Gefahrstoffe

Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 1)

Während unseres ersten Webinars zum Thema UFI (Unique Formula Identifier) und der harmonisierten Produktmeldung erreichten uns eine Vielzahl von Fragen. Wie bereits angekündigt, werden wir die wichtigsten im Rahmen einer kleinen Artikelserie aufgreifen. Nachfolgend möchten wir nun die ersten Fragen beantworten.

9 Min.

27.05.2020

Fristen für Produktmeldungen

Welche Fristen gelten für die Produktmeldung bzw. wie finde ich heraus welcher Termin für meine Produkte gilt?

Meldepflichtig sind gemäß Artikel 45 CLP Importeure und nachgeschaltete Anwender. Über Artikel 4 (10) der CLP sind laut den aktuellen Leitlinien in bestimmten Fällen auch Händler von der Pflicht zur Produktmeldung betroffen. Für Produkte, die an den Endverbraucher abgegeben werden, gilt als Stichtag der 1. Januar 2021. Diese Frist ist ebenfalls für Produkte, die an gewerbliche Nutzer abgegeben werden, gültig. Der 1. Januar 2024 ist ausschließlich für die industrielle Nutzung relevant. Entscheidend für die Meldefrist ist immer das Ende und nicht die nächste Station der Lieferkette. D.h. sofern Sie einen Rohstoff herstellen, der von einem Formulierer (industrielle Verwendung) zur Herstellung von Produkten für den Endverbraucher genutzt wird, gilt für Sie der 1. Januar 2021 und nicht erst der 1. Januar 2024. Da ein Rohstofffabrikant oder Formulierer nicht zwangsläufig einen Überblick über die gesamte Lieferkette bzw. den Verbleib seiner Produkte hat, sehen die aktuellen Leitlinien ggf. Rechercheanstrengungen vor. Alternativ kann natürlich jedes Produkt unabhängig von seiner endgültigen Verwendung zum 1. Januar 2021 gemeldet werden.

Darstellung des UFI

Welche Anforderungen zur Darstellung des UFI (Platzierung, Größe etc.) gibt es?

Gemäß den aktuellen Leitlinien muss der UFI (Unique Formula Identifier) deutlich sichtbar entweder auf dem Kennzeichnungsetikett selbst oder auf einem separaten Etikett beim Kennzeichnungsetikett aufgedruckt werden. Die nachträgliche bzw. separate Anbringung bietet in der Praxis den Vorteil, dass bei Änderungen des UFIs ohne damit einhergehende Änderung der Kennzeichnung komplette Neuetikettierungen vermieden werden. In Fällen, in denen die innere Verpackung eine Aufbringung des UFIs nicht zulässt, kann dieser auf einem Falt- oder Anhängeetikett oder der äußeren Verpackung zusammen mit den anderen Kennzeichnungselementen aufgeführt werden. Ausführlichere Informationen zu Ihrem konkreten Einzelfall entnehmen Sie bitte den aktuellen Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

In allen Fällen muss das Akronym „UFI“ vor dem 16-stelligen alphanumerischen Code stehen. Es wird empfohlen, beide Elemente durch einen Doppelpunkt zu trennen. Die Darstellung der Bindestriche ist obligatorisch. Es ist jedoch zulässig, den UFI in zwei Zeilen zu drucken. Feste Regelungen zur Positionierung, Größe und Farbe existieren nicht. Es sind jedoch die allgemeinen Anforderungen zur Kennzeichnung und Verpackung insbesondere zur Lesbarkeit einzuhalten. Nachfolgend sehen Sie mögliche Formatierungsbeispiele gemäß den aktuellen Leitlinien:

UFI:VDU1-414F-1003-1862

UFI: VDU1-414F-1003-1862

UFI: VDU1-414F
1003-1862

Wir empfehlen Ihnen den UFI erst dann auf Ihre Produkte aufzubringen, sobald Ihre Produktmeldung abgeschlossen ist. Dies verhindert, dass Ihre Kunden Mixture-in-Mixture-Meldungen (MiM) mit nicht gemeldeten Rohstoffen vornehmen können und dann ggf. Fehlermeldungen von der ECHA erhalten.

Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedsstaaten

Wie sehen zukünftig die nationalen Kosten bei der harmonisierten Meldung über die zentrale Stelle der ECHA aus?

Die harmonisierte Meldung bei der ECHA ist prinzipiell kostenlos. Allerdings steht es den einzelnen Mitgliedsstaaten offen, nationale Gebühren zu erheben. Der diesbezügliche Klärungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Eine tagesaktuelle Übersicht der Entscheidungen finden Sie unter: https://poisoncentres.echa.europa.eu/appointed-bodies im Dokument „Overview of Member States decisions on implementing Annex VIII to the CLP“ (oben rechts auf der Website unter „Key documents“).

UFI im SDB

Muss der UFI-Code immer in das Sicherheitsdatenblatt (SDB) aufgenommen werden?

Gemäß den aktuellen Leitlinien wird die Nennung des UFIs im SDB nicht standardmäßig gefordert. Im Falle der ausschließlichen industriellen Nutzung eines Produkts muss der UFI nicht zwangsläufig auf dem Etikett genannt werden. Er kann daher auch in Abschnitt 1.1 des SDBs erscheinen.

In der Praxis würden wir die grundsätzliche Aufnahme des UFIs in das SDB dringend empfehlen, damit Ihre Kunden – unabhängig vom Produktetikett – jederzeit Zugriff auf die UFIs ihrer Rohstoffe haben und eigene MiM-Meldungen durchführen können.

Weitere Informationen

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 9) - MiM-Meldung ohne UFI, Zahlung der Meldegebühren, Verträge mit Giftnotrufzentralen, Erstellung Meldedossier mit IUCLID

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 8) - Pflichten von Lieferanten, Private-Label und Pflichten von Händlern

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) - Angaben zu toxischen Daten, Rohstoff-UFI nicht vorhanden

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) - Stark verdünnte Gemische, Verpflichtende Sprache, Säuren und Basen, Lagerbestände, Meldung über die ECHA, Änderung des Unternehmens, Aktuelle Leitlinien

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5) - Stoffe und Gemische, Ausnahmeregelungen, Gemische aus Nicht-EU-Ländern, Handelswaren, PCN-Empfangsbereitschaft der Mitgliedsstaaten, Aktuelle Leitlinien

Der UFI: Wie müssen „auf Wunsch formulierter Anstrichfarben“ etikettiert werden?

Große Erleichterung für die Farbenbranche: Neue Regelungen zum UFI hinsichtlich "auf Wunsch" formulierter Anstrichfarben

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) - UFI ohne Steuernummer, Mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3) - Meldepflicht von Händlern, Nicht eingestufte Gemische, Multi-Constituent Substances

Der UFI: Nun auch reine Händler in der Produktmeldungspflicht!

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2) - Aktualisierung der Produktmeldung, Vereinfachte Produktmeldung, Wechsel des Rohstofflieferanten, UFI für nicht gefährliche Gemische

Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! - Fristen, Darstellung, Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedstaaten, UFI im SDB

Empfehlung

Das Thema Produktmeldung und die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich kontinuierlich weiter. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA unter https://poisoncentres.echa.europa.eu

Unsere Dienstleistungen

Die harmonisierte Produktmeldung führt zu einem erheblichen administrativen Aufwand. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden können wir daher in Kürze eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Kunden aller Größenordnungen können so umfassend unterstützt werden. Gern stehen wir Ihnen auch jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

Auf vielfachen Wunsch planen wir unser Seminar- und Webinarangebot zum Thema UFI und Produktmeldung weiter auszubauen, um z.B. auch speziellere fachliche Aspekte genauer zu beleuchten. Schauen Sie für Neuigkeiten gern regelmäßig in unserer Akademie vorbei.

Wenn Sie mehr über das Thema UFI wissen möchten, schauen Sie doch auf unserer UFI-Seite vorbei!

Haben Sie Fragen zum UFI oder der Produktmeldung? Wollen Sie mehr über uns und unsere Dienstleistungen erfahren? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

Seminare und Fortbildungen

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

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