Gefahrstoffe

Harmonisierte Produktmeldung in der Praxis: Ausnahmeregelungen, entfallende Einstufung, Importeure und die Rufnummer für die vereinfachte Meldung

Der Stichtag 1. Januar 2024 für die harmonisierte Produktmeldung von industriellen Gemischen nähert sich. Mit den aktuellen Herausforderungen sehen wir noch immer hohen Bedarf, die praktische Umsetzung der Produktmeldung zu unterstützen. Konkret möchten wir heute wieder auf einige zentrale Fragen aus unserem Webinar eingehen.  

9 Min.

26.04.2023

Detergenzien, Futter-, Arznei- und Lebensmittel

Was muss bei der Meldung von Detergenzien beachtet werden?

Für Detergenzien gelten in Deutschland besondere Regelungen. Unabhängig von der Einstufung müssen Wasch- und Reinigungsmittel immer gemeldet werden. Dies kann entweder über den Weg der nationalen Meldung oder über die harmonisierte Produktmeldung geschehen. Bei Verwendung der zweiten Option muss die Meldung für ungefährliche Detergenzien als freiwillige Meldung deklariert werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zu dieser Thematik eine Mitteilung veröffentlich, in welcher weitere Informationen zu finden sind: Mitteilung von Wasch- und Reinigungsmitteln nach Detergenzien-Verordnung und Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.

 

Ein als gefährlich eingestuftes Futtermittelgemisch, wird von einem Unternehmen hergestellt und verkauft. Entfällt die Mitteilungspflicht aufgrund der Ausnahmeregelungen zu Futtermitteln?

Gemische, die als Futtermittel gelten, sind im Allgemeinen von der harmonisierten Produktmeldung befreit. Es kann sich jedoch eine Meldepflicht ergeben, wenn das Futtermittel auch noch für andere Zwecke eingesetzt wird. Teil 5 unserer Blog-Reihe erläutert den Sachverhalt detailliert. Das Gleiche gilt für andere Gemische, die ebenfalls unter die Ausnahmeregelungen fallen (z. B. Medizin-, Kosmetik- oder Lebensmittel).

Aktualisierung bei entfallender Einstufung

Welches Vorgehen wird erforderlich, wenn ein gemeldetes Gemisch nicht mehr eingestuft und somit nicht mehr meldepflichtig ist?

Eine Änderung der Zusammensetzung des Gemisches kann beispielsweise dazu führen, dass ein Gemisch nicht mehr in Bezug auf gesundheitliche oder physikalische Gefahren eingestuft ist. Gemäß aktuellen Leitlinien (Version 5.0, Abschnitt 7.4.2) ist auch in diesem Fall eine Aktualisierung der Meldung erforderlich, wobei der UFI (Unique Formula Identifier) entfallen kann. Da sowohl das ursprüngliche Gemisch als auch das geänderte Gemisch gleichzeitig im Umlauf sein können, müssen Produktinformationen beider Gemische den Notfallberatungsstellen vorliegen. Bei ausbleibender Aktualisierung der Informationen kann es im schlimmsten Fall zur Überbehandlung kommen.

Pflichten von Importeuren

Gefährliche Gemische werden aus Nicht-EU-Ländern bezogen und im Unternehmen in einem Erzeugnis verarbeitet. Welche Pflichten hat das Unternehmen in diesem Fall?

Nachgeschaltete Anwender, die bestimmte gefährliche Gemische in Verkehr bringen, gelten als Verantwortliche für die Übermittlung der Informationen für die harmonisierte Produktmeldung. Der Import gefährlicher Gemische gilt immer auch als Inverkehrbringen. Dies gilt ebenfalls für Gemische, welche nur firmenintern verwendet werden. Demnach ist das Unternehmen zur Meldung von Gemischen aus Nicht-EU-Ländern verpflichtet, wenn die Gemisch-Eigenschaften die Voraussetzungen erfüllen. Detaillierte Ausführungen zur Thematik bietet der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk: Mitteilungen für die Informationszentren für Vergiftungen.

Telefonnummer für die vereinfachte Meldung

Bietet UMCO eine 24/7-Rufnummer für die verkürzte Meldung an?

Die Bereitstellung eines 24h-Rufnummerdienstes im Kontext der harmonisierten Produktmeldung ist nicht Teil des Dienstleistungsspektrum der UMCO. Welche Anforderungen an die Rufnummer gestellt werden, finden Sie in Teil 2 unserer Blog-Reihe unter Vereinfachte Produktmeldung.

Weitere Informationen

Harmonisierte Produktmeldung in der Praxis - Stoffe und Gemische, Lagerung und interner Gebrauch, Händlerpflichten

Der UFI in der Praxis: Nicht-EU Handelswaren und Rohstoffe

Möglichkeiten und Folgen einer industriellen Produktmeldung

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 10) - Zahlung der Meldegebühren, Meldedossier im PCN-Format, gewerbliche und industrielle Meldung

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 9) - MiM-Meldung ohne UFI, Zahlung der Meldegebühren, Verträge mit Giftnotrufzentralen, Erstellung Meldedossier mit IUCLID

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 8) - Pflichten von Lieferanten, Private-Label und Pflichten von Händlern

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) - Angaben zu toxischen Daten, Rohstoff-UFI nicht vorhanden

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) - Stark verdünnte Gemische, Verpflichtende Sprache, Säuren und Basen, Lagerbestände, Meldung über die ECHA, Änderung des Unternehmens, Aktuelle Leitlinien

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5) - Stoffe und Gemische, Ausnahmeregelungen, Gemische aus Nicht-EU-Ländern, Handelswaren, PCN-Empfangsbereitschaft der Mitgliedsstaaten, Aktuelle Leitlinien

Der UFI: Wie müssen „auf Wunsch formulierter Anstrichfarben“ etikettiert werden?

Große Erleichterung für die Farbenbranche: Neue Regelungen zum UFI hinsichtlich "auf Wunsch" formulierter Anstrichfarben

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) - UFI ohne Steuernummer, Mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3) - Meldepflicht von Händlern, Nicht eingestufte Gemische, Multi-Constituent Substances

Der UFI: Nun auch reine Händler in der Produktmeldungspflicht!

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2) - Aktualisierung der Produktmeldung, Vereinfachte Produktmeldung, Wechsel des Rohstofflieferanten, UFI für nicht gefährliche Gemische

Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! - Fristen, Darstellung, Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedstaaten, UFI im SDB

Empfehlung

Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie klären, inwiefern Sie von der industriellen Meldung betroffen sind und die notwendigen Daten für Ihre zu meldenden Produkte zu sammeln. 2024 mag noch in weiter Ferne liegen, aber betroffene Unternehmen und auch Dienstleister dürften in der zweiten Jahreshälfte immer stärker ausgelastet sein mit Aufträgen zur Produktmeldung. Eine gute Datenlage kann hier helfen, den Prozess zu beschleunigen.

Unsere Dienstleistung

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

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Passende Seminare

Kostenfreies Webinar: Verwendung des UFI – Schwerpunkt industrielle Meldung

  • Webinar: Die erste Frist für die Umsetzung der harmonisierten Produktmeldung ist am 1. Januar 2021 abgelaufen! Doch die damit für viele Unternehmen verbundenen Herausforderungen sind noch lange nicht bewältigt. In unserem 45-minütigen kostenfreien Webinar fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen und informieren Sie über aktuelle Themen.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

Die UMCO als Partner

Wenn es um Chemicals Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

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