Peter Duschek, SHE-Management, Geschäftsleitung, UMCO-Hamburg − veröffentlicht am 28. Juli 2020
Für das parlamentarische Verfahren liegt nun ein TA-Luft-Entwurf vom März 2020 vor, der aber (coronabedingt) nicht mehr vollständig verteilt wurde. Es wird teilweise umfangreiche Änderungen geben, die die Betriebe im Rahmen von Neu- oder Änderungsgenehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) berücksichtigen müssen. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass für nicht-genehmigungsbedürftige Betriebe Anforderungen aus der neuen TA Luft abgeleitet werden.
Im Wesentlichen werden folgende Änderungen vorgenommen (keine abschließende Aufzählung):
In den nächsten Jahren werden auf BImSchG-Betriebe verschärfte Anforderungen zukommen. Dies kann beispielsweise Emissionsgrenzwerte, wie Geruchsbegrenzungen, betreffen. Bleiben Sie daher auf dem Laufenden und informieren Sie ich über mögliche Anforderungsänderungen für Ihren Betrieb. Behalten Sie das parlamentarische Verfahren im Auge und seien Sie bereit Maßnahmen zu ergreifen.
In unserem Blog werden wir Sie natürlich auch informieren, sobald es Neuigkeiten rund um die TA Luft gibt.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten rechtlichen Anforderungen im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz sowie bei Themen wie Gefahrgut. Sei es durch den Aufbau eines nachhaltigen Rechtskatasters oder eine umfassende Beratung, in der wir Ihnen mögliche Auswirkungen auf Ihren Betrieb sowie zweckmäßige Handlungsempfehlungen aufzeigen. Selbstverständlich beraten wir Sie nach der Verabschiedung auch im Hinblick auf die Änderungen, die sich für Sie aus dem Inkrafttreten der TA Luft ergeben. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
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07/20: Die Novelle der TA Luft konkretisiert sich immer mehr. Die wesentlichen Diskussionen des BMU mit den Verbänden sind geführt und es ist sehr sicher, dass es im Jahr 2021 eine neue TA Luft geben wird.
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