Gefahrstoffe

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4)

Während unserer Webinare zum Thema UFI (Unique Formula Identifier) und der harmonisierten Produktmeldung erreichen uns immer wieder vielfältige Fragen, die wir gern im Rahmen unserer Artikelserie beantworten. 

4 Min.

14.09.2020

UFI ohne Steuernummer

Kann der UFI auch ohne Steuernummer generiert werden?

Firmen, die keine Steuernummer besitzen oder aus Gründen der Vertraulichkeit diese nicht für die Erzeugung eines UFIs verwenden möchten, können einen sogenannten Firmenschlüssel (company key) nutzen. Im Online UFI Generator kann diese Option durch Anhaken der Box „By ticking this box, I declare that the company does not have a VAT number or chose not to use it to generate a UFI.“ genutzt werden. Dann kann auf die Angabe einer Steuernummer verzichtet werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im aktuellen Benutzerhandbuch zum UFI Generator.

Mehrere Produktkategorien (EuPCS)

Ist die Zuordnung von mehreren Produktkategorien im EuPCS (European product categorisation system) möglich?

Gemäß den aktuellen Leitlinien ist nur eine Produktkategorie auszuwählen. Diese soll die Hauptanwendung des Produktes repräsentieren. Die ECHA hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht, der Sie Schritt für Schritt durch die Produktkategorisierung führt.

Duft- und Farbstoffe

Muss für alle Produkten, die sich nur in ihren Farb- oder Duftstoffen unterscheiden, eine eigene Produktmeldung vorgenommen werden?

Die Produktmeldung ist generell rezepturbezogen. Sobald sich Rezepturen unterscheiden, ist prinzipiell eine Produktmeldung mit einem eigenen UFI notwendig. Bei Farb- und Duftstoffen gibt es gemäß den aktuellen Leitlinien jedoch Ausnahmen. Statt der expliziten Angabe der enthaltenen Stoffe, können ggf. sogenannte „allgemeine Produktidentifikatoren“ (generic product identifiers) verwendet werden. Wenn die Summe der Duftstoffe im Gemisch ≤ 5 % und die Summe der Farbstoffe ≤ 25 % beträgt, können diese Inhaltstoffe zusammengefasst als „Duftstoffe“ (perfumes) bzw. „Farbstoffe“ (colouring agents) angegeben werden. Es ist jedoch einschränkend zu beachten, dass diese Stoffe keine Gesundheitsgefahren aufweisen dürfen und ausschließlich zur Farb- bzw. Duftgebung eingesetzt werden. In diesen Fällen ist eine einzelne Produktmeldung für all diese Gemische ausreichend, die sich ausschließlich bezüglich ihrer Duft- und Farbstoffe sowie ggf. Handelsnamen unterscheiden. Bei Veränderungen der Duft- oder Farbkomponenten ist keine Aktualisierung des UFIs erforderlich, solange die oben genannten Konzentrationen eingehalten werden und die Duft- und Farbstoffe weiterhin nicht als gesundheitsgefährlich eingestuft sind. 

Unsere Empfehlung

Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Fach-Newsletter. Über unseren Blog liefern wir Ihnen kontinuierlich aktuelle Meldungen zu verschiedensten relevanten Fachthemen und natürlich der harmonisierten Produktmeldung. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA unter https://poisoncentres.echa.europa.eu

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten S2S Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform inklusive standardisiertem Datenaustausch bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten. Kommen Sie gern auf uns zu!

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

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Julia Hunke - Blog

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