Stellen Sie sich folgendes vor:
Die Produktentwicklung ist abgeschlossen und die Werbekampagne läuft bereits. Die Nachfrage aus den USA steigt, und Sie wollen sich diesen Markt auch erschließen.
Jetzt fragt ihr Kunde: „Habt Ihr ein amerikanisches Sicherheitsdatenblatt für uns?“
Sie antworten souverän: „Ein SDB in englischer Sprache? Klar – heutzutage ist das doch kein Problem mehr.“
Ihr Kunde merkt an: „Nein – ein amerikanisches SDB. Nach amerikanischem Recht.“
Und jetzt merken Sie den Unterschied: „Oh.“
Ein Sicherheitsdatenblatt für die USA muss nicht übermäßig komplex sein. Schließlich bildet sowohl in den USA als auch in der EU das Globally Harmonized System die Grundlage der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Doch es gibt so einige Besonderheiten im US-Rechtssystem, die schnell übersehen werden können. Wir haben Ihnen einige Beispiele zusammengestellt, die Ihnen vielleicht Steine in den Weg legen könnten.
In Europa können wir froh sein, dass unsere Gesetzgebung relativ übersichtlich ist. Ein REACH und CLP konformes SDB wird fast überall akzeptiert, abgesehen von Anpassungen an einige nationale Anforderungen wie die dänischen MAL-Codes oder die deutsche Wassergefährdungsklasse.
In den USA ist es auf den ersten Blick ähnlich. Es gibt ein Gesetz für SDBs (HCS 2012) und (je nach Produktbereich) 1 bis 3 Gesetze für Etiketten. (Wichtig zu merken – nur die Etiketten für Industrielle/Gewerbliche Produkte sind gemäß UN GHS geregelt. Verbraucherprodukte sind eine ganz andere Geschichte!)
Ein Unterschied fällt jedoch sofort auf. Es gibt keine übergreifende Behörde, die alles kontrolliert. Auf dem Papier fallen die SDBs in den Zuständigkeitsbereich der OSHA (Occupational Safety and Health Administration, aus der Department of Labor), allerdings wird auch in der HCS 2012 folgende Subklausel beschrieben: „Die OSHA wird die Informationsanforderungen der Abschnitte 12 bis 15 nicht kontrollieren, da diese Bereiche nicht ihrer Verantwortung unterliegen.“ (CFR 1910.1200 g(2) Note 2)
In der Praxis bedeutet das, dass die USA ähnliche Informationen zur EU anfordert, aber es wird von unabhängigen Behörden kontrolliert. OSHA ist u.a. für die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (Abs. 8) zuständig, während sich die Environmental Protection Agency (EPA) für die Umwelt verantwortet (Abs. 12). Die Department of Transport (DOT) kümmert sich um Verpackung und Transport (Abs. 1 und 14) und Behörden wie u.a. die Drug Enforcement Administration (DEA) und die EPA haben noch zusätzlich ihre eigenen Überwachungslisten (Abs. 15).
Die Unabhängigkeit der einzelnen Behörden kann verwirrende und teils widersprüchliche Folgen nach sich ziehen. Die OSHA schreibt z.B. vor, dass eine Notfallnummer in Abs. 1 eines SDBs angegeben werden muss. Man darf auch, wie in der EU, Bürozeiten angeben; es muss also keine 24-Stunden-Nummer sein. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass das Department of Transport in CFR 172.604 verlangt, dass die angegebene Notfallnummer jederzeit erreichbar sein muss, wenn die Waren unterwegs sind. Beide Anforderungen sind gültig und gelten gleichzeitig.
Eine relativ bekannte Anforderung ist die Toxic Substances Control Act (TSCA) Liste, die von der EPA überwacht wird. Alle Chemikalien, die in den USA hergestellt oder importiert werden sollen, müssen bereits vorher auf dieser Liste stehen. Etwas, das nicht auf der Liste steht, darf nicht hergestellt oder importiert werden. Jeder Importeur unterzeichnet die Richtigkeit seiner Angaben bezüglich der TSCA-Listung der Inhaltsstoffe seiner Produkte und ist demensprechend haftbar. Diese Liste ist der Grund, warum jeder US-SDB-Ersteller von Ihnen die Übermittlung von 100-%-Rezepturen verlangt. Ohne die komplette Rezeptur wäre eine Prüfung der US-Marktfähigkeit Ihrer Produkte unmöglich. Glücklicherweise wird die TSCA-Liste aktiv gepflegt und jeder, der an der Einfuhr neuer Chemikalien interessiert ist, kann eine Meldung auf eine Zulassung einreichen.
Zusätzlich zu den föderalen Anforderungen der USA haben viele einzelne Staaten (und sogar einige Städte) ihre eigenen Anforderungen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Wer diese nicht einhält, darf dort nicht verkaufen. Egal, ob die SDB föderalkonform sind oder nicht.
Das vielleicht bekannteste Beispiel ist die California Proposition 65, die eine Informationsmitteilung über eine mögliche Exposition mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Inhaltstoffen erfordert. Als Teil dieses Prozesses müssen ein obligatorischer Text und Warnzeichnen auf dem Etikett erscheinen, zusammen mit einem Hinweis auf der Website www.p65warnings.ca.gov.
Andere Gesetze fordern beispielsweise zusätzliche Informationen für Arbeitnehmer (Right to Know Acts in mehreren Staaten) oder die Veröffentlichung aller Inhaltstoffe auf der Website des Herstellers (Reinigungsmittel). In jedem Fall ist ein intensiver Kommunikationsfluss zwischen z.B. Marketing und dem SDB-Ersteller erforderlich, um sich rechtzeitig auf geplante Marktexpansionen vorzubereiten.
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