Gefahrstoffe

Harmonisierte Produktmeldung in der Praxis: Stoffe und Gemische, Lagerung und interner Gebrauch, Händlerpflichten

Der Stichtag 1. Januar 2024 für die harmonisierte Produktmeldung von industriellen Gemischen nähert sich. Mit den aktuellen Herausforderungen sehen wir noch immer hohen Bedarf, die praktische Umsetzung der Produktmeldung zu unterstützen. Konkret möchten wir heute wieder auf einige zentrale Fragen aus unserem Webinar eingehen.  

9 Min.

23.03.2023

Stoffe und Gemische

Wie definiert sich „Gemisch“ nach Anhang VIII der CLP-Verordnung und gelten Stoffe in Lösungsmittel als Gemische?

Gemische sind gemäß der REACH-Verordnung als „Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen“ definiert. Die Abgrenzung zu der Definition eines Stoffes ist von besonderer Bedeutung, da die Produktmeldung gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung für Gemische geltend ist. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen das Vorhandensein von mehr als einem Stoff trotzdem zur Klassifizierung als Stoff und nicht als Gemisch führt:

  • Stoff mit der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe
  • Stoff mit der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, die ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und Zusammensetzung vom Stoff abgetrennt werden können

Hingegen bilden Stoffe mit zugesetzten Lösungsmitteln als Gemische, da diese ohne Beeinträchtigung der Stabilität voneinander trennbar sind. Weitere Informationen finden Sie in Teil 5 unserer Reihe unter dem Punkt Stoffe und Gemische.

Gilt Bio-Ethanol, welches mit dem Vergällungsmittel Bitrex (1g) versetzt ist, als meldepflichtiges Gemisch?

Die Definition von Stoff oder Gemisch geht konform mit der Einstufung im Sicherheitsdatenblatt. Wie oben erläutert ergeben sich einige Ausnahmen, nach denen Verunreinigungen als nicht vom Stoff trennbar angesehen werden und der Stoff trotz weiterer Inhaltstoffe nicht als Gemisch angesehen wird. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Lagerungsaktivitäten und interner Gebrauch

Ein Unternehmen fertigt Lacke für den Verkauf und Lacke für den firmeninternen Gebrauch. Sind die Lacke für den internen Gebrauch ebenfalls meldepflichtig?

Gemäß aktuellen Leitlinien (Version 5.0, Abschnitt 3.1.1.2) verpflichtet die firmeninterne Nutzung von Gemischen generell nicht zur Produktmeldung. Werden die Gemische von demselben nachgeschalteten Anwender, der sie formuliert, gelagert und weiterverwendet, besteht keine Verpflichtung zur Meldung. 

Solange das Gemisch nicht in Verkehr gebracht wird, also einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, kann sich das Lager des nachgeschalteten Anwenders an einem anderen Ort befinden als der Ort, an dem die Formulierung erfolgt. Die Firmensitze können hierbei sowohl in einem als auch in mehreren Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums angesiedelt sein.

Pflichten von Händlern

Kann bei der Umverpackung bzw. Umetikettierung eines Gemisches der UFI des Vorlieferanten übernommen werden?

Umfüller oder Umetikettierer von gefährlichen Gemischen obliegen der Meldepflicht nach Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung. Ein Unternehmen, das ein Gemisch umverpackt, umfüllt oder umetikettiert, führt Tätigkeiten aus, die als nachgeschaltete Anwendertätigkeiten gelten.

Das betroffene Unternehmen ist demnach verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche für die Produktmeldung und den UFI relevanten Informationen der jeweilig zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt werden. Die möglichen Optionen werden in Teil 8 unserer Reihe erläutert.

Weitere Informationen

Der UFI in der Praxis: Nicht-EU Handelswaren und Rohstoffe

Möglichkeiten und Folgen einer industriellen Produktmeldung

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 10) - Zahlung der Meldegebühren, Meldedossier im PCN-Format, gewerbliche und industrielle Meldung

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 9) - MiM-Meldung ohne UFI, Zahlung der Meldegebühren, Verträge mit Giftnotrufzentralen, Erstellung Meldedossier mit IUCLID

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 8) - Pflichten von Lieferanten, Private-Label und Pflichten von Händlern

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) - Angaben zu toxischen Daten, Rohstoff-UFI nicht vorhanden

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) - Stark verdünnte Gemische, Verpflichtende Sprache, Säuren und Basen, Lagerbestände, Meldung über die ECHA, Änderung des Unternehmens, Aktuelle Leitlinien

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5) - Stoffe und Gemische, Ausnahmeregelungen, Gemische aus Nicht-EU-Ländern, Handelswaren, PCN-Empfangsbereitschaft der Mitgliedsstaaten, Aktuelle Leitlinien

Der UFI: Wie müssen „auf Wunsch formulierter Anstrichfarben“ etikettiert werden?

Große Erleichterung für die Farbenbranche: Neue Regelungen zum UFI hinsichtlich "auf Wunsch" formulierter Anstrichfarben

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) - UFI ohne Steuernummer, Mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3) - Meldepflicht von Händlern, Nicht eingestufte Gemische, Multi-Constituent Substances

Der UFI: Nun auch reine Händler in der Produktmeldungspflicht!

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2) - Aktualisierung der Produktmeldung, Vereinfachte Produktmeldung, Wechsel des Rohstofflieferanten, UFI für nicht gefährliche Gemische

Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! - Fristen, Darstellung, Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedstaaten, UFI im SDB

Empfehlung

Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie klären, inwiefern Sie von der industriellen Meldung betroffen sind und die notwendigen Daten für Ihre zu meldenden Produkte sammeln. 2024 mag noch in weiter Ferne liegen, aber betroffene Unternehmen und  auch Dienstleister dürften in der zweiten Jahreshälfte immer stärker ausgelastet sein mit Aufträgen zur Produktmeldung. Eine gute Datenlage kann hier helfen, den Prozess zu beschleunigen.

Unsere Dienstleistung

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. 

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Passende Seminare

Kostenfreies Webinar: Verwendung des UFI – Schwerpunkt industrielle Meldung

  • Webinar: Die erste Frist für die Umsetzung der harmonisierten Produktmeldung ist am 1. Januar 2021 abgelaufen! Doch die damit für viele Unternehmen verbundenen Herausforderungen sind noch lange nicht bewältigt. In unserem 45-minütigen kostenfreien Webinar fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen und informieren Sie über aktuelle Themen.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

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Wenn es um Chemicals Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

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