Die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) soll in erster Linie der besseren Kreislaufschließung und Ressourcenschonung dienen. Besonderes Augenmerk ist auf die Umsetzung der geänderten Abfallrahmenrichtlinie und bestimmter Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie zu legen.
Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Am 15. Oktober 2020 ist die Novelle der Altölverordnung in Kraft getreten. Auch hier ist das Ziel, die Aufbereitung von Altöl zu verbessern.
Das Bundesministerium stellt hierzu Informationen zur Verfügung.
Verschiedene TRGS wurden teils angepasst oder berichtigt. Diese Änderungen wurden Anfang Oktober veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt diese im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2020) zur Verfügung. Im Speziellen handelt es sich um:
TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung
TRBS 3151 / TRGS 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
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