Gefahrstoffe

Frist für Meldung von gefährlichen Verbrauchergemischen wird um ein Jahr verschoben

Die delegierte Rechtsakte ABl, 2020 L 6 S. 8 zur Änderung des Anhang VIII der CLP-Verordnung wurde jetzt von der EU-Kommission veröffentlicht. Die Verordnung vom 29. Oktober 2019 ändert die Frist zur Meldung gefährlicher Gemische für den Verbraucher vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021.

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28.02.2020

Fristverlängerung

Mit dieser Fristverlängerung haben betroffene Importeure und nachgeschaltete Anwender jetzt ein Jahr länger Zeit, die geforderten Informationen an die benannten Stellen zu übermitteln.

Grund für die Verschiebung ist die infrage gestellte Umsetzbarkeit der Verordnung im zunächst vorgegebenen Zeitrahmen.

Der delegierte Rechtsakt, der am 10. Januar 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, tritt 20 Tage nach diesem Datum in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2020.

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