Seit dem 1. Januar 2019 ist die kostenlose Formularsoftware ELiA auch in Hamburg zur Erstellung und Einreichung von Anzeigen und Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als Standard eingeführt worden. Unsere Nachbar-Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern verwenden diese Software schon länger und daher liegen bereits viele Erfahrungswerte im Umgang mit der Software bei Antragstellern und Behörden vor.
Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit zu Genehmigungsthemen hat das UMCO-Team bereits über 30 Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit ELiA erfolgreich abgeschlossen und sich dabei mit dem Programm intensiv auseinandergesetzt. Darunter waren beispielsweise Änderungsgenehmigungen für komplexe Anlagen zur chemischen Umwandlung, aber auch Verfahren für Vielstoff-Lageranlagen, welche gleichzeitig dem Störfallrecht unterliegen.
Es zeigte sich, dass häufig die bisherige „Struktur“ der zu beschreibenden Anlage an die ELiA-Funktionalität angepasst werden muss und dass das Programm viele Details abfragt, die bisher gar nicht oder nur zum Teil dargestellt wurden. Wie bei fast jeder Software, ergeben sich auch bei ELiA in der täglichen Anwendung verschiedene Bereiche und Funktionen, die verbesserungsfähig sind. Haben Sie das auch festgestellt?
Wir möchten gern die Fragen, Probleme und Änderungswünsche rund um ELiA mit Ihnen sammeln und gemeinsam diskutieren. Außerdem wollen wir die Erkenntnisse mit Behördenmitarbeitern teilen, die Einfluss auf die Entwicklung des Programmes nehmen können. Um hierfür ein Forum zu schaffen und die unterschiedlichen Erfahrungen von Behördenmitarbeitern, Ingenieurbüros und den Betrieben zusammen zu bringen, haben wir uns entschieden einen ELiA-Erfahrungsaustausch zu organisieren.
Monika Bless | Expertin für Arbeitssicherheit
Wir unterstützen Sie strategisch und praktisch bei allen Phasen der Planung und Durchführung der verschiedenen Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das fängt an bei der Bewertung des geplanten Standortes im Hinblick auf seine genehmigungsrelevanten Voraussetzungen, setzt sich fort mit Behördengesprächen und der Koordination weiterer Planer und Gutachter und mündet in der eigentlichen Antragserstellung, dem Schreiben. Unabhängig von der Verfahrensart, ob Anzeige, Neu- oder Änderungsgenehmigung, störfallrechtliche Anzeige oder Genehmigung oder Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, wir kümmern uns für Sie – und auch um ELiA.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
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