Als Produzent von Farben beliefern wir unseren Kunden direkt mit dessen Private-Label und Erstellen für ihn sowohl die SDBs als auch die Etiketten. Der Kunde vertreibt anschließend das Produkt ohne weitere Anpassungen in Deutschland, Rumänien und Tschechien. Worauf ist zu achten?
Wenn es sich bei den Farben um gefährliche Gemische handelt, müssen die Anforderungen der harmonisierten Produktmeldung erfüllt werden. Hierzu ist in erster Linie zu klären, in welchen Rollen Sie und Ihr Kunde in der Lieferkette auftreten. Falls Ihr Kunde keine Anpassungen an den Produkten vornimmt, d.h. diese nicht umfüllt oder neu etikettiert, so würde dieser in der Rolle eines Händlers gemäß den Begriffsbestimmungen der CLP-Verordnung auftreten. Gemäß den aktuellen Leitlinien der ECHA zur Produktmeldung, sind aber auch Händler dazu verpflichtet, die Regularien einzuhalten. Dementsprechend wäre Ihr Kunde dazu verpflichtet die Produktmeldung durchzuführen bzw. dafür zu sorgen, dass der Lieferant der Farben – also Sie – die Meldung für ihn durchführen.
Als deutscher Produzent beliefern wir unseren Kunden mit Sitz in Deutschland. Unser Kunde vertreibt die Produkte wiederrum in Deutschland und zusätzlich in weiteren EU-Ländern, die uns nicht bekannt sind. Wer muss für Deutschland die Produktmeldung durchführen und wer ist für die Meldung in den anderen Ländern zuständig?
Die Pflichten der harmonisierten Produktmeldungen sind an nachgeschaltete Anwender, Importeure und an Händler adressiert. Daraus resultiert, dass Sie als Produzent bzw. nachgeschalteter Anwender Ihre gefährlichen Produkte – sofern diese die Anforderungen des Anhangs VII entsprechen – vor dem erstmaligen Inverkehrbringen, für den deutschem Markt bei der ECHA melden müssen. Im Anschluss übermitteln Sie Ihrem Kunden die Sicherheitsdatenblätter und teilen Ihm zudem den UFI der jeweiligen Produkte mit.
Ihr Kunde kann mittels der erhaltenen Informationen das Produkt in Deutschland vertreiben. Denkbar sind die folgenden Szenarien:
Werden die Produkte durch Ihren Kunden zusätzlich in anderen EU-Ländern vertrieben, so muss auch hier gewährleistet sein, dass diese bei den jeweiligen nationalen Stellen bekannt und dementsprechend gemeldet sind. Hier ist in erster Linie Ihr Kunde in der Pflicht, diesen Anforderungen gerecht zu werden, sofern er als Händler auftritt. Diese Anforderungen können entsprechend der folgenden Unterpunkte erfüllt werden.
In allen Fällen muss gewährleistet sein, dass im Falle eines Notfalls, den nationalen Stellen die entsprechenden Informationen zu den Produkten vorliegen.
Die Firma A vertreibt ein Produkt unter einem Privat-Label, das Firma B produziert. Welche Meldungspflichten resultieren für beiden Firmen?
Die Tätigkeit des Umetikettierens mit anschließendem Vertrieb des Produktes unter einem Private-Label ist der Rolle eines nachgeschalteten Anwenders innerhalb der Lieferkette zuzuordnen. Dementsprechend ist die Firma A dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Produkt in den Ländern gemeldet ist, in denen dieses in Verkehr gebracht wird. Die Firma A kann sich hierbei für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:
Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Änderungen zur harmonisierten Produktmeldung. Die offizielle Webseite der ECHA und unser Blog helfen Ihnen dabei, rechtskonform zu bleiben.
Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten S2S Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform inklusive standardisiertem Datenaustausch bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten. Kommen Sie gern auf uns zu!
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
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