Gefahrstoffe

Neuerungen zum Chemikalienrecht in Indien

Indien veröffentlichte im August 2020 die fünfte Version des Draft Chemicals (Management and Safety) Rules. Es wird vermutet, dass der Entwurf im Laufe des Jahres 2021 in Kraft treten wird. Anders als in der EU hat Indien Störfallrecht, Gefahrgutrecht und Chemikalienrecht in einer Vorschrift abgebildet. Dieser Blogartikel fokussiert sich auf die Anforderungen des Chemikalienrechts.

3 Min.

08.12.2020

Worum geht's?

Gemäß Kapitel I Artikel 3 beinhaltet der Entwurf Notifizierung, Registrierung, Beschränkungen und Verbote sowie Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Stoffen, Stoffen in Gemischen, Stoffen in Erzeugnissen sowie Intermediate, die in Indien in Verkehr gebracht werden oder gebracht werden sollen.

Indien hat das UN-GHS nicht 1:1 übernommen. Der Entwurf regelt jedoch, dass die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung von Stoffen in Übereinstimmung mit UN-GHS Revision 8 erfolgen soll. Die Anforderungen an die Sicherheitsdatenblätter sind in Schedule IX des Entwurfs zu finden.

Indien REACH

Der Entwurf wird auch als "Indien REACH" bezeichnet. Gemäß Kapitel III Artikel 6, darf niemand Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse in Indien in Verkehr bringen, wenn diese Regelungen nicht erfüllt werden. Ein ausländisches Unternehmen, das einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis in Indien in Verkehr bringen möchte, kann einen Authorized Representative benennen, der eine in Indien registrierte „juristische Person“ (Legel Entity) sein muss. Authorized Representative ist mit dem Only Representative (Alleinvertreter) unter EU REACH vergleichbar.

Hier ein kurzer Überblick über die beiden Anmeldepflichten.

 WhoWhatWhenRemarks
Notification
  • Manufacturer, Importer or Authorized Representative
  • All existing substances >1t/a and all new substances
  • Within Initial Notification Period* (180 days)
  • After Initial Notification Period, notify at least 60 days prior to placing in India
  • Annual reporting within 60 days after the end of each calendar year

Registration

 

  • Manufacturer, Importer or Authorized Representative
  • Substances listed in Schedule II, >1 t/a
  • Within 1.5 years after inclusion in Schedule II
  • Technical Dossier required
  • Chemical Safety Report required (>10 t/a)

(*die Initial Notification Period beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten des Entwurfs)

Notifizierung und Registrierung sind nicht kostenlos! Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie in Schedule XIX des Entwurfs.

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