verordnung: Was Betreiber jetzt wissen und tun müssen einen Überblick gegeben. Während die ODS-Verordnung Gase, die zum Abbau der Ozonschicht führen regelt, bezieht sich die F-Gase Verordnung auf eine Kategorie sehr starker Treibhausgase. In beiden Verordnungen werden unter anderem Stoffe aufgeführt, die Fluor enthalten, so dass sich fragen lässt, ob diese Stoffe zugleich auch der großen Gruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zuzuordnen sind, auf deren Regelung wir warten.

Dabei bleibt festzuhalten: Nicht alle fluorhaltigen Stoffe sind PFAS. In der F-Gase-Verordnung wird darauf ausdrücklich Bezug genommen. Einige fluorierte Treibhausgase, die unter die F-Gase-Verordnung fallen, sind PFAS oder werden nachweislich oder vermutlich zu PFAS abgebaut. Bei der aktuellen Prüfung potenzieller Beschränkungen für PFAS ist vorgesehen, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Verfügbarkeit von Alternativen für diese fluorierten Treibhausgase berücksichtigen.

Warum sind PFAS problematisch?

PFAS kommen nicht natürlich vor, sondern sind ausschließlich industriell gefertigt. Sie sind problematisch für die Umwelt, da sie äußerst langlebig und chemisch nahezu unzerstörbar sind. Sie können sich sowohl in der Umwelt als auch in der Nahrungskette und dadurch im menschlichen Körper anreichern. Dort stehen sie im Verdacht, Krankheiten wie Krebs, Leberleiden und hormonelle Störungen zu verursachen.

Zu den bekanntesten Vertretern dieser Stoffgruppe gehören PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroctansäure). Aus diesem Grund sind sie aktuell im Fokus der öffentlichen Diskussion und des Normgebers. Während PFAS bereits in verschiedenen Verordnung Erwähnung finden bzw. reguliert werden, siehe die POP-Verordnung oder sogar die EU-Trinkwasser-Richtlinie, ist nicht auszuschließen, dass die EU in Zukunft analog zu den FCKW und F-Gasen eine spezifische PFAS-Verordnung erlassen wird.

Sylvia Häfeli | Recht

Unsere Empfehlung

Die Änderung dieser beiden wesentlichen Verordnungen zeigt, dass eine Rechtsverfolgung und die Beobachtung der Gesetzgebung wesentlich sind, um Hersteller- und Betreiberverantwortung wahrzunehmen. Überprüfen Sie Ihre Anlagen, insbesondere Kühl- und Brandschutzanlagen dahingehend, ob diese F-Gase oder ozonabbauende Gase enthalten. Wenden Sie sich an Ihre Wartungsfirma und an Ihre Lieferanten, um einschätzen zu können, inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind.

Sie sind nicht sicher, ob sie betroffen sind? Gern unterstützen wir Sie dabei, die spezifische Betroffenheit Ihres Betriebes zu ermitteln.!

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