Gefahrstoffe

Der UFI: Wie müssen „auf Wunsch formulierter Anstrichfarben“ etikettiert werden?

Die Europäische Kommission hat kürzlich beschlossen, dass im Rahmen der harmonisierten Produktmeldung Importeure und nachgeschaltete Anwender von der Meldepflicht für auf Wunsch formulierte Anstrichfarben befreit werden. Es sind jedoch ggf. zusätzliche Informationen zu den Bestandteilen auf dem Etikett mit aufzuführen.

3 Min.

20.10.2020

Artikel 25 der CLP-Verordnung

Auf Wunsch formulierte Anstrichfarben sind definiert als Farben, die in begrenzten Mengen auf individuellen Wunsch für einen einzelnen Verbraucher oder gewerblichen Anwender in der Verkaufsstelle durch Abtönen oder Farbmischen erzeugt werden. Gemäß des neuen Absatzes 8 des Artikels 25 der CLP (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2020/DE/C-2020-5759-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF) muss für solche Produkte keine eigene Produktmeldung durchgeführt werden. Ein eigener UFI muss daher nicht erzeugt werden. Es sind jedoch die UFIs der einzelnen meldepflichtigen Bestandteile auf dem Etikett anzugeben, sofern sie eine Konzentration von mehr als 0,1 % in der auf Wunsch formulierten Anstrichfarbe überschreiten. Übersteigt die Konzentration 5 %, ist zusätzlich die exakte Konzentration auf dem Etikett zu nennen. Die UFIs sind in absteigender Reihenfolge gemäß ihrer Konzentration im Gemisch zu sortieren.

Beispiel für die Ermittlung und Darstellung der Inhaltsstoffe gemäß Artikel 25

Nachfolgend zeigen wir Ihnen ein Beispiel, wie die ergänzenden Informationen auf dem Etikett einer auf Wunsch formulierten Anstrichfarbe XYZ aufgeführt werden müssen.

Rezeptur der Anstrichfarbe XYZ

BestandteilEinstufungKonzentration in %
Wasser-70,00
Gemisch AAsp. Tox, H30411,00
Stoff BFlam. Liq. 3, H226; STOT SE 3, H3366,95
Gemisch CSkin Sens. 1, H3175,00
Gemisch DAquatic Chronic 2, H4115,00
Gemisch ESkin Sens. 1, H3172,00
Gemisch FSkin Corr. 1A, H3140,05

Ergänzende Informationen aus der Rezeptur:

  • UFI A (11 %)
  • UFI C
  • UFI E

 

Erklärung zu den einzelnen Bestandteilen

  • Wasser ist ein nicht gefährlicher Stoff und daher nicht meldepflichtig.
  • Gemisch A ist als gesundheitsgefährlich eingestuft und daher meldepflichtig. Ein UFI muss folglich vorhanden sein.
  • Stoff B ist zwar als physikalisch und gesundheitlich gefährlich eingestuft, ist aber als Stoff nicht meldepflichtig. Daher existiert auch kein UFI.
  • Gemisch C ist als gesundheitsgefährlich eingestuft und daher meldepflichtig. Ein UFI muss folglich vorhanden sein.
  • Gemisch D ist nur als umweltgefährlich eingestuft und daher nicht meldepflichtig. Ein UFI muss folglich nicht vorhanden sein (freiwillige Meldung wäre möglich).
  • Gemisch E ist als gesundheitsgefährlich eingestuft und daher meldepflichtig. Ein UFI muss folglich vorhanden sein.
  • Gemisch F ist zwar als gesundheitsgefährlich eingestuft und daher meldepflichtig (ein UFI muss vorhanden sein), die Konzentration liegt aber unter 0,1 % und damit unter dem in Artikel 25 genannten Berücksichtigungsgrenzwert.

Unsere Empfehlung

Klären Sie frühzeitig, wie Sie die neuen Regelungen nach Artikel 25 CLP organisatorisch und technisch umsetzen können. Ggf. ist hierfür eine Anpassung Ihrer Softwaresysteme notwendig, um den gestiegenen Etikettierungsanforderungen gerecht zu werden.

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten S2S Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform inklusive standardisiertem Datenaustausch bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten. Kommen Sie gern auf uns zu!

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben