Als Produzent von Farben beliefern wir unseren Kunden direkt mit dessen Private-Label und Erstellen für ihn sowohl die SDBs als auch die Etiketten. Der Kunde vertreibt anschließend das Produkt ohne weitere Anpassungen in Deutschland, Rumänien und Tschechien. Worauf ist zu achten?
Wenn es sich bei den Farben um gefährliche Gemische handelt, müssen die Anforderungen der harmonisierten Produktmeldung erfüllt werden. Hierzu ist in erster Linie zu klären, in welchen Rollen Sie und Ihr Kunde in der Lieferkette auftreten. Falls Ihr Kunde keine Anpassungen an den Produkten vornimmt, d.h. diese nicht umfüllt oder neu etikettiert, so würde dieser in der Rolle eines Händlers gemäß den Begriffsbestimmungen der CLP-Verordnung auftreten. Gemäß den aktuellen Leitlinien der ECHA zur Produktmeldung, sind aber auch Händler dazu verpflichtet, die Regularien einzuhalten. Dementsprechend wäre Ihr Kunde dazu verpflichtet die Produktmeldung durchzuführen bzw. dafür zu sorgen, dass der Lieferant der Farben – also Sie – die Meldung für ihn durchführen.
Als deutscher Produzent beliefern wir unseren Kunden mit Sitz in Deutschland. Unser Kunde vertreibt die Produkte wiederrum in Deutschland und zusätzlich in weiteren EU-Ländern, die uns nicht bekannt sind. Wer muss für Deutschland die Produktmeldung durchführen und wer ist für die Meldung in den anderen Ländern zuständig?
Die Pflichten der harmonisierten Produktmeldungen sind an nachgeschaltete Anwender, Importeure und an Händler adressiert. Daraus resultiert, dass Sie als Produzent bzw. nachgeschalteter Anwender Ihre gefährlichen Produkte – sofern diese die Anforderungen des Anhangs VII entsprechen – vor dem erstmaligen Inverkehrbringen, für den deutschem Markt bei der ECHA melden müssen. Im Anschluss übermitteln Sie Ihrem Kunden die Sicherheitsdatenblätter und teilen Ihm zudem den UFI der jeweiligen Produkte mit.
Ihr Kunde kann mittels der erhaltenen Informationen das Produkt in Deutschland vertreiben. Denkbar sind die folgenden Szenarien:
Werden die Produkte durch Ihren Kunden zusätzlich in anderen EU-Ländern vertrieben, so muss auch hier gewährleistet sein, dass diese bei den jeweiligen nationalen Stellen bekannt und dementsprechend gemeldet sind. Hier ist in erster Linie Ihr Kunde in der Pflicht, diesen Anforderungen gerecht zu werden, sofern er als Händler auftritt. Diese Anforderungen können entsprechend der folgenden Unterpunkte erfüllt werden.
In allen Fällen muss gewährleistet sein, dass im Falle eines Notfalls, den nationalen Stellen die entsprechenden Informationen zu den Produkten vorliegen.
Die Firma A vertreibt ein Produkt unter einem Privat-Label, das Firma B produziert. Welche Meldungspflichten resultieren für beiden Firmen?
Die Tätigkeit des Umetikettierens mit anschließendem Vertrieb des Produktes unter einem Private-Label ist der Rolle eines nachgeschalteten Anwenders innerhalb der Lieferkette zuzuordnen. Dementsprechend ist die Firma A dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Produkt in den Ländern gemeldet ist, in denen dieses in Verkehr gebracht wird. Die Firma A kann sich hierbei für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 9) - MiM-Meldung ohne UFI, Zahlung der Meldegebühren, Verträge mit Giftnotrufzentralen, Erstellung Meldedossier mit IUCLID
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 8) - Pflichten von Lieferanten, Private-Label und Pflichten von Händlern
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) - Angaben zu toxischen Daten, Rohstoff-UFI nicht vorhanden
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) - Stark verdünnte Gemische, Verpflichtende Sprache, Säuren und Basen, Lagerbestände, Meldung über die ECHA, Änderung des Unternehmens, Aktuelle Leitlinien
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5) - Stoffe und Gemische, Ausnahmeregelungen, Gemische aus Nicht-EU-Ländern, Handelswaren, PCN-Empfangsbereitschaft der Mitgliedsstaaten, Aktuelle Leitlinien
Der UFI: Wie müssen „auf Wunsch formulierter Anstrichfarben“ etikettiert werden?
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) - UFI ohne Steuernummer, Mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3) - Meldepflicht von Händlern, Nicht eingestufte Gemische, Multi-Constituent Substances
Der UFI: Nun auch reine Händler in der Produktmeldungspflicht!
Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2) - Aktualisierung der Produktmeldung, Vereinfachte Produktmeldung, Wechsel des Rohstofflieferanten, UFI für nicht gefährliche Gemische
Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! - Fristen, Darstellung, Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedstaaten, UFI im SDB
Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Änderungen zur harmonisierten Produktmeldung. Die offizielle Webseite der ECHA und unser Blog helfen Ihnen dabei, rechtskonform zu bleiben.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank.
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Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten. Kommen Sie gern auf uns zu!
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
Haben Sie Fragen zum UFI oder der Produktmeldung? Wollen Sie mehr über uns und unsere Dienstleistungen erfahren? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!
Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.
Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!
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Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!
Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden.
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