Die REACH-Verordnung sieht verschiedene Ausnahmen von der Pflicht zur Registrierung von Stoffen und Gemischen vor und definiert den Anwendungsbereich in Artikel 2. Die entsprechenden Kategorien werden im Folgenden erläutert.
In der REACH-Verordnung regeln zwei wichtige Anhänge die Ausnahmen von der Registrierungspflicht: Die Anhänge IV und V. In Anhang IV sind bestimmte identifizierte Stoffe oder Kategorien von Stoffen gelistet, die keiner Registrierungspflicht unterliegen. Sie gelten als wenig gefährlich für die Gesundheit und die Umwelt, wie z.B. Helium oder Laktose. In Anhang V sind nicht nur einzelne Stoffe, sondern ganze Stoffgruppen aufgeführt, wobei diese Ausnahmen oft nur unter bestimmten Bedingungen oder in Verbindung mit bestimmten Verfahren möglich sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Stoffe, die entweder
ebenfalls von der Registrierungspflicht befreit.
Zusätzlich gelten besondere Regelungen für standortinterne isolierte Zwischenprodukte und transportierte isolierte Zwischenprodukte. Für diese Stoffe gelten Artikel 17 und 18 der REACH-Verordnung.
Nilada Kongpien-Rhenius | REACH-Expertin
Sie sollten Stoffe oder das Gemische genau kennen, bevor Sie sie herstellen, importieren oder in Verkehr bringen. Außerdem sollten Sie mögliche Ausnahmen rechtzeitig prüfen, um unnötige Registrierungskosten zu vermeiden. Bei bestimmten Ausnahmen, wie z.B. Rückgewinnung – Recycling und Reimport muss sehr vorsichtig und gewissenhaft vorgegangen werden. Stellen Sie sicher, dass ausreichende Nachweise und Unterlagen vorhanden sind, damit die Behörden diese überprüfen können. Wenn Sie die Befreiung von der Registrierungspflicht in Anspruch nehmen möchten und dürfen, prüfen Sie zudem, ob weitere Verpflichtungen bestehen, wie z. B. die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen.
Unsere Expert*innen für REACH-Registrierungen und Zulassungen helfen Ihnen dabei, zu ermitteln, ob für Sie eine Ausnahmeregelung in Frage kommt. Ebenso prüfen wir für Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung und Umsetzung aller Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre Geschäftstätigkeit rechtskonform wird oder bleibt.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!
Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen
Dieses Seminar richtet sich an alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.
Nächster Termin: Donnerstag, 27. März 2025
Online-Seminar: Zulassung von Biozidprodukten – Anforderungen, Kosten und Zeiten
Dieses Seminar richtet sich an Hersteller und Händler von Biozidprodukten, die eine eigene Zulassung ihrer Produkte anstreben, aber unsicher bezüglich der Aufwände und Möglichkeiten sind, die eine Zulassung bietet. Wir geben Ihnen einen Überblick und wichtige Tipps für Ihre Einordnung in Ihrem Unternehmen.
Nächster Termin: Dienstag, 20. Mai 2025