Anfang November 2023 hat das chinesische Ministry of Industrial and Information Technology (MIIT), die National Railway Administration (NRA) und die China State Railway Group Co. Ltd. (China Railway) einen Leitfaden für die Beförderung von, auf den Verbrauchermarkt gerichtete, Lithiumzellen und -batterien veröffentlicht.
Damit werden die Zellen und Batterien, die hauptsächlich in Produkten der Unterhaltungselektronik wie Powerbanks, Laptops, Kameras, Spielzeug und Mobiltelefonen verwendet werden, von dem Leitfaden erfasst. In der List of Dangerous Goods in Railway werden diese in die Gefahrgutklasse 9 eingestuft.
Der Leitfaden sieht eine Befreiung der Lithiumzellen und -batterien von den Gefahrgutvorschriften vor, wenn diese die folgenden genannten Leistungskapazitäten nicht überschreiten:
Vor der Beförderung muss für Zelle oder Batterie nachgewiesen werden, dass sie einem Typ entsprechen, welcher die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 erfüllt. Ein entsprechender Testbericht soll dies dokumentieren.
Die Verpackung für die Produkte richtet sich nach dem chinesischen Standard TB/T 2687-2020.
Dem gegenüber sollen diese Lithiumbatterien nicht auf der Schiene befördert werden, sobald sie beschädigt oder defekt sind bzw. als unsicher eingestuft werden. Auch eine Beförderung zum Zwecke des Recyclings ist nicht vorgesehen.
Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte
Der Leitfaden eröffnet eine neue Transportmöglichkeit unter den genannten Voraussetzungen, insbesondere der Beachtung der Erstellung des Testberichts. Die Information über die Verabschiedung des Leitfadens sollte von europäischen Importeuren mit chinesischen Lieferanten und Herstellern besprochen werden, da sich hier ein neuer Logistikweg ergibt.
Damit Ihr unternehmerischer Einsatz von Lithiumbatterien und Lithium-Ionen-Akkus reibungslos funktioniert, gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten und in gegebenenfalls vorhandene Prozesse zu integrieren bzw. neue zu implementieren. Diese umfassen u. a. das Transportrecht auf den Verkehrsträgern Straße, See und Luft. Unsere Gefahrgutexpert*innen beraten Sie rund um die Themenkomplexe Beförderung, Umschlag sowie Lagerung von Gefahrgütern. Mit ihrer langjährigen Praxiserfahrung erkennen sie bereits bei der Bestandsaufnahme mögliche Problemstellungen und entwickeln zusammen mit Ihnen nachhaltige Lösungen. Und auch bei den Anforderungen des Immissionsschutzrechts, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes sind finden wir in jedem Fall die richtige Lösung für Sie!
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