Gefahrstoffe

Wie harmonisiert ist die Produktmeldung (PCN)?

Bestimmte Aspekte der Produktmeldung bleiben im Ermessen des jeweiligen Landes. Darunter fällt zum Beispiel die Festlegung von Kriterien für die Annahme von Mitteilungen, die Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung und Wartung der Mitteilungen oder wie die Meldungen zu übermitteln sind.

7 Min.

23.05.2023

Hintergrund

Die Produktmeldung (Poison Centre Notification - PCN) dient dazu die Giftinformationszentren der europäischen Staaten über die Gefahren einer Mischung zu informieren, das Informationsmittel für die Verbraucher ist hier der Unique formula identifier (UFI). Im Folgenden werden die Unterschiede und die Zusatzpflichten einiger europäischer Länder näher erläutert.

Schweiz

Die Produktmeldung in der Schweiz erfolgt über ein eigenes Portal des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Um Zubereitungen generell in der Schweiz melden zu können, muss die Melderin (Herstellerin oder Importeurin) einen Wohnsitz, einen Geschäftssitz oder eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben. Zubereitungen müssen innerhalb von drei Monaten nach dem erstmaligen Inverkehrbringen gemeldet werden. Die Meldung ist kostenlos.

Meldepflicht für Zubereitungen (admin.ch)

Italien

Die offizielle Empfangsstelle für die Poison Center Notification (PCN) in Italien ist das „Istituto Superiore di Sanità (ISS)“. Auch für alle Wasch- und Reinigungsmittel muss bei diesem Institut eine Meldung erfolgen, unabhängig von der Gefährdung, die von den Mitteln ausgeht. Seit dem 26. September 2017 werden Gebühren für alle Meldungen erhoben. Die Gebühr dient der Registrierung und der Wartung der gemeldeten Produkte. Es sind 50 € pro Registrant pro Jahr zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der registrierten oder zu registrierenden Gemische.

Gefährliche Präparate Archiv | Nationales Institut für Gesundheit (iss.it)

Ungarn

Die Meldung in Ungarn unterliegt einer Verwaltungs- und Wartungsgebühr. Bei der Einreichung der PCN über das ECHA-Portal werden bei einer neuen Meldung umgerechnet ca. 42 € berechnet. Die Gebühr für eine Meldung bei einer wesentlichen Änderung der Rezeptur beträgt ca. 32 € pro Meldung. Die Aktualisierung einer Meldung ohne Änderung der Rezeptur ist kostenlos.

https://www.nnk.gov.hu/index.php/kemiai-biztonsagi-es-kompetens-hatosagi-fo/clp/kotelezettsegek/meregkozponti-bejelentes/a-bejelentes-dija-szamlazas

Belgien

Die PCN in Belgien muss spätestens 48 Stunden vor dem Inverkehrbringen eines gefährlichen Gemisches auf dem belgischen Markt erfolgen. Für jedes angemeldete Gemisch oder für jede Gruppe gleichwertiger Gemische wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr kann bis zu 200 € betragen und richtet sich danach, ob es sich um eine neue Meldung oder um eine Aktualisierung handelt, und ob ein gefährliches oder ein nicht gefährliches Gemisch gemeldet wird.

https://www.health.belgium.be/en/notification-poison-centre

Bulgarien

Bulgarien ist noch nicht in der Lage, die bei der ECHA eingereichten PCN zu verarbeiten. Die PCN können an das ECHA Submission Portal übermittelt werden, können bis zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht abgerufen werden. Die PCN muss daher über den nationalen Meldeweg erfolgen. Die Meldung ist kostenlos.

https://poisoncentres.echa.europa.eu/documents/1789887/5674408/msd_en.pdf/982d9115-58cb-75c8-80ae-8eb16f5c0009?t=1642685386895

Lettland

Hersteller und Importeure gefährlicher Stoffe und Gemische müssen ab einer produzierten bzw. importierten Menge von 100 kg pro Jahr zusätzlich eine Meldung über die nationale Datenbank Lettlands durchführen. Wenn das Produkt als toxisch oder CMR eingestuft ist, dann muss eine Meldung schon ab einer Menge von 10 kg pro Jahr erfolgen. Die Meldung ist kostenlos.

Ķīmisko vielu datu bāze (lvgmc.lv)

Finnland

In Finnland muss neben der PCN, eine Chemikalienanmeldung über das finnische Portal „KemiDigi“ an „Tukes“, der finnischen Agentur für Sicherheit und Chemikalien erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch einen finnischen Hersteller oder Importeur mit einer finnischen Unternehmenskennung. Ohne eine finnische Unternehmenskennung ist die Meldung nicht möglich. Die Meldung an „Tukes“ dient u. a. zur Erfassung der in Finnland in Verkehr gebrachten Mengen. Die Gebühren für eine Meldung beträgt 26 € pro Anmeldung und Jahr. Die maximale Gebühr für die Zahlung eines Unternehmens beträgt 5200 €. Ausnahmen gibt es bei dem Import von Chemikalien für die Forschung und Entwicklung oder wenn weniger als 100 kg in einem Jahr für den professionellen oder industriellen Gebrauch importiert werden. In dem Fall ist eine Anmeldung nicht erforderlich.

Übermittlung von Informationen über Chemikalien | Finnische Agentur für Sicherheit und Chemikalien (Tukes)

Kroatien

Um ein Produkt in Kroatien zu melden ist es notwendig, dass zusätzlich zur PCN ein Produkt-Sicherheitsdatenblatt in kroatischer Sprache per E-Mail an das kroatische Chemikalienregister übermittelt wird. Für eine Neumeldung wird eine Gebühr von umgerechnet ca. 32 € berechnet, für eine Aktualisierung 16 € pro Dokument. Zusätzlich ist eine Meldung über das ECHA-Portal notwendig.

https://www.hzt.hr/

Norwegen

In Norwegen müssen, zusätzlich zur PCN, deklarationspflichtige Chemikalien im Produktregister registriert werden, um den Behörden einen Überblick darüber zu geben, welche gefährlichen Stoffe und Gemische auf dem norwegischen Markt verfügbar sind. Die Registrierung muss erfolgen, wenn Hersteller oder Importeure Produkte die als gesundheits-/umweltschädlich, entzündlich und/oder explosiv eingestuft sind und in Mengen von 100 kg oder mehr hergestellt oder importiert werden. Auch werden hier Gebühren verlangt, die jährlich zu entrichten sind. Die Gebühr beträgt umgerechnet ca. 75 € für jede der ersten 100 deklarierten Chemikalien und ca. 12 € pro Chemikalie darüber hinaus. Aber kein Unternehmen muss mehr als 10.000 € zahlen.

https://www.miljodirektoratet.no/ansvarsomrader/kjemikalier/deklarering-av-kjemikalier/

Slowakei

Die Slowakei ist noch nicht an das ECHA-Einreichungsportal angeschlossen und akzeptiert keine PCN über dieses System. Die Lieferanten sind verpflichtet, dem Nationalen Toxikologischen Informationszentrum (NTIC) Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen. Die Sicherheitsdatenblätter können mittels E-Mail oder auf einem USB-Stick oder auf CD per Post übermittelt werden.

http://www.ntic.sk/ntic_en.php?adr=safetydata 

Unsere Empfehlung

Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Änderungen zur harmonisierten Produktmeldung. Die offizielle Webseite der ECHA und unser Blog helfen Ihnen dabei, rechtskonform zu bleiben. Angaben zu Gebühren, Rechnungsstellung und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Behörden der jeweiligen Länder.

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

Unser Beratungsansatz

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