Gefahrstoffe

Harmonisierte Produktmeldung in der Praxis: Ausnahmeregelungen, entfallende Einstufung, Importeure und die Rufnummer für die vereinfachte Meldung

Die Produktmeldung bleibt weiterhin ein Thema, das unsere Kunden stark bewegt. Daher beantworten wir in diesem Beitrag Fragen aus unserem Webinar zu den Themen Ausnahmeregelungen, entfallender Einstufung, Importeuren und der Rufnummer für die vereinfachte Meldung.

4 Min.

26.04.2023

Detergenzien, Futter-, Arznei- und Lebensmittel

Was muss bei der Meldung von Detergenzien beachtet werden?

Für Detergenzien gelten in Deutschland besondere Regelungen. Unabhängig von der Einstufung müssen Wasch- und Reinigungsmittel immer gemeldet werden. Dies kann entweder über den Weg der nationalen Meldung oder über die harmonisierte Produktmeldung geschehen. Bei Verwendung der zweiten Option muss die Meldung für ungefährliche Detergenzien als freiwillige Meldung deklariert werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zu dieser Thematik eine Mitteilung veröffentlich, in welcher weitere Informationen zu finden sind: Mitteilung von Wasch- und Reinigungsmitteln nach Detergenzien-Verordnung und Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.

 

Ein als gefährlich eingestuftes Futtermittelgemisch, wird von einem Unternehmen hergestellt und verkauft. Entfällt die Mitteilungspflicht aufgrund der Ausnahmeregelungen zu Futtermitteln?

Gemische, die als Futtermittel gelten, sind im Allgemeinen von der harmonisierten Produktmeldung befreit. Es kann sich jedoch eine Meldepflicht ergeben, wenn das Futtermittel auch noch für andere Zwecke eingesetzt wird. Teil 5 unserer Blog-Reihe erläutert den Sachverhalt detailliert. Das Gleiche gilt für andere Gemische, die ebenfalls unter die Ausnahmeregelungen fallen (z. B. Medizin-, Kosmetik- oder Lebensmittel).

Aktualisierung bei entfallender Einstufung

Welches Vorgehen wird erforderlich, wenn ein gemeldetes Gemisch nicht mehr eingestuft und somit nicht mehr meldepflichtig ist?

Eine Änderung der Zusammensetzung des Gemisches kann beispielsweise dazu führen, dass ein Gemisch nicht mehr in Bezug auf gesundheitliche oder physikalische Gefahren eingestuft ist. Gemäß aktuellen Leitlinien (Version 5.0, Abschnitt 7.4.2) ist auch in diesem Fall eine Aktualisierung der Meldung erforderlich, wobei der UFI (Unique Formula Identifier) entfallen kann. Da sowohl das ursprüngliche Gemisch als auch das geänderte Gemisch gleichzeitig im Umlauf sein können, müssen Produktinformationen beider Gemische den Notfallberatungsstellen vorliegen. Bei ausbleibender Aktualisierung der Informationen kann es im schlimmsten Fall zur Überbehandlung kommen.

Pflichten von Importeuren

Gefährliche Gemische werden aus Nicht-EU-Ländern bezogen und im Unternehmen in einem Erzeugnis verarbeitet. Welche Pflichten hat das Unternehmen in diesem Fall?

Nachgeschaltete Anwender, die bestimmte gefährliche Gemische in Verkehr bringen, gelten als Verantwortliche für die Übermittlung der Informationen für die harmonisierte Produktmeldung. Der Import gefährlicher Gemische gilt immer auch als Inverkehrbringen. Dies gilt ebenfalls für Gemische, welche nur firmenintern verwendet werden. Demnach ist das Unternehmen zur Meldung von Gemischen aus Nicht-EU-Ländern verpflichtet, wenn die Gemisch-Eigenschaften die Voraussetzungen erfüllen. Detaillierte Ausführungen zur Thematik bietet der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk: Mitteilungen für die Informationszentren für Vergiftungen.

Telefonnummer für die vereinfachte Meldung

Bietet UMCO eine 24/7-Rufnummer für die verkürzte Meldung an?

Die Bereitstellung eines 24h-Rufnummerdienstes im Kontext der harmonisierten Produktmeldung ist nicht Teil des Dienstleistungsspektrum der UMCO. Welche Anforderungen an die Rufnummer gestellt werden, finden Sie in Teil 2 unserer Blog-Reihe unter Vereinfachte Produktmeldung.

Unsere Empfehlung

Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie klären, inwiefern Sie von der industriellen Meldung betroffen sind und die notwendigen Daten für Ihre zu meldenden Produkte sammeln. Eine gute Datenlage kann hier helfen, den Prozess zu beschleunigen. Und denken Sie daran, es ist möglich Gemische ohne Mitteilungspflicht zu melden. Dies wird zur Verringerung von Unsicherheiten bei Notrufen auch von der ECHA empfohlen. 

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

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Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

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