Sofern ein meldepflichtiges Produkt ausschließlich industriell verwendet wird, bietet Anhang VIII der CLP-Verordnung zwei Möglichkeiten:
1. Die „normale“ harmonisierte Meldung
2. Die sogenannte „vereinfachte“ Produktmeldung.
Im ersten Fall wird die Meldung wie üblich mittels IUCLID oder einer S2S-Lösung durchgeführt Im zweiten Fall ist zunächst nur die Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern und Kontaktdaten des Meldepflichtigen notwendig, was zunächst wie ein vereinfachter Prozess erscheint. Die Realität zeigt jedoch, dass die „vereinfachte“ Produktmeldung nur auf den ersten Blick mit weniger (Kosten-)Aufwand verbunden ist, da sie mit weiteren Pflichten einhergeht. Sie beinhaltet die Bereitstellung einer 24h-Notrufnummer, die 24 Stunden an 7 Tagen der Woche in Landessprache erreichbar ist. Tritt der Notfall ein, sind über die Notrufnummer alle nötigen Informationen, die auch in einer „normalen“ harmonisierten Produktmeldung übermittelt werden müssten, vorzuhalten und den nationalen benannten Stellen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren kann die Entscheidung für die rein industrielle Meldung weitreichende Auswirkungen entlang der Lieferkette zur Folge haben.
Dass die Entscheidung für eine ausschließlich industrielle Meldung weitreichende Folgen für Sie und Ihre Käufer haben kann, zeigt folgendes Beispiel:
Nutzt ein nachgeschalteter Anwender, z. B. einer Ihrer Kunden, ein nur industriell gemeldetes (Rohstoff-)Gemisch für seine Formulierung, die dann allerdings vom gewerblichen Verbraucher oder Endverbraucher genutzt und im Zuge der harmonisierten Produktmeldung gemeldet wird, wird dies von der ECHA automatisch erkannt und die Produktmeldung mit folgendem BR-Code abgelehnt:
“A MiM component identified by UFI, which has been notified for only Industrial use, cannot be used in other cases (Professional/Consumer use).” (BR596)
Das Produkt Ihres Kunden kann somit nicht für andere Zwecke als eine industrielle Verwendung gemeldet und in Verkehr gebracht werden. In einem solchen Fall wäre zunächst eine Aktualisierungsmeldung durch Sie, mit einer Erweiterung des Verwenderkreises notwendig. Dies erzeugt zum einen Verzögerungen beim Vertriebsprozess, ggf. sogar Umsatzverluste und zum anderen einen Mehraufwand durch die Aktualisierungsmeldung auf Ihrer Seite.
Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
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Kostenfreies Webinar: Verwendung des UFI – Schwerpunkt industrielle Meldung
Wenn es um Chemical Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
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