In vergangenen Artikeln sind wir bereits darauf eingegangen, welche Verpflichtungen sich für Händler und Formulierer gefährlicher Gemische im Rahmen der harmonisierten Produktmeldung ergeben können und wie diese zu erfüllen sind. Sowohl bei der Informationsbereitstellung von Rohstoffen als auch bei umetikettierten oder unter Private-Label formulierten Handelswaren gibt es bis 2025 noch die Möglichkeit MiM-Meldungen (Mixture in mixture) mit Hilfe der Kontaktdaten des meldepflichtigen Lieferanten durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der angegebene Lieferant seinen Sitz innerhalb der EU hat.
Nicht-EU-Lieferanten haben keine Verpflichtung zur Erfüllung der CLP-Verordnung und sind zudem nicht berechtigt, selbst eine Meldung ihrer gefährlichen Gemische im ECHA-Einreichungsportal zu erstellen und einzureichen. Das führt unter Umständen zu Problemen, da die Einfuhr gefährlicher Gemische laut CLP-Verordnung als Inverkehrbringen gilt und der Importeur somit die Produktmeldungspflichten zu erfüllen sind. Insbesondere mit dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU und der in den letzten Jahren zunehmenden Rohstoffknappheit hat sich dieses Problem nochmals verstärkt.
Um dennoch Ihren Verpflichtungen als Inverkehrbringer gerecht zu werden, sind verschiedene Szenarien denkbar:
Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Änderungen zur harmonisierten Produktmeldung. Die offizielle Webseite der ECHA und unser Blog helfen Ihnen dabei, rechtskonform zu bleiben. Bei der Einbeziehung von Nicht-EU-Lieferanten bei den eigenen Produkten sollten durch den häufig erhöhten Kommunikationsaufwand entsprechende Vorlaufzeiten eingeplant werden.
Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
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Kostenfreies Webinar: Verwendung des UFI – Schwerpunkt industrielle Meldung
Wenn es um Chemical Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
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