Müssen Lagerbestände neu etikettiert werden, wenn der UFI sich ändert?
Da der UFI ein rezepturabhängiges Kennzeichnungselement ist, muss dieser immer erneuert werden, wenn es eine signifikante Änderung in der Gemisch-Zusammensetzung gibt. Signifikant bedeutet in diesem Fall Hinzufügung, Ersatz oder Entfernung eines oder mehrerer Bestandteile sowie Änderung der Konzentration über den in der ursprünglichen Mitteilung angegebenen Konzentrationsbereich hinaus bzw. über die festgelegten Grenzen gemäß Tabelle 4, Anhang VIII CLP. Lagerbestände sind von der UFI-Änderung nicht betroffen, wenn sie die „alte“ Rezeptur enthalten. Denn diese ist mit der ursprünglichen Meldung, die noch den „alten“ UFI enthält, verknüpft. Auch gemeldete Gemische, die bereits auf dem Markt sind, müssen nicht neu etikettiert werden, da die Rezeptur zum Zeitpunkt der Abgabe noch nicht geändert wurde. Da die Behörden alle Produktinformationen archivieren, ist auch bei Lagerbeständen und bereits verkauften Gemischen, die noch mit dem „alten“ UFI gekennzeichnet sind, eine medizinische Notfallberatung gegeben.
Müssen auch in sehr geringer Konzentration enthaltene Bestandteile in der Meldung genannt werden?
In der an die ECHA zu übermittelnden Rezeptur müssen alle Bestandteile (Gemische und Stoffe), die hinsichtlich ihrer physikalischen und/oder Gesundheitsgefahr eingestuft sind, genannt werden. Bei nicht eingestuften Bestandteilen ist eine Nennung erst ab einer Konzentration von 1 % notwendig. Eine Besonderheit gibt es bei Duft- und Farbstoffen: unter der Voraussetzung, dass sie nicht als physikalisch und/oder gesundheitlich gefährlich eingestuft sind und ausschließlich zur Duft- und Farbgebung verwendet werden, können sie zu „generischen Bestandteilidentifikatoren“ (GCI) zusammengefasst werden.
Welche Aspekte sind bei der verkürzten Produktmeldung zu beachten?
Meldepflichtige Akteure in der Lieferkette können bei ausschließlich industriell verwendeten Gemischen auf die verkürzte Produktmeldung zurückgreifen. Die wichtigsten Aspekte dazu erläutert dieser Blogartikel. Die PCN-Rezeptur kann auf die Bestandteile gemäß Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblattes beschränkt werden. Es muss dann aber eine Rufnummer bereitgestellt werden, über die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche detaillierte Produktinformationen in der jeweiligen Landessprache eingeholt werden können. Ist dies nicht möglich, muss eine vollständige Meldung durchgeführt werden. Sofern die Verwendungsart entlang der gesamten Lieferkette unklar ist, sollte im Zweifelsfall auf die verkürzte Meldung verzichtet werden.
Klären Sie rechtzeitig, ob Ihre Produkte entlang der Lieferkette ausschließlich industriell in Verwendung sind und welche Pflichten sich daraus ergeben. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Meldung für Sie relevant ist oder wie der Meldeprozess zu gestalten ist, wenden Sie sich an externe Expert*innen für die harmonisierte Produktmeldung. Mit unseren Blog-Artikeln bleiben Sie up-to-date!
Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
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