Bei der Produktmeldung müssen Rezepturinformationen sowie bestimmte Produktinformationen an die ECHA übermittelt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die bei den nationalen benannten Stellen vorliegenden Informationen immer auf dem neuesten Stand sind. Sofern eine Aktualisierung der Produktmeldung erforderlich ist, muss eine Aktualisierungsmeldung eingereicht werden, bevor das Gemisch (weiterhin) in Verkehr gebracht wird.
Folgende Änderungen führen zu einer Aktualisierung der Mitteilung:
Sonderfälle bezüglich generischer Produktidentifikatoren, Standardrezepturen oder Gruppenmitteilungen können in den aktuellen Leitlinien der ECHA nachgelesen werden.
Beispiel 1:
Es wird ein PCN-relevanter Bestandteil (ungefährlich/nur umweltgefährlich ≥ 1 %, oder physikalisch und/oder gesundheitlich gefährlich) im Gemisch ausgetauscht, wobei die Gesamteinstufung des Gemisches gleich bleibt. In diesem Fall muss eine Aktualisierung der Produktmeldung vorgenommen werden. Zusätzlich muss ein neuer UFI generiert und in die Meldung inkludiert werden.
Beispiel 2:
Der pH-Wert des gemeldeten Gemisches verändert sich von 5,1 zu 5,2. In der Verordnung gibt es zum jetzigen Zeitpunkt im Gegensatz zu den Konzentrationen von Bestandteilen keine Regelungen, wann eine Aktualisierung bei Änderung des pH-Wertes nicht erforderlich ist. Aus diesem Grund müssen ggf. auch kleinste Änderungen der ECHA mitgeteilt werden, sofern eine Abweichung zur ursprünglichen Mitteilung vorliegt.
Beispiel 3:
Der Rohstoff-Lieferant wird ausgetauscht und es ändert sich dadurch der UFI des MiM. Auch wenn die Zusammensetzung des Endgemisches vermeintlich gleich bleibt, muss die Mitteilung aktualisiert werden. Dem Formulierer sind in der Regel nur die Bestandteile bekannt, die im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten genannt sind. Rohstoffe von unterschiedlichen Lieferanten, die gemäß Abschnitt 3 des SDBs identisch zu sein scheinen, können dennoch unterschiedliche chemische Zusammensetzungen aufweisen, die aber nicht im SDB ersichtlich werden. Dies wäre z. B. bei ungefährlichen Inhaltsstoffen und gefährlichen Inhaltsstoffen mit Konzentrationen unterhalb der SDB-Berücksichtigungsgrenzwerte der Fall. Daher führt eine Änderung des UFIs eines oder mehrerer Bestandteile eines Gemischs immer zur Produktmeldungsaktualisierung inkl. UFI-Neugenerierung, es sei denn, es liegen Informationen vor, dass die Rohstoffgemisch-Zusammensetzung chemisch identisch ist.
In den aktuellen Leitlinien gibt es hierzu den Hinweis, dass „das Ersetzen eines Bestandteils durch einen anderen mit identischer Zusammensetzung und identischem Gefahrenprofil (möglicherweise nach einem Wechsel des Lieferanten) keine Aktualisierung oder neue Mitteilung erforderlich macht“. Ausschlaggebend ist hierbei der Passus „identische Zusammensetzung“. Hieraus folgt, dass sichergestellt werden muss, dass die vollständigen Rezepturen beider Lieferanten identisch sind. Dies kann in der Praxis kaum überprüft werden, da die Rezepturinformationen in der Regel nicht preisgegeben werden.
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 10) - Zahlung der Meldegebühren, Meldedossier im PCN-Format, gewerbliche/industrielle Verwendung
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 9) - MiM-Meldung ohne UFI, Zahlung der Meldegebühren, Verträge mit Giftnotrufzentralen, Erstellung Meldedossier mit IUCLID
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 8) - Pflichten von Lieferanten, Private-Label und Pflichten von Händlern
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) - Angaben zu toxischen Daten, Rohstoff-UFI nicht vorhanden
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) - Stark verdünnte Gemische, Verpflichtende Sprache, Säuren und Basen, Lagerbestände, Meldung über die ECHA, Änderung des Unternehmens, Aktuelle Leitlinien
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5) - Stoffe und Gemische, Ausnahmeregelungen, Gemische aus Nicht-EU-Ländern, Handelswaren, PCN-Empfangsbereitschaft der Mitgliedsstaaten, Aktuelle Leitlinien
Der UFI: Wie müssen „auf Wunsch formulierter Anstrichfarben“ etikettiert werden?
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) - UFI ohne Steuernummer, Mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3) - Meldepflicht von Händlern, Nicht eingestufte Gemische, Multi-Constituent Substances
Der UFI: Nun auch reine Händler in der Produktmeldungspflicht!
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2) - Aktualisierung der Produktmeldung, Vereinfachte Produktmeldung, Wechsel des Rohstofflieferanten, UFI für nicht gefährliche Gemische
Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! - Fristen, Darstellung, Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedstaaten, UFI im SDB
Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Änderungen zur harmonisierten Produktmeldung. Die offizielle Webseite der ECHA und unser Blog helfen Ihnen dabei, rechtskonform zu bleiben.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank.
Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie so ein mal im Monat die akuellen Meldungen aus unserem Blog auf Ihren PC oder Handy. Der Fach-Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit wieder gekündigt werden.
Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten S2S Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform inklusive standardisiertem Datenaustausch bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten. Kommen Sie gern auf uns zu!
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
Haben Sie Fragen zum UFI oder der Produktmeldung? Wollen Sie mehr über uns und unsere Dienstleistungen erfahren? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
Kostenfreies Webinar: Verwendung Verwendung des UFI – Schwerpunkt industrielle Meldung
Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!
Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.
Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!
Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!
Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden.
Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt.