Im Januar 2021 verabschiedete die EPA neue Regelungen zu fünf PBT (Persistent, Bioakkumulativ, Toxisch) Stoffen, die unter anderem PIP 3:1 (Phenole, isopropylierte Phosphate mit 3:1 Verhältnis) verbietet. Egal ob als Stoff, im Gemisch oder Erzeugnis, ganz gleich wo in der Lieferkette – verboten ab März 2021. Ausnahmen gibt es für z.B. Aerospace oder Schmierstoffe, aber auch hier müssen umfangreiche Informationen an Abnehmer mitgeliefert werden.
Das Problem: PIP 3:1 ist aufgrund seiner flammhemmenden und weichmachenden Funktionen überall in Kabeln und Elektronik zu finden. Über Nacht erfuhren Hersteller von Endprodukten wie Waschmaschinen oder Laptops, dass ihre Produkte in zwei Monaten einem Verkaufsverbot unterliegen. Der Aufruhr war groß! So groß, dass die EPA als Zugeständnis eine „No Action Assurance“ erstellte, in der sie zusichert, dass die Gesetze zwar weiterhin gelten, sie aber bis zum 3. September 2021 das Verkaufsverbot von PIP 3:1 nicht überwachen wird.
Nun sind viele Firmen mit Hochdruck damit beschäftigt, ihre Lager zu entleeren und obendrein Informationen von ihren Lieferanten einzuholen, um zu klären wie stark sie überhaupt betroffen sind.
Viele Firmen wurden böse überrascht und haben einige Bemerkungen zu Bürokratie und Behörden fallen lassen. Und auf den ersten Blick ist das auch eine echt harte Nummer – zwei Monate sind nicht lang!
Aber: es liegt nicht nur an der EPA. In ihren späteren Kommentaren wies die EPA auf mehrere Ausnahmen hin, die bereits in den Regelungen berücksichtigt wurden; von Luftfiltern in bestimmten Motorarten bis hin zu recycelten Kunststoffen. Die (gesetzlich geforderten) Erklärungen zu den Ausnahmen sind durchdacht und darüber hinaus haben die betroffenen Industrien die Anforderungen für die Ausnahmen im Vorfeld von der EPA erbeten.
Woher wussten die Firmen davon? Der Entwurf dieser Regelung wurde im Jahr 2019 veröffentlicht. Davor stand PIP 3:1 auf einer Aktionsliste für priorisierte Maßnahmen, die 2016 erstellt wurde. Selbst diese Aktionsliste besteht aus einem Arbeitsplan, der 2014 veröffentlicht wurde und auf den die EPA mehrfach verwiesen hat. Insofern kann man sagen, dass die Betroffenen es hätten kommen sehen müssen. Aber das ist die Krux – viele Firmen wussten offensichtlich nicht, dass sie überhaupt unter TSCA fallen könnten.
Die „No Action Assurance“ gibt eine Gnadenfrist von 180 Tagen, aber sie ist temporär, gilt nur für einen der fünf PBT Stoffe und ist selbst dann auf bestimmte Maßnahmen beschränkt. Am Ende ist klar, dass viele Firmen ihre Produkte anpassen müssen, wenn sie in den USA präsent sein oder an amerikanische Kunden verkaufen wollen. Auch rein europäische Firmen sind betroffen, denn nachgeschaltete Anwender müssen das mögliche Vorhandensein von PIP 3:1 und den anderen PBT Stoffen ausschließen – viele von Ihnen haben wahrscheinlich schon Lieferantenfragebogen dazu erhalten.
Zudem ist deutlich darauf hinzuweisen, dass dies kein Einzelfall sein wird. Die fünf PBT Stoffe in diesem Fall haben aufgrund ihrer Eigenschaften einen verkürzten Bewertungsprozess gehabt – weitere Stoffeinschränkungen werden ganz sicher folgen!
Es sind spannende Zeiten – die fünf Stoffe hier sind PBTs, aber nur zwei davon sind in der EU bereits verboten, während zwei andere noch unter Evaluierung als SVHCs stehen. Andere Länder haben andere Stoffpriorisierungen und ein EU-konformer Zustand gibt keine Sicherheit für das Ausland. Wer bereits in den USA präsent ist (oder sein möchte), sollte am besten die Liste der 20 High Priority Chemicals die bereits in Evaluierung sind, prüfen. Oder sich gleich die gesamte Liste aus dem Arbeitsplan 2014 zu Gemüte führen.
Der beste Weg, solche bösen Überraschungen zu vermeiden, ist vorgewarnt zu sein!
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