Umweltschutz

F-Gas-Verordnung: Was Betreiber jetzt wissen und tun müssen

Die Verordnung zur Reduktion fluorierter Treibhausgase stellt Betreiber vor zahlreiche Aufgaben. Neben Maßnahmen zur Emissionsvermeidung und Dichtheitskontrollen sind umfassende Nachweise über den Einsatz und die Rückgewinnung der Gase erforderlich. Die neue Verordnung (EU) 2024/573 senkt zudem die Quote für das Inverkehrbringen von HFKWs drastisch und sieht bis 2050 einen vollständigen Phase-Down vor. Betreiber müssen verstärkt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen und ihre Bestände sowie Emissionen über das EU-weite F-Gas-Portal melden.

5 Min.

09.01.2025

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wie HFKW und SF6 zählen zu den stärksten Treibern der globalen Erwärmung. Um ihren Einsatz weiter zu begrenzen und sie bis 2050 vollständig aus dem europäischen Markt auszuschließen, wurde die bestehende F-Gas-Verordnung mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft. Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie Schaltanlagen stehen vor neuen Herausforderungen und Fragestellungen: 

Welche Gase fallen unter die F-Gas-Verordnung, welche Pflichten ergeben sich für die Betreiber, welche Bedeutung hat der Phase-Down für sie und welche klimafreundlichen Alternativen gibt es?

Welche Gase fallen unter die F-Gas-Verordnung?

Die Verordnung umfasst verschiedene fluorierte Treibhausgase. Zu den regulierten F-Gasen zählen HFKW (Fluorkohlenwasserstoffe), PFKW (Perfluorkohlenwasserstoffe), SF6 (Schwefelhexafluorid) und HFO (Hydrofluorolefine). Besonders im Fokus steht der Phase-Down von HFKWs, die häufig in Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden. Betreiber müssen den Einsatz solcher Gase reduzieren und zunehmend auf Alternativen mit niedrigem GWP (Global Warming Potential) umstellen.

Die wichtigsten Pflichten für Betreiber von Anlagen, die F-Gase enthalten

Eine der zentralen Pflichten besteht darin, Emissionen fluorierter Treibhausgase aktiv zu vermeiden. Leckagen, die in der Anlage entdeckt werden, müssen innerhalb von 24 Stunden bis maximal einem Monat durch zertifizierte Fachkräfte behoben werden.

Betreiber müssen außerdem regelmäßige Dichtheitskontrollen durchführen lassen, deren Häufigkeit sich nach dem CO₂-Äquivalent der jeweiligen Anlage richtet. Kleine Anlagen (< 50 t CO₂-Äquivalent) müssen jährlich geprüft werden, größere Anlagen (> 500 t CO₂-Äquivalent) sogar alle drei Monate, sofern keine Leckage-Erkennungssysteme installiert sind. Für besonders große Anlagen mit mehr als 500 t CO₂-Äquivalent ist die Installation eines Leckage-Erkennungssystems verpflichtend. Dieses System muss den Betreiber oder das Wartungsunternehmen automatisch bei einem Austritt warnen.

Eine zentrale Neuerung der Verordnung ist die Meldepflicht über das EU-weite F-Gas-Portal. Betreiber sind verpflichtet, umfassende Aufzeichnungen über die Nutzung und Wartung ihrer Anlagen zu führen. Dazu zählen Angaben zu den eingesetzten fluorierten Treibhausgasen, darunter Art, Menge, Nachfüllmengen und Entsorgung sowie Details zu durchgeführten Wartungen, Leckageprüfungen und Reparaturen. Auch die Namen und Zertifikate der verantwortlichen Fachkräfte und Unternehmen müssen dokumentiert werden. Die Daten müssen dann über das EU-weite F-Gas-Portal gemeldet werden. Ziel ist eine transparente Nachverfolgung der Emissionen auf europäischer Ebene.

Diese Anforderungen überschneiden sich mit bestehenden Pflichten der deutschen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die ebenfalls eine Fachkunde/Zertifizierung des Personals sowie Meldepflichten bei Leckagen vorschreibt. Betreiber in Deutschland müssen daher auch weiterhin sicherstellen, dass Wartungsarbeiten nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.

Ergänzt wird dies durch eine klare Kennzeichnungspflicht. Produkte, die fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen klar gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung umfasst die chemische Bezeichnung der Gase, deren Menge in Gewicht und CO₂-Äquivalent sowie Hinweise auf hermetisch geschlossene Systeme. Verbraucherinformationen können auch über digitale Links bereitgestellt werden.

Beim Rückbau oder bei der Außerbetriebnahme von Anlagen besteht die Verpflichtung, die in den Systemen enthaltenen Gase zurückzugewinnen und entweder zu recyceln, aufzubereiten oder ordnungsgemäß zu zerstören. Diese Arbeiten dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um Umweltbelastungen zu minimieren.

Zusätzliche Pflichten

  • Betreiber dürfen fluorierte Gase nur dann freisetzen, wenn dies technisch unvermeidbar ist.
  • Produkte mit einem hohen GWP (≥ 2.500) dürfen ab 2026 nicht mehr in neuen Anlagen verwendet werden. Ab 2032 gilt dies auch für Stoffe mit einem GWP ≥ 750 in stationären Kälteanlagen.
  • Brandschutzanlagen müssen Inspektionssysteme nach ISO 14520 oder EN 15004 verwenden.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, L 77, 15. März 2024. Erreichbar unter: https://eur-lex.europa.eu.

Phase-Down und Alternativen

Die neue Verordnung zielt darauf ab, fluorierte Gase vollständig zu eliminieren. Ein wesentlicher Aspekt der Verordnung ist der sogenannte Phase-Down, bei dem der Einsatz von fluorierten Treibhausgasen schrittweise reduziert wird. Ab 2024 sinkt die Quote für das Inverkehrbringen dieser Gase auf 31 %, ab 2025 auf 24,3 %. Ziel ist es, bis 2050 vollständig auf den Einsatz dieser Stoffe zu verzichten. Betreiber müssen daher frühzeitig auf klimafreundliche Alternativen umsteigen.

Als Alternativen stehen unter anderem natürliche Kältemittel wie Ammoniak, CO₂ oder Propan zur Verfügung, die ein geringes GWP aufweisen. Auch HFO-Kältemittel wie R 1234yf, die ebenfalls ein niedrigeres GWP (unter 150) haben, können als Übergangslösung dienen. Der rechtzeitige Umstieg auf neue Technologien hilft nicht nur, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, sondern kann langfristig auch Kosten senken.

Weitere Informationen

Simon Führt | Health-Safety-Environment

Unsere Empfehlung

Die neue Verordnung stellt Sie als Betreiber vor neue Herausforderungen. Bis zum Phase-Out 2050 müssen Sie auf klimafreundliche Alternativen umgestiegen sein.

Schon jetzt gelten strenge Kontroll- und Dokumentationspflichten, die Sie zu Sicherheitsvorkehrungen, wie regelmäßigen Dichtheitskontrollen und Reparaturen verpflichten.

Informieren Sie sich umfassend zu den möglichen Folgen des Phase-Downs auf Ihre Anlage und lassen Sie sich durch erfahrene Dienstleister beraten.

Unsere Expert*innen prüfen für Sie, was die neue EU-Verordnung (EU) 2024/573 für Ihre Anlage bedeutet, welche Folgen sich aus der F-Gas-Verordnung für Sie ergeben und welche klimafreundlichen Alternativen zur Verfügung stehen. Auch bei der Meldung im F-Gas-Portal stehen wir Ihnen zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Das könnte Sie auch interessieren:

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben