Umweltschutz

Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie außer Kraft gesetzt

Seit 1992 gab es die baurechtlich bedingte Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (im Weiteren kurz „LöRüRL“ genannt). Sie war die technische Grundlage nach Einführung durch die einzelnen Bundesländer, um für Lageranlagen das Rückhaltevolumen für Löschwasser zu berechnen. Jetzt ist sie zum 01.01.2020 vom DIBT außer Kraft gesetzt worden.

3 Min.

09.04.2020
Hydrant

Hintergrund

Die LöRüRL war aufgrund der sehr bitteren Erkenntnisse aus dem Brandereignis bei Sandoz in Schweizerhall 1986 erarbeitet worden. Mit der Richtlinie konnte eine Löschwasserrückhaltung für Läger mit wassergefährdenden Stoffen berechnet werden. Sie ist in fast allen Bundesländern im Zuge von baurechtlichen Erlassen in Kraft gesetzt worden und stellte damit gewässerschutzrechtlich den Stand der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik dar und war grundlegend von Planern, Betreibern und Behörden akzeptiert.

Sachlage

Seit dem Inkrafttreten der AwSV zum 01.08.2017 wurde über die Angemessenheit und Anwendbarkeit der LöRüRL verstärkt diskutiert. Sie galt nur für Lageranlagen, aber die AwSV fordert für alle Anlagen, auch für die Produktion, eine Rückhaltung im Falle von Brandereignissen.

Mit dem ersten Entwurf zur Überarbeitung der AwSV gab es auch einen neuen Anhang 2A, der die Berechnung eines ausreichenden Volumens für die Löschwasserrückhaltung möglich machen soll.

Die Überarbeitung der AwSV liegt allerdings nach wie vor nur im Entwurf vor und ist noch nicht verabschiedet.

Was ist jetzt passiert?

Das DIBT hat in seinen regelmäßigen Mitteilungen der Muster-Verwaltungsvorschriften – Technische Baubestimmungen die LöRüRL nun zum Ende des Jahres 2019 außer Kraft gesetzt! Einige Bundesländer wie z.B. Bayern und Schleswig-Holstein haben bereits eine entsprechende Verfügung erlassen. Der Grund liegt offenbar darin, dass die Richtlinie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen würde. Die LöRüRL kann deshalb nicht mehr als allgemein anerkannte Regel angesehen werden. Das bedeutet, dass Berechnungen und Ausführungen nach der LöRüRL für Anlagen behördlicherseits eventuell nicht mehr anerkannt werden.

Peter Duschek | Experte für Health-Safety-Environment

Unsere Empfehlung

Es gibt noch keine direkte, allgemein anerkannte Ersatzregelung. Es wird auf die TRWS/DWA 779 verwiesen. Die im Internet erhältliche Fassung ist die von 2006, die allerdings nur auf die LöRüRL verweist! Über die DWA ist derzeit nur der Gelbdruck der neuen Fassung erhältlich, siehe hier.

Wir empfehlen, die LöRüRL weiter zu nutzen und mit den Behörden eine Einigung zu finden. Die LöRüRL ist aus unserer Sicht nach wie vor die einzig gut nutzbare Berechnungsgrundlage.

Mit unserem interdisziplinären Team aus Arbeitsschutz, Umweltschutz, Chemie und Gefahrgut decken wir ein breites Spektrum der Rechtsgebiete und deren Umsetzung im Betrieb ab. Unsere Expert*innen stehen Ihnen bspw. beim Auf- oder Umbau eines Rechtskatasters gern federführend zur Verfügung, damit alle relevanten rechtlichen Anforderungen im betrieblichen Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut transparent aufgeschlüsselt werden und eine nachhaltige Umsetzung sichergestellt werden kann. Auch Compliance Audits, Systemchecks oder die Implementierung von Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystemen werden von unseren Profis durchgeführt, ebenso wie Schulungen für Ihre Pflichtenträger.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben