Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wie HFKW und SF6 zählen zu den stärksten Treibern der globalen Erwärmung. Um ihren Einsatz weiter zu begrenzen und sie bis 2050 vollständig aus dem europäischen Markt auszuschließen, wurde die bestehende F-Gas-Verordnung mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft. Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie Schaltanlagen stehen vor neuen Herausforderungen und Fragestellungen:
Welche Gase fallen unter die F-Gas-Verordnung, welche Pflichten ergeben sich für die Betreiber, welche Bedeutung hat der Phase-Down für sie und welche klimafreundlichen Alternativen gibt es?
Die Verordnung umfasst verschiedene fluorierte Treibhausgase. Zu den regulierten F-Gasen zählen HFKW (Fluorkohlenwasserstoffe), PFKW (Perfluorkohlenwasserstoffe), SF6 (Schwefelhexafluorid) und HFO (Hydrofluorolefine). Besonders im Fokus steht der Phase-Down von HFKWs, die häufig in Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden. Betreiber müssen den Einsatz solcher Gase reduzieren und zunehmend auf Alternativen mit niedrigem GWP (Global Warming Potential) umstellen.
Eine der zentralen Pflichten besteht darin, Emissionen fluorierter Treibhausgase aktiv zu vermeiden. Leckagen, die in der Anlage entdeckt werden, müssen innerhalb von 24 Stunden bis maximal einem Monat durch zertifizierte Fachkräfte behoben werden.
Betreiber müssen außerdem regelmäßige Dichtheitskontrollen durchführen lassen, deren Häufigkeit sich nach dem CO₂-Äquivalent der jeweiligen Anlage richtet. Kleine Anlagen (< 50 t CO₂-Äquivalent) müssen jährlich geprüft werden, größere Anlagen (> 500 t CO₂-Äquivalent) sogar alle drei Monate, sofern keine Leckage-Erkennungssysteme installiert sind. Für besonders große Anlagen mit mehr als 500 t CO₂-Äquivalent ist die Installation eines Leckage-Erkennungssystems verpflichtend. Dieses System muss den Betreiber oder das Wartungsunternehmen automatisch bei einem Austritt warnen.
Eine zentrale Neuerung der Verordnung ist die Meldepflicht über das EU-weite F-Gas-Portal. Betreiber sind verpflichtet, umfassende Aufzeichnungen über die Nutzung und Wartung ihrer Anlagen zu führen. Dazu zählen Angaben zu den eingesetzten fluorierten Treibhausgasen, darunter Art, Menge, Nachfüllmengen und Entsorgung sowie Details zu durchgeführten Wartungen, Leckageprüfungen und Reparaturen. Auch die Namen und Zertifikate der verantwortlichen Fachkräfte und Unternehmen müssen dokumentiert werden. Die Daten müssen dann über das EU-weite F-Gas-Portal gemeldet werden. Ziel ist eine transparente Nachverfolgung der Emissionen auf europäischer Ebene.
Diese Anforderungen überschneiden sich mit bestehenden Pflichten der deutschen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die ebenfalls eine Fachkunde/Zertifizierung des Personals sowie Meldepflichten bei Leckagen vorschreibt. Betreiber in Deutschland müssen daher auch weiterhin sicherstellen, dass Wartungsarbeiten nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
Ergänzt wird dies durch eine klare Kennzeichnungspflicht. Produkte, die fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen klar gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung umfasst die chemische Bezeichnung der Gase, deren Menge in Gewicht und CO₂-Äquivalent sowie Hinweise auf hermetisch geschlossene Systeme. Verbraucherinformationen können auch über digitale Links bereitgestellt werden.
Beim Rückbau oder bei der Außerbetriebnahme von Anlagen besteht die Verpflichtung, die in den Systemen enthaltenen Gase zurückzugewinnen und entweder zu recyceln, aufzubereiten oder ordnungsgemäß zu zerstören. Diese Arbeiten dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um Umweltbelastungen zu minimieren.
Zusätzliche Pflichten
Die neue Verordnung zielt darauf ab, fluorierte Gase vollständig zu eliminieren. Ein wesentlicher Aspekt der Verordnung ist der sogenannte Phase-Down, bei dem der Einsatz von fluorierten Treibhausgasen schrittweise reduziert wird. Ab 2024 sinkt die Quote für das Inverkehrbringen dieser Gase auf 31 %, ab 2025 auf 24,3 %. Ziel ist es, bis 2050 vollständig auf den Einsatz dieser Stoffe zu verzichten. Betreiber müssen daher frühzeitig auf klimafreundliche Alternativen umsteigen.
Als Alternativen stehen unter anderem natürliche Kältemittel wie Ammoniak, CO₂ oder Propan zur Verfügung, die ein geringes GWP aufweisen. Auch HFO-Kältemittel wie R 1234yf, die ebenfalls ein niedrigeres GWP (unter 150) haben, können als Übergangslösung dienen. Der rechtzeitige Umstieg auf neue Technologien hilft nicht nur, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, sondern kann langfristig auch Kosten senken.
Simon Führt | Health-Safety-Environment
Die neue Verordnung stellt Sie als Betreiber vor neue Herausforderungen. Bis zum Phase-Out 2050 müssen Sie auf klimafreundliche Alternativen umgestiegen sein.
Schon jetzt gelten strenge Kontroll- und Dokumentationspflichten, die Sie zu Sicherheitsvorkehrungen, wie regelmäßigen Dichtheitskontrollen und Reparaturen verpflichten.
Informieren Sie sich umfassend zu den möglichen Folgen des Phase-Downs auf Ihre Anlage und lassen Sie sich durch erfahrene Dienstleister beraten.
Unsere Expert*innen prüfen für Sie, was die neue EU-Verordnung (EU) 2024/573 für Ihre Anlage bedeutet, welche Folgen sich aus der F-Gas-Verordnung für Sie ergeben und welche klimafreundlichen Alternativen zur Verfügung stehen. Auch bei der Meldung im F-Gas-Portal stehen wir Ihnen zur Seite. Sprechen Sie uns an!
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